Online - Services Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2023 - 0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Online - Services
Gegenstand des zu schließenden Vertrag sind die Konzeption, Entwicklung, Programmierung, Weiterentwicklung, Betrieb, Wartung und Pflege von Online-Services für Versicherte, Firmenkunden und Leistungserbringer der AOK Sachsen-Anhalt.
AOK Sachsen - Anhalt Lüneburger Str. 4 39106 Magdeburg
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit der "Deine Gesundheitswelt" (www.meine-gesundheitswelt.de) ein neues Internetportal für alle Versicherten, Firmenkunden und Leistungserbringer in ganz Sachsen-Anhalt bereitgestellt (Livegang 01.02.2020). Nach Durchlaufen des regulären Registrierungs- und Anmeldeprozesses haben die unterschiedlichen Nutzergruppen Zugriff auf das Leistungsangebot der Gesundheitswelt. Eine große Anzahl von Online-Services ermöglicht eine Kommunikation, sowie einen datenschutzsicheren Austausch von Dokumenten zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und ihren Kunden sowie zwischen den Akteuren untereinander.
Die AOK Sachsen-Anhalt plant, weitere Online-Services für die Gesundheitswelt zu konzipieren und entwickeln zu lassen. Ziel ist es, die AOK Sachsen-Anhalt auch im digitalen Bereich als die Nummer eins in den Feldern Gesundheit, Service und gesundheitliche Aufklärung zu platzieren.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr bis längstens zum 29.02.2028 zu verlängern.
Sofern feststeht, dass mehr als 3 Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern vorliegen, wird die Auftraggeberin die 3 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes auffordern, welche anhand der erzielten Ergebnisse, die sich nach der Bewertung der Kriterien der Anlage TN1 "Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag" ergeben, als die 3 geeignetsten Bewerber darstellen.
Nach der Bewertung drücken sich die erzielten Ergebnisse jeweils in einer Gesamtpunktzahl aus. Die Auftraggeberin wird eine Rangfolge unter den Bewerbern anhand der erzielten Gesamtpunktzahl bilden. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl führt die Rangfolge an.
Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, die 3 Bewerber aufgefordert, die die höchsten Gesamtpunktzahlen haben.
Bei einer identischen Punktzahl entscheidet das Losverfahren.
Der Auftragnehmer hat im Bedarfsfall Server für die Anwendungen zur Verfügung zu stellen und die Online-Services der Auftraggeberin auf seinen Servern zu hosten und zu betreiben. Hierzu bedarf es seitens des Auftragnehmers Erfahrungen mit dem Aufbau und Betrieb von Multimandanten Software in OKD Umgebungen. Dazu muss zusätzlich gewährleistet werden, dass die Steuerung der Informationssicherheit und das Informationsmanagementsystem konsequent nach ISO 27001 aufgebaut sind. Darüber hinaus finden die relevanten Gesetze und Normen, sowie SGB X, DSGVO unter Berücksichtigung der Einhaltung der Hauptziele Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität für die relevanten Bereiche Berücksichtigung. Um eine Sicherstellung der Verfügbarkeit der Daten auch im Desasterfall sicher zu stellen, muss die Lösung auf mindestens drei Rechenzentren verteilt werden. Zwei davon können sich am gleichen geografischen Standort, jedoch in anderen Brandabschnitten getrennt voneinander befinden. Um eine dauerhafte Synchronisierung der Daten zu gewährleisten, darf die Latenz 2 ms nicht überschreiten. Das Vorstehende kann gesondert beauftragt werden. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung. Im Auftragsfall vereinbaren die Parteien das jeweils Geschuldete gesondert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorzulegen ist ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate); ausländische Bewerber haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen im Fall von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis, für Sachschäden mindestens 5,00 Mio. EUR je Schadensereignis sowie für daraus resultierende Vermögensschäden 5,00 Mio. je Schadensereignis nicht unterschreiten.
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen im Fall von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis, für Sachschäden mindestens 5,00 Mio. EUR je Schadensereignis sowie für daraus resultierende Vermögensschäden 5,00 Mio. je Schadensereignis nicht unterschreiten.
Der Bewerber hat über mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2020-2022) zu verfügen bzw. verfügt zu haben, für die er bereits operativ, ggf. auch konzeptionell, Aufträge ausgeführt hat, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2020-2022 mindestens 1 Jahr bestanden haben.
Der Schwerpunkt hat dabei auf folgenden Formaten gelegen:
- Anforderungsmanagement nach IREB Standard
- Entwicklung von Software mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Support (1st, 2nd und 3rd Level)
Außerdem ist eine Referenzliste über vergleichbare und abgeschlossene Leistungen der letzten drei (3) Jahre vorzulegen.
Auf die Anlagen TN1 "Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag" sowie Anlage TNE1 "Eigenerklärung zu Referenzen" wird verwiesen.
Zertifizierung des Unternehmens des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft nach - ISO/IEC 27001 (Informations-Sicherheits-Management-System), ISO/IEC 20000 (IT-Servicemanagement) und DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.
Bezüglich der geforderten Qualifikationen/ Profile der Projektleiter und der fachspezifischen Mitarbeiter wird auf Anlage TN1 "Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag" verwiesen.
Der Bewerber hat über mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2020-2022) zu verfügen bzw. verfügt zu haben, für die er bereits operativ, ggf. auch konzeptionell, Aufträge ausgeführt hat, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2020-2022 mindestens 1 Jahr bestanden haben.
Der Schwerpunkt hat dabei auf folgenden Formaten gelegen:
- Anforderungsmanagement nach IREB Standard
- Entwicklung von Software mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Support (1st, 2nd und 3rd Level)
Außerdem sind 3 Referenzprojekte über vergleichbare und abgeschlossene Leistungen der letzten drei (3) Jahre anzugeben.
Das Referenzprojekt 1 muss eine Softwareentwicklung mit Integration/Datenübermittlung in oscare abbilden. In den Referenzen 2 und 3 möchten wir sehen, wie ein analoger Service der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen digitalen Service ersetzt und dadurch ein Mehrwert geschaffen wurde.
Es muss eine aktuelle Zertifizierung des Unternehmens des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft nach - ISO/IEC 27001 (Informations-Sicherheits-Management-System), ISO/IEC 20000 (IT-Servicemanagement) und DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten nachgewiesen werden.
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
CXP4YRA6VEX zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA6WV4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.