Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationsleistungen nach Baustellenverordnung gemäß AHO im Rahmen der Realisierung des Bauvorhabens Erneuerung Gleisviereck Hasselbachplatz in Magdeburg. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-109-01-01-0715
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 25
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf / Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationsleistungen nach Baustellenverordnung gemäß AHO im Rahmen der Realisierung des Bauvorhabens Erneuerung Gleisviereck Hasselbachplatz in Magdeburg.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationsleistungen nach Baustellenverordnung gemäß AHO im Rahmen der Realisierung des Bauvorhabens Erneuerung Gleisviereck Hasselbachplatz in Magdeburg.
Gemäß Baustellenverordnung ist bei der Realisierung des Vorhabens ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator einzubeziehen.
Der vom Auftraggeber erwartete Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen gemäß Abschnitt II. des Hefts Nr. 15 der AHO Schriftenreihe (3., vollständig überarbeitete Auflage mit Stand Juni 2022) mit wöchentlichen Sicherheitsbegehungen und Protokollierung und Versendung des Protokolls per Email an alle Beteiligten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckung für Personenschäden von mindestens: 3.000.000 €, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von mindestens: 1.500.000 €.
- Benennung von Referenzprojekten, mit dem Schwerpunkt SiGeKo-Leistungen für den Neubau oder die grundhafte Modernisierung von Anlagen der Verkehrsinfrastruktur im innerstädtischen Bauraum, in den letzten drei Jahren, unter Angabe der Leistungszeit, des Leistungsumfangs und des Auftraggebers
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge an
andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Einschließlich Nachweis des Bieters oder der Bietergemeinschaft, dass ihm oder ihr die Kapazitäten und Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
- Nachweis der beruflichen Qualifikation, insbesondere der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen durch Studien-nachweise oder Bescheinigungen
keine
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart.
Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529