Vergabe des LEADER-Managements einschl. Sensibilisierung für die LAG "Rund um den Huy" Referenznummer der Bekanntmachung: LO 102/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3941-59704237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des LEADER-Managements einschl. Sensibilisierung für die LAG "Rund um den Huy"
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Rund um den Huy"
In Abstimmung mit der LAG "Rund um den Huy" beabsichtigt der Landkreis Harz im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV und auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilsierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahemen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG vom 23.05.2023) das LEADER-Management, einschl. Sensibilisierung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das LEADER-Management soll der Unterstützung der LAG "Rund um den Huy" bei der Umsetzung der in 2022 erarbeiteten gleichnamigen LES innerhalb der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 bis 2027 dienen.
Gebiet der LAG "Rund um den Huy"
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Rund um den Huy"
In Abstimmung mit der LAG "Rund um den Huy" beabsichtigt der Landkreis Harz im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV und auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilsierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahemen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG vom 23.05.2023) das LEADER-Management, einschl. Sensibilisierung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das LEADER-Management soll der Unterstützung der LAG "Rund um den Huy" bei der Umsetzung der in 2022 erarbeiteten gleichnamigen LES innerhalb der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 bis 2027 dienen.
Verlängerungsoption gemäß Leistungsbeschreibung, sofern die Voraussetzungen diesbezüglich vorliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
Das LEADER-Management soll aus insgesamt 2,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bestehen, davon 1,5 VZÄ als qualifiziertes LEADER-Management und 1 VZÄ als Verwaltungsassistenz/technische Mitarbeit.
Um als qualifizierte LEADER-Manager*in zur Unterstützung für die LAG arbeiten zu können, müssen die Personen über folgende Kompetenzen und Fähigekietn (gem. RiLi EFRE LAG verfügen:
- Fachhochschul-/Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Angestellten- bzw. Beschäftigtenlehrgang II) und entsprechende Tätigkeit oder
- es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein:
1. Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist
2. Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt
3. Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten.
Die entsprechenden personifizierten Nachweise zu Kompetenzen und Fähigkeiten sind mit dem Angebot vorzulegen. Auch das Personal der Verwaltungsassistenz/technische Mitarbeit muss für diese Tätigkeit nachweislich geeignet sein.
siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
- Darstellung der geplanten Aufgabenumsetzung
- Darstellung der Organisationsstruktur und Zusammensetzung des geplanten Projekttemas sowie Angabe zur örtlichen Verfügbarkeit des geplanten Projektteams
- Nachweis der erforderlichen Qualifikation und/oder praktischen Erfahrungen und Kenntnisse des geplanten Projektteams (Nachweise aus den letzten 5 Jahren)
- Nachweis umfassender regionaler Kenntnisse zum LAG Gebiet (Nachweise aus den letzten 10 Jahren)
- Präsentation zur Aufgabenumsetzung
- Detaillierte Darstellung und Zusammensetzung der Kosten sowie entsprechender Fianzplan
siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
rein elektronisches Submissionsverfahren
es sind keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Maßnahme wird ausgeschrieben unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides zum Leadermanagement.
Postanschrift: E.-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Salle)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
1. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
2. Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
"Der (Nachprüfungs) Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."