Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen des Landkreises Saalekreis Referenznummer der Bekanntmachung: VST-132/2023/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3461-401142
Fax: +49 3461-402061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen des Landkreises Saalekreis
Leistungsgegenstand ist die Lieferung und Montage von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen in Trägerschaft des Landkreis Saalekreis.
06217 Merseburg
Lieferung und Montage von 129 Stück mobile Videokonferenzsysteme
REACT-EU "Mobile Videokonferenzsysteme"
Eine Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln gemäß Richtlinie REACT-EU: "Mobile Videokonferenzsysteme" des Ministeriums für Bildung des Lande Sachsen-Anhalt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen des Landkreises Saalekreis
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
Zur Einhaltung der verbindlichen Fristen im Vergabeverfahren sind Bieterfragen bis spätestens 18.07.2023 zu stellen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5140
Fax: +49 345-5141444
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.