Neubau eines FW-Gerätehauses in Tröglitz - Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: ELS-2023-008
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 30
Ort: Elsteraue
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06729
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3441-226144
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-elsteraue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines FW-Gerätehauses in Tröglitz - Bauüberwachung
Bauüberwachung (nach LP8 gem. HOAI) für
1. Gebäude und Innenräume
2. Heizung, Lüftung, Sanitär (ALG 1, 2, 3)
3. Elektroplanung (ALG 4, 5)
4. Freianlagen
als Gesamtleistung.
Am Park, 06729 Elsteraue, Gemarkung Tröglitz, Flur 8, Flst.-Nr. 165
Buüberwachung für alle Leistungsbilder (nach LP8 gem. HOAI) für
1. Gebäude und Innenräume
2. Heizung, Lüftung, Sanitär (ALG 1, 2, 3)
3. Elektroplanung (ALG 4, 5)
4. Freianlagen
- Die Auftraggeberin (AG) nutzt die HOAI 2021 um die Leistungsumfänge (Grundleistungen und Besondere Leistungen) und die Leistungsschritte technisch abzugrenzen und somit dem Planer die Sicherheit für den zu erbringenden Leistungsumfang zu gewähren.
- Die AG unterwirft sich nicht der Preisempfehlung der HOAI 2021. Die Honorarermittlung erfolgt ausschließlich im Ermessen des Bieters. Die AG akzeptiert u.a. Pauschalangebote, Ermittlungen auf Basis der HOAI 2021, Ab- und Zuschläge (welche über die Mindest- und Höchstsätze hinausgehen).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
BÜ über mehrere Leistungsbilder ist nicht durch jedes Planungsbüro erbringbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau eines FW-Gerätehauses in Tröglitz - Bauüberwachung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 04207
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.