Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: GS 131 OV 012023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tessenowstraße 10
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-8852200
Fax: +49 391-8851000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027
a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Vertrages für die „Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027“.
b) Die Leistungsbestandteile gliedern sich in 4 Unterpunkte:
1.Evaluierungen des EFRE/JTF- und des ESF+ Programms Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027
2.Längerfristige Ergebnisindikatoren ESF+
3.Abstimmungen mit der Verwaltungsbehörde und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Evaluierungen
4.Unterstützungsleistungen bei der Programmierung der Förderperiode 2028 bis 2034
c) Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2030, ohne das es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres (bis 31.12.2031). Dazu erklärt der Aufraggeber bis spätestens 30.06.2030, ob er von der Option Gebrauch machen will.
d) Der detaillierte Lesitungsumfang ergibt sich aus der Anlage 5-Leistungsbeschreibung.
e) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 /vgl. bspw. Bieterfragen) und in der Anlage "1-Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
Magdeburg
a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Vertrages für die „Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027“.
b) Die Leistungsbestandteile gliedern sich in 4 Unterpunkte:
1.Evaluierungen des EFRE/JTF- und des ESF+ Programms Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027
2.Längerfristige Ergebnisindikatoren ESF+
3.Abstimmungen mit der Verwaltungsbehörde und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Evaluierungen
4.Unterstützungsleistungen bei der Programmierung der Förderperiode 2028 bis 2034
c) Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2030, ohne das es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres (bis 31.12.2031). Dazu erklärt der Aufraggeber bis spätestens 30.06.2030, ob er von der Option Gebrauch machen will.
d) Der detaillierte Lesitungsumfang ergibt sich aus der Anlage 5-Leistungsbeschreibung.
e) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 /vgl. bspw. Bieterfragen) und in der Anlage "1-Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2030, ohne das es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf.
Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres (bis 31.12.2031). Dazu erklärt der Aufraggeber bis spätestens 30.06.2030, ob er von der Option Gebrauch machen will.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Legende
Abkürzungen/Quelle III.1.1) - III.1.3)
AG/Auftraggeber
AN/Arbeitnehmer
BSt/Beschaffungsstelle
EE/Eigenerklärung
MA/Mindestanforderung
k.A./Keine Anforderung
UAN/Unterauftragnehmer
II. Grundangaben in Formblatt A2 - Bieter- und Eignungsauskunft
1. Unternehmensdaten für WReg
2. EE
- Bietergemeinschaft, Eignungsleihe/UAN-Einsatz, Berufsgenossenschaft, PQ (ja/nein; Nachweis mit dem Angebot), Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister (aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels und/oder Berufsregister verpflichtet)
3. allgemein, dass
a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
§ 123 GWB und § 124 GWB,
§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
§ 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
e) Maßnahmen (soweit erforderlich) zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
III. Grundangaben in Formblatt A3 (EU Erklärungen nach § 8 TVergG LSA)
1. EE zu § 11 TVergG LSA, dass
a) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde, oder
b) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. Oder
c) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht.
2. EE zu § 13 TVergG LSA, dass
wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
3. EE zu § 14 TVergG LSA, dass
im Falle der Beauftragung von UAN und/oder Verleihern verpflichtend ist, mit den UAN und/oder Verleihern die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue, des Mindeststundenentgelts und der Entgeltgleichheit unter Verwendung des Formblattes „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)“ zu vereinbaren
4. EE zu § 17 TVergG LSA, dass
Verpflichtend ist, dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA die Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des UAN sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und die abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen. Es ist bekannt, dass vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben.
5. EE zu § 18 TVergG LSA, dass
Es möglich ist, dass die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung (unabhängig ob AN oder UAN) während des laufenden Vergabeverfahrens zum Ausschluss des Bieters nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann. Bei Verstößen gegen die o. g. Verpflichtungen kann es zu Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
1. EE zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann:
Personenschäden und Sachschäden: 2.000.000 Euro
Vermögensschäden: 250.000 Euro
oder
dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden.
