Postdienstleistungen (POST) und förmlichen Postzustelldienstleistungen (PZA) Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 OV 012023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tessenowstraße 10
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-8851650
Fax: +49 391-8851000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen (POST) und förmlichen Postzustelldienstleistungen (PZA)
a) Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
b) Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen - in insgesamt 14 Losen vergeben.
c) Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
d) Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
e) Der detaillierte Leistungsumfang - je Los - ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
f) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 (vgl. bspw. Bieterfragen) und in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
POST Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
Bitterfeld-Wolfen
a) Es werden jährlich ca. 92.600 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
Bitterfeld-Wolfen
a) Es werden jährlich ca. 1.500 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste
Dessau-Roßlau
a) Es werden jährlich ca. 150.100 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste
Dessau-Roßlau
a) Es werden jährlich ca. 4.900 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Magdeburg
Magdeburg
a) Es werden jährlich ca.148.200 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Magdeburg
Magdeburg
a) Es werden jährlich ca. 3.300 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Merseburg
Merseburg
a) Es werden jährlich ca.67.900 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Merseburg
Merseburg
a) Es werden jährlich ca. 1.400 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Quedlinburg
Quedlinburg
a) Es werden jährlich ca. 125.800 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Quedlinburg
Quedlinburg
a) Es werden jährlich ca. 1.900 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Stendal
Stendal
a) Es werden jährlich ca. 85.800 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Stendal
Stendal
a) Es werden jährlich ca. 1.100 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Wittenberg
Wittenberg
a) Es werden jährlich ca. 55.000 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Wittenberg
Wittenberg
a) Es werden jährlich ca. 700 Postsendungen erwartet.
b) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 3. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung".
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
- bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und
- bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abkürzungen/Quelle III.1.1) - III.1.3)
AG/Auftraggeber
AN/Arbeitnehmer
BSt/Beschaffungsstelle
EE/Eigenerklärung
MA/Mindestanforderung
UAN/Unterauftragnehmer
Quelle: A2 - Bieter- und Eignungsauskunft
I. Grundangaben
1. Unternehmensdaten für WReg
2. EE
- Bietergemeinschaft, Eignungsleihe/UAN-Einsatz, Tarifvertrag, Berufsgenossenschaft, PQ (ja/nein; Nachweis mit dem Angebot)
II. Berufsausübung
EE,
1. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit
dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister
verpflichtet
2. allgemein, dass
a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
- § 123 GWB und § 124 GWB,
- § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
- § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten
werden.
c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen
worden.
3. dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen. - oder -
dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 2 PostG nicht erforderlich ist. Die Anzeige nach § 36 PostG wird dem Angebot beigelegt.
4. dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach § 19 ff. PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen. - oder -
dass für die angebotenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 19 ff. PostG benötigt wird. Eine marktbeherrschende Stellung nach § 18 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1.000 g beträgt, liegt nicht vor.
5. dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach §§ 34 PostG
vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen. - oder -
dass für die angebotenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 34 PostG benötigt wird. Eine marktbeherrschende Stellung nach § 18 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1.000 g beträgt, liegt nicht vor.
6. dass für die Leistungserbringung nicht auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird.
dass für die Leistungserbringung auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird. Ein entsprechender Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Dieser ist nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
7. zum TVergG LSA
Hinweis „A2 - Bieter- und Eignungsauskunft“ zur Ziffer 3.4. beachten (Erklärungen mit dem Angebot oder auf Aufforderung)
EE
zu § 11 TVergG LSA, dass
a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG).
b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht.
c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann.
e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt.
f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist.
zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
zu § 14 TVergG LSA, dass
a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden.
b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist.
c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist.
d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind.
zu § 17 TVergG LSA, dass
a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN
- die Unterlagen über die Abführung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und
- die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge
vorlegt werden.
b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden.
c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben.
d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt.
zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass
Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro
- Vermögensschäden: 250.000 Euro
- Verlust von Schlüsseln/Codekarten: keine Anforderung
- Verlust bewachter Sachen: keine Anforderung
oder
dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden.
