Rahmenvertrag Apple-Hardware und -leistungen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: KID_AHW_05/2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 173-544657)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Alter Markt 15
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Saager, Patrick
E-Mail:
Fax: +49 24464400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Apple-Hardware und -leistungen 2023
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Apple-Hardware und -leistungen sowie mit entsprechendem Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 2 in der Verwaltung entstehen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Apple-Hardware und -leistungen für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Hintergrund DigitalPakt Schule
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.09.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt"
• Handreichung Datenschutz an Schulen nebst Anlagen
Hintergrund IKT-RL
Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
• Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations-technologien an Schulen – IKT-RL, RdErl. des MB vom 10.02.2023 – 35-46105
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b9c1b18b-d2e9-4e45-a09a-3b12450a16e3
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/202b4350-209c-4e28-a47d-d5f7df878de5
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24.11.2023
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2023
Änderung der Preisliste, Anforderungen und Leistungsbeschreibung sowie Streichung der Anforderungen 1.8.1.2.1 und 2.8.1.2.1 sowie der Preispositionen 1.8.1.3.1 - 1.8.1.3.5, 1.8.1.3.10 - 1.8.1.3.11 und 2.8.1.1.1 - 2.8.1.3.5, 2.8.1.3.10 - 2.8.1.3.11.Behebung eines redaktionellen Fehlers bei der Bewertung der Anforderungen 1.6.2.2 und 2.6.2.2 Nachhaltigkeitskonzept sowie bei den Anforderungen 1.6.1.4/2.6.1.4 Servicekonzept und 1.6.3.2 und 2.6.3.2 Beschaffungskonzept.
Verlängerung der Frist für Bieterfragen bis zum 5. Oktober 2023 und der Frist zur Angebotsabgabe auf den 12. Oktober 2023.