Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke Halle (Saale) - Los 6: Planungsleistungen zur Nutzung der Abwasserwärme in der Kläranlage „Halle-Nord“
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bornknechtstr. 5
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nico Burschil
E-Mail:
Telefon: +49 345/5812280
Fax: +49 345/5811779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke Halle (Saale) - Los 6: Planungsleistungen zur Nutzung der Abwasserwärme in der Kläranlage „Halle-Nord“
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) soll mithilfe eines Wärmetransformationsplans (WTP) ein konkreter Dekarbonisierungspfad für die Fernwärme in Halle entwickelt werden, um im Jahre 2045 eine Treibhausgasneutralität in der Wärmeversorgung zu erreichen. Dabei sollen die Potenziale einer dekarbonisierten Fernwärmeversorgung im Raum Halle (Saale) analysiert und aufgezeigt werden und anhand von zukünftigen Entwicklungspfaden mit den erforderlichen Maßnahmen untersetzt werden. Darauf aufbauend ist ein adäquates Fernwärme-Zielnetz zu entwickeln. Die EVH GmbH strebt die Entwicklung von belastbaren Strategien an, die den Weg bis zum Jahr 2045 vorgeben und die Umsetzung von innovativen und zukunftsfähigen Projekten voranbringt und ermöglicht.
Halle (Saale)
Die Kläranlage Halle-Nord wurde 1998 errichtet ist für 340.000 Einwohner ausgelegt (Einwohner Halle aktuell: ca. 245.000) und kann bis zu 75.000 Kubikmeter Abwasser bei voll ausgelasteter Anlage am Tag biologisch reinigen. Die Kläranlage wurde im Baukastenprinzip errichtet und ist dadurch jederzeit erweiterbar. Von den 30 ha Fläche sind aktuell 20 ha bebaut.
Bisher wird die nicht für den Eigenbedarf benötigte Überschusswärme aus den 3 BHKWs (in 2022 erneuert mit Typ TCG 3016 V12 der Firma Caterpillar Energy Solutions GmbH) im Sommer mittels Luftkühler an die Umwelt abgegeben und im Winter die zusätzliche Spitzenlastwärme mit einem Erdgas-Heizkessel (1.320 kWth) bereitgestellt.
Die Kläranlage Halle-Nord erhält einen Fernwärmeanschluss um im Sommer die überschüssige Wärme aus den Klärgas-BHKWs mit ca. 85 °C in den Vorlauf des Fernwärmenetzes einzuspeisen und im Winter den höheren Wärmebedarf der Kläranlage aus dem Fernwärmenetz zu beziehen. Der Fernwärmeanschluss, bestehende aus Hausanschlussleitung und Hausanschlussstation, wird Anfang 4. Quartal 2023 in Betrieb gehen. Die Station ist auf eine Wärmeleistung von 850 kW ausgelegt. Bei der Hausanschlussleitung in Nennweite DN 250 wurde bereits die durch das Klärwerk eingespeiste Wärme mittels Wärmepumpen berücksichtigt. Die Anschlussstelle für die Überschusswärme, die in das Fernwärmenetz über die Hausanschlussