Ausschreibung marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas für die Stadt Sandersdorf-Brehna für den Lieferzeitraum 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 108335-SG23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Ort: Sandersdorf-Brehna
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06792
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marcell Bruder
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sandersdorf-brehna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas für die Stadt Sandersdorf-Brehna für den Lieferzeitraum 2024-2026
Ausschreibung marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas für die Stadt Sandersdorf-Brehna für den Lieferzeitraum 2024-2026
Los 1 (Strom)
Sandersdorf-Brehna, DE
Das Los umfasst insgesamt 153 Lieferstellen mit einer prognostizierten Jahresliefermenge von ca. 1,4 GWh.
Preisgruppe 1 (Allgemeinstrom): 1 RLM-Lieferstelle, 76 SLP-Lieferstellen, Jahresverbrauch ca. 684.902 kWh. Preisgruppe 2 (Straßenbeleuchtung):
76 SLP-Lieferstellen, Jahresverbrauch ca. 725.085 kWh.
Los 2 (Gas)
Sandersdorf-Brehna, DE
Das Los umfasst insgesamt 38 SLP-Lieferstellen mit einer prognostizierten Jahresliefermenge von ca.
3.431.704 kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 (Strom)
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 (Gas)
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.