HWSB rechter Alanddeich, Seehausen - Zollbrücke, km 0,0-1,2; Ausgleichspflanzung Landschaftsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0232/OB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB rechter Alanddeich, Seehausen - Zollbrücke, km 0,0-1,2; Ausgleichspflanzung Landschaftsbau
Die Ausgleichsmaßnahme A1 beinhaltet die Pflanzung einer Baumreihe parallel zur neu zu bauenden Straße auf Flächen der Stadt Seehausen.
Die Ausgleichsmaßnahme A2 soll auf Flächen realisiert werden, die durch bzw. für den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt in der
Gemarkung Seehausen zur Verfügung gestellt wurden.
Die folgende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die einzelnen Leistungen der Pflanzmaßnahmen:
- Vorhabensfläche mähen und vorbereiten (abplaggen),
- Bodenergänzung und -austausch bei Bedarf
- Pflanzung von Hochstämmen
- Schutz und Sicherung der gepflanzten Hochstämme.
Die Pflanzung der Baumreihe der Maßnahme A1 umfasst eine Länge von 375 m. Der Pflanzabschnitt der Maßnahme A2 ist 325 m lang.
rechter Alanddeich Seehausen-Zollbrücke
Ausgleichsmaßnahme A1
Pflanzung einer Baumreihe auf der östlichen Seite der deichparallelen Straße (siehe Anlagen 1 und 2).
Pflanzung von Hochstämmen (HST 12-14).
Die Bäume sind in einem Mindestabstand von 2,5 m zur Außenkante der Asphaltfahrbahn zu pflanzen. (siehe Querschnitt - Anlage 3).
Gesamtlänge des zu bepflanzenden Streifens 375 m
Pflanzung von 40 Flatterulmen
Der durchschnittliche Pflanzabstand beträgt 9,5 m.
Der Pflanzabstand ist so variabel zu wählen, dass die Pflanzung der 40 Hochstämme erfolgen kann.
Feldzufahrten sind zu beachten und freizulassen.
Einzelbaumschutz mit Dreibock und Drahthose, wobei für den Dreibock Hartholzpfähle zu verwenden sind, Mulchung der Pflanzscheibe.
Darüber hinaus ist eine jährliche vorbeugende Behandlung gegen den Ulmen-Splintkäfer notwendig.
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Pflanzung einer Baumreihe in zwei Teilabschnitten im Deichvorland (siehe Anlagen 1 und 4).
Pflanzung von Hochstämmen (HST 12-14).
Die Bäume sind in einem Mindestabstand von 5 m zum Deichfuß zu pflanzen. (siehe Anlage 4).
Gesamtlänge des zu bepflanzenden Streifens 325 m
Pflanzung von 33 Silberweiden
Der durchschnittliche Pflanzabstand beträgt 10 m.
Der Pflanzabstand ist so variabel zu wählen, dass die Pflanzung der 33 Hochstämme erfolgen kann.
Einzelbaumschutz mit Dreibock und Drahthose, wobei für den Dreibock Hartholzpfähle zu verwenden sind, Mulchung der Pflanzscheibe.
Entwicklung der Hochstämme zu Kopfbäumen.
Bei der geplanten Weidenpflanzung ist darauf zu achten, dass das Geschlechterverhältnis weiblich-männlich eingehalten wird. Es ist autochthones, nicht klonal vermehrtes Material zu verwenden.
Während der ersten fünf Jahre müssen die Weiden intensiv gepflegt und bewässert werden.
Zur Ausbildung der Bäume als Kopfweiden sind im Rahmen der Pflege verschiedene Arbeiten notwendig. Zur Herausbildung eines „Kopfes sind die Hochstämme in den
ersten 5 Jahren jährlich zu scheiteln. Außerdem sind jährlich die Seitentriebe am Stamm zu entfernen.
ELER-HWS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB rechter Alanddeich, Seehausen - Zollbrücke, km 0,0-1,2; Ausgleichspflanzung Landschaftsbau
Postanschrift: An der Landwehr 3
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.