2. EE zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt,
für die ausgeschriebene Leistungsart,
geringfügig beschäftigte Mitarbeiter
Mindestanforderung Personal/Leistungsart: k. A.
3. EE zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: k. A.
1. EE zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße (spätestens bei Leistungsbeginn) für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Entsprechende Nachweise sind beizufügen (vgl. 5 Leistungsbeschreibung, Ziffer 11.2)
2. EE zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt.
3. EE zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird.
4. EE zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird.
5. EE zur Reduzierung der CO2 Emissionen, dass die vergaberechtliche Leistung (soweit möglich) CO2 reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2 Emissionen (soweit möglich) gesorgt wird.
6. EE zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt wird und dieses Anwendung findet.
7. EE zum Datengeheimnis, dass ein Nachweis der Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 53 i.V.m. § 1 Abs. 2 BDSG und § 13 DSAG LSA vorliegt und bei Bedarf Einsicht genommen werden kann
8. EE zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, dass ein Nachweis zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 Abs. 1 DS GVO vorliegt und bei Bedarf Einsicht genommen werden kann
9. EE Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2a Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2a Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und (soweit erforderlich) für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.
10. EE zur Vermeidung von Interessenkonflikten, dass bei weiteren EFRE/ JTF/ ESF+ Projektumsetzungen erklärt wird, dass die Aufgabenbereiche (Umsetzung und Evaluierung) durch geeignete organisatorische Maßnahmen institutionell oder mindestens personell klar voneinander getrennt werden
11. Referenzen (vgl. 2 Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 Bieter und Eignungsauskunft Ziffer 4)
Folgende Anforderungen werden gestellt:
Anzahl: mindestens 3 Referenzen
seit dem 01.01.2026 laufend
mindestens bei einer Referenz bereits ein abgeschlossener Auftrag
Auftragswert: mindestens 42.000 EUR/ netto
Folgender Bereich ist durch mindestens eine Referenz abzudecken
a) Evaluierung im Bereich der EU-Strukturfondsförderung und/oder zugehöriger Gebiete (Ex-ante Evaluierungen Finanzinstrumente, Strategische Umweltprüfung etc.).
Darüber hinaus sind mindestens 2 der folgenden Bereiche durch Referenzen abzudecken
b) Erstellung von Programmen oder Änderungsarbeiten zu Programmen jeweils des ESF oder des EFRE.
c) Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Mikrodaten (Verbleibsdatenerhebung).
d) Evaluierungen/Studien/Konzepte zu arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftspolitischen und/oder verwaltungsrelevanten Fragestellungen.
e) Evaluierungen/Studien/Konzepte zu Fragen der Querschnittsziele resp. Bereichsübergreifenden Grundsätze gemäß Artikel 9 VO (EU) 2021/1060: Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit.
Weitere Angaben bei den Referenzen:
Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN)
Name/Adresse des AG, (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG)
Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel. Nr./E Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor)
Inhalt des Auftrages
Gesamtauftragswert in EUR/ netto
Vertrag besteht seit/Vertrag bestand
12. Beifügen einer Unternehmensdarstellung
Bei der Unternehmensdarstellung (vgl. Darstellung des Bieters / der Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer und des Leistungsspektrums) soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen (vgl. beispielsweise Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, Leistungsspektrum mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung) eingegangen werden.
13. Durchführungskonzept
Darstellung der Umsetzung der Evaluierung nach den Vorgaben der in 5 Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der Kriterien, die gem. Wertungsmatrix bewertet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 26.10.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de)
4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit.
5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1-Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form).
10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt.
11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1- Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnAWeb) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren.
13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren.
14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung).
15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben
kumulativ.
18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. beispielsweise AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2-Angebotsaufforderung und A2-Bieter- und Eignungsauskunft).
20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
21. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB.
23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon
vor der Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg und per E-Mail informieren.
24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
25. Es gilt deutsches Recht.
26. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer
a) Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
b) Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.