Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet Gewässerunterhaltunsgverband "Selke/Obere Bode" Referenznummer der Bekanntmachung: EU-D-LÖ 116/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3941-59705719
Fax: +49 3941-59704282
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet Gewässerunterhaltunsgverband "Selke/Obere Bode"
Unterhaltungsarbeiten an 350 km Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet
des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“
Schaubezirk 1 -
Verbandsgebiet Gewässerunterhaltungsverband "Selke/Obere Bode"
Im Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“ sind 350 km Gewässerstrecken regelmäßig zu
unterhalten. Davon sind 255,80 km regelmäßig zu mähen und ca. 94,20 km erfahrungsgemäß
zu räumen und von Abflusshindernissen freizuhalten. Die Abflusshindernisberäumung wird
jeweils gesondert nach Erfordernis beauftragt. Hinzu kommen sonstige bzw. weitere
Unterhaltungsarbeiten, die nach Bedarf ebenfalls gesondert beauftragt werden.
Die zur Mahd vorgesehenen Gewässer werden einmal jährlich komplett gemäht. In den
Ortslagen werden die Gewässer II. Ordnung (ca. 70 km) zweimal jährlich gemäht.
dreimalige Jahresoption
Schaubezirk 2
Landkreis Harz
Im Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“ sind 350 km Gewässerstrecken regelmäßig zu
unterhalten. Davon sind 255,80 km regelmäßig zu mähen und ca. 94,20 km erfahrungsgemäß
zu räumen und von Abflusshindernissen freizuhalten. Die Abflusshindernisberäumung wird
jeweils gesondert nach Erfordernis beauftragt. Hinzu kommen sonstige bzw. weitere
Unterhaltungsarbeiten, die nach Bedarf ebenfalls gesondert beauftragt werden.
Die zur Mahd vorgesehenen Gewässer werden einmal jährlich komplett gemäht. In den
Ortslagen werden die Gewässer II. Ordnung (ca. 70 km) zweimal jährlich gemäht.
dreimalige Jahresoption
Schaubezirk 3
Landkreis Harz
Im Unterhaltungsverband „Selke/Obere Bode“ sind 350 km Gewässerstrecken regelmäßig zu
unterhalten. Davon sind 255,80 km regelmäßig zu mähen und ca. 94,20 km erfahrungsgemäß
zu räumen und von Abflusshindernissen freizuhalten. Die Abflusshindernisberäumung wird
jeweils gesondert nach Erfordernis beauftragt. Hinzu kommen sonstige bzw. weitere
Unterhaltungsarbeiten, die nach Bedarf ebenfalls gesondert beauftragt werden.
Die zur Mahd vorgesehenen Gewässer werden einmal jährlich komplett gemäht. In den
Ortslagen werden die Gewässer II. Ordnung (ca. 70 km) zweimal jährlich gemäht.
dreimalige Jahresoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
---rein elektronisches Verfahren--
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von
zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsverfahren ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines
Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).