2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter
Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung
3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz - je Los - in €: keine Anforderung
1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur
Verfügung stehen.
2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt.
3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird.
4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird.
5. Eigenerklärung,
a) dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird.
b) dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - soweit von der vergabegegenständlichen Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und dem Auftraggeber die zur Einhaltung seiner Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen - nach Aufforderung - zur Verfügung zu stellen.
6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird.
7. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber
dem Angebot beigefügt wurde.
8. Referenzen POST und PZA (vgl. alle Lose POST, 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.1. und 4.2.)
a) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende.
b) Es sind mindestens drei Referenzen je POST und PZA einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2020 (vgl. Abnahme der Leistung; Vertragsbeginn laufender Vertrag kann vor dem 01.01.2020 liegen) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
c) Von den drei Referenzen je POST muss mindestens eine Referenz die folgende Mindestanforderung - je Los - erfüllen:
durchschnittliches jährliches Sendungsvolumen POST (max. -10 Prozent)
Los 1 Finanzamt Bitterfeld-Wolfen 69.000 Stück/Jahr
Los 3 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste 112.000 Stück/Jahr
Los 5 Finanzamt Magdeburg 111.000 Stück/Jahr
Los 7 Finanzamt Merseburg 50.000 Stück/Jahr
Los 9 Finanzamt Quedlinburg 94.000 Stück/Jahr
Los 11 Finanzamt Stendal 64.000 Stück/Jahr
Los 13 Finanzamt Wittenberg 41.000 Stück/Jahr
d) Von den drei Referenzen je PZA muss mindestens eine Referenz die folgende Mindestanforderung - je Los - erfüllen:
durchschnittliches jährliches Sendungsvolumen PZA (max. -10 Prozent)
Los 2 Finanzamt Bitterfeld-Wolfen 1.100 Stück/Jahr
Los 4 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste 3.600 Stück/Jahr
Los 6 Finanzamt Magdeburg 2.400 Stück/Jahr
Los 8 Finanzamt Merseburg 1.000 Stück/Jahr
Los 10 Finanzamt Quedlinburg 1.400 Stück/Jahr
Los 12 Finanzamt Stendal 800 Stück/Jahr
Los 14 Finanzamt Wittenberg 500 Stück/Jahr
e) Reicht der Bieter eine Referenz mit der jeweiligen Höchstanforderung gemäß lit. c) und d) (vgl. POST Los 3 = 112.000 Stück/Jahr; PZA Los 4 = 3.600 Stück/Jahr), so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat.
f) Der Vertrag für POST und/oder PZA besteht seit mindestens 24 Monaten oder hat mindestens 24 Monate bestanden.
g) geforderte Angaben:
- Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN)
- Name/Adresse des AG, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG)
- Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor)
durchschnittliches jährliches Sendungsvolumen Post (A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.1.)
durchschnittliches jährliches Sendungsvolumen PZA (A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.2.)
- Vertrag besteht seit/Vertrag bestand
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
SaubFahrzeugBeschG vgl. Eigenerklärung im Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft" Ziffer 3.12.
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23.10.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de)
4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit.
5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Die elektronische Teilnahmeantragsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Teilnahmeantrag, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form).
10. Für die Teilnahmeantragsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt.
11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Teilnahmeantrag (vgl. A1 - Teilnahmeantrag) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
12. Die Teilnahmeantragsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren.
13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren.
14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Teilnahmeaufforderung).
15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. beispielsweise AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Teilnahmeaufforderung und A2 - Bewerber- und Eignungsauskunft).
20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
21. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Teilnahmeanträge/Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Teilnahmeaufforderung):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Teilnahmeanträge gemäß § 134 GWB.
23. Die Beschaffungsstelle wird die Bewerber/Bieter, deren Teilnahmeanträge/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in jeder Phase des Verhandlungsverfahrens und vor der Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg und per E-Mail informieren.
24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
25. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
a) Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
b) Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.