Rahmenvereinbarung für die Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 27/2023/EU/E33

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-6725386
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/g3.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534725
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534725
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 27/2023/EU/E33
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung der Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen für einen Zeitraum von vier Jahren.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 621 850.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. (UKMD) beabsichtigt in Form eines offenen Verfahrens eine

Rahmenvereinbarung über die Wartung und Instandsetzung von Brandmeldeanlagen für die Häuser des UKMD, der

Berufsfachschule und der Universitätsfrauenklinik zu schließen.

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung sämtlicher in der Leistungsbeschreibung genannten Bestimmungen, Richtlinien

und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet. Die Einhaltung der genannten

Bestimmungen, Richtlinien und normativen Anforderungen ist auf Verlangen nachzuweisen (Zertifikate, Gutachten u. a.).

Erforderliches Prüfpersonal und -gerät ist vom Auftragnehmer zu stellen. Die Aufwendungen hierfür sind in die

Einheitspreise einzurechnen.

Der beiliegende Wartungsvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung. Die Arbeiten sind gemäß Wartungsvertrag

auszuführen. Mit Abgabe des Angebotes wird der beiliegende Wartungsvertrag als verbindlich anerkannt. Das

beiliegende Wartungsvertragsexemplar ist vom Bieter vollständig zu ergänzen und dem Angebot beizulegen.

Der Bieter ist für die fachlich korrekte Ausführung der Leistungen allein verantwortlich.

Werden Materialien und Arbeitsmittel an den Auftragnehmer übergeben, ist dieser für den pfleglichen Umgang

verantwortlich und haftet dafür. Der Auftragnehmer hat fremde Leistungen zu schützen und von ihm verursachte

Verschmutzungen umgehend und vollständig zu beseitigen.

Lärmintensive Leistungen sowie eventuelle Versorgungseinschränkungen sind mit dem Bereich Technik und Bau im

Vorfeld zeitlich abzustimmen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle gesetzlichen, baupolizeilichen und sonst erforderlichen Bestimmungen zur

Sicherung bestehender Anlagen des Auftraggebers oder Dritter zu erfüllen. Im Falle der Verursachung von Schäden

stehen auch unmittelbar geschädigten Dritten vertragliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu

(§ 328 Abs.1 BGB).

Rückfragen bezüglich der Prüfungen sowie eventuelle technische Vorbereitungen sind frühzeitig mit dem Bereich

Technik und Bau zu führen. Ferner sind hier die zur Prüfung vorgesehenen Objekte und der zeitliche Ablauf der

Leistungserbringung zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres festzulegen.

Die Prüftermine sind anschließend eigenverantwortlich und rechtzeitig durch den Auftragnehmer mit dem Bereich

Technik und Bau abzustimmen.

Die Prüfungen erfolgen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Sollte die zwingende

Notwendigkeit zur Verlagerung der Prüfzeiten vorliegen, sind diese nur in Abstimmung mit dem Bereich Technik und Bau

zu verschieben.

Eine Vielzahl der Gebäude des Universitätsklinikums Magdeburg in den Liegenschaften Leipziger Straße 44,

Gerhart-Hauptmann-Straße 35 und Emanuel-Larisch-Weg 17 sind mit Brandmeldezentralen ausgestattet.

Im Einsatz sind Brandmeldezentralen Typ FlexES Control, IQ8 Control des Hersteller Esser und eine Hausalarmanlage

des Herstellers Detectomat.

Die Brandmeldezentralen auf dem Campus Leipziger Straße 44 sind in zwei Ringe aufgeteilt.

Insgesamt sind 42 Brandmeldezentralen mit LWL vernetzt und auf einen zentralen Hauptmelder über das

Managementsystem WINMAG geschaltet. Drei dieser Anlagen (Haus 91/93/96) werden durch Fremdnutzer betrieben

und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Im Haus 37 Kindertagesstätte und in der Liegenschaft Emanuel-Larisch-Weg 17 werden jeweils eine Hausalarmanlage

ohne Aufschaltung auf einen Hauptmelder betrieben.

Zwei weitere vernetzte Anlagen mit eigenem Hauptmelder befinden sich in der Liegenschaft

Gerhart-Hauptmann-Straße 35. Über Netzwerk sind diese Anlagen ebenfalls mit dem zentralen Managementsystem

WINMAG verbunden.

Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlagen zu gewährleisten, ist eine jährliche Wartung gemäß DIN

VDE 0833 und DIN 14675 unter Beachtung der Herstellerangaben durchzuführen.

Nach DIN VDE 0833 Teil 1 §5 sind Inspektionen bei Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung an eine alarmweiterführende

Stelle mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.

Instandhaltungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Nicht aufgeschaltete Hausalarmanlagen sind mindestens einmal jährlich zu warten.

Die Termine für die Wartungen sowie eventuelle Technische Vorbereitungen sind im Vorfeld mit dem

Sachgebiet Telekommunikation abzustimmen.

Es ist ein Protokoll über die durchgeführte Inspektion und Wartung anzufertigen und in elektronischer Form im Zuge der

Rechnungslegung zu übermitteln.

Abweichungen, Defekte und Störungen sind dem Betreiber der Anlage anzuzeigen.

Der Betreiber veranlasst alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes.

Notwendige Akkuwechsel werden in Abstimmung mit dem Sachgebiet Fernmeldetechnik beauftragt und über einen

Zusatzauftrag abgerechnet.

Leistungsumfang einer Wartung nach DIN VDE 0833 Teil 1:

1. Allgemein

Die gesamte Anlage ist auf Störungen u. Beschädigungen von Geräten oder Anlagenteilen durch Besichtigung zu

überprüfen. Es ist zu prüfen, ob Nutzungsänderungen oder Änderungen der Raumaufteilung innerhalb des

Überwachungsbereiches der Anlage vorgenommen wurden.

Die gesamte Anlage ist auf ihre bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen.

2. Brandmelder

Es ist mindestens ein Melder je Melderlinie auszulösen, bei automatischen Brandmeldern jedoch nur solche, die

zerstörungsfrei prüfbar sind. Es sind alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder auszulösen.

Die Übertragungswege der Melderlinien mit nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern sind zu überprüfen

sowie die Ansprechempfindlichkeit der Melder.

3. Brandmeldezentrale

Prüfen von Spannung, Strom und Isolationswiderstand durch Drücken der entsprechenden Taste im Tasterfeld

Prüfen des Abgleichens je Melderlinie und evtl. neu abgleichen; Auslösen von Kurzschluss, Leiterbruch und Alarm je

Melderlinie am Tasterfeld mit Überprüfen der entsprechenden LED am Baustein, der Melderleuchte an

der Frontplatte sowie der Rückstelltasten und -schalter für das akustische Signal und die Melderlinien;

Prüfen der Meldeleuchten BETRIEB und HAUPTMELDER AUSGELÖST sowie der zugeordneten LED am Baustein und

des Leuchtschalters HAUPTMELDER ABGESCHALTET; Prüfen des unterbrechungslosen Betriebes bei Netz- oder

Batterieausfall und der Anzeigeeinrichtung; Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer

4. Energieversorgung

Messen und ggf. Neueinstellung der Ausgangsspannung am Netzgerät;

Prüfen des Säurestandes bei nicht gasungsfreier Batterie;

Messen der Säuredichte bei nicht gasungsfreier Batterie, Prüfen des Ladezustandes, Reinigen der Anschlusspole

5. Zubehör

Prüfen der Alarmierungsanlagen wie Hauptfeuermelder u. Telefonwählgerät;

Prüfen der Steueranlagen wie Türhaftmagneten, Türschließer, etc.

Prüfen von optischen, akustischen Signalgebern, wie Blitz und Blinkleuchten, Tableaus, Hupen, Sirenen;

Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer, soweit erforderlich.

Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Systembetreuung erfolgen nach den Angaben im beigefügten

Instandhaltungsvertrag für GMA (Instand GMA 2018) Ausgabe 2021-Variante BMA-Version 3.0.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 621 850.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe Leistungsbeschreibung!

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Leistungsbeschreibung!

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe Leistungsbeschreibung!

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Leistungsbeschreibung!

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe Leistungsbeschreibung!

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/10/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der

Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §

160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von

Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt

unberührt.

Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,

werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag

darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG

geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax

versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf

den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2023