Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für den Knoten Roßlau inklusive Güterbahnhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 186-421180
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kantstraße 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für den Knoten Roßlau inklusive Güterbahnhof
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für den Knoten Roßlau inklusive Güterbahnhof
Roßlau
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen: ca. 38.000 h Sicherungsaufsicht und Sicherungsposten, ca. 6.500 m Feste Absperrung, ca. 800 m ATWS, Signalisierung, ca. 6.700 h Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller, ca. 4.400 h Bahnübergangsposten, 6 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für den Knoten Roßlau inklusive Güterbahnhof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Roßlau
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen: ca. 38 000 h Sicherungsaufsicht und Sicherungsposten, ca. 6500 m Feste Absperrung, ca. 800 m ATWS, Signalisierung, ca. 6 700 h Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller, ca. 4 400 h Bahnübergangsposten, 6 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlagen
ATWS / Feste Absperrung für verlängerten BZ 10 und 11
NT13: Gemäß Forderung der BZS und auf Grund der zeitlichen Verlängerung vom Bz 10 und 11, ergaben sich zusätzliche Maßnahmen des Bau-AN die weiterhin abzusichern waren. Des Weiteren ändert sich der Bedarfan Fester Absperrung in Summe und auch hinsichtlich der Aufteilung in kleinteiligere Abschnitte. Gemäß Forderung der BZS musste zusätzlich im Bereich des Güterbahnhofs Roßlau eine ATWS eingebaut werden.