Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft für nicht dauerhaft Aufenthaltsberechtigte in 06618 Naumburg Referenznummer der Bekanntmachung: T-33 / 15 / 2023 (L)
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft für nicht dauerhaft Aufenthaltsberechtigte in 06618 Naumburg
Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft gemäß der Anforderungen der Leitlinie für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigen Ausländern des Landes Sachsen-Anhalt (RdErl. des MI vom 15.01 .2013 - 34.11-12235/2-24.1 0.1.4.3)
06618 Naumburg, Franz-Julius-Hoeltz-Straße 10 - 24
Bewachungsdienstleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 25.10.2023, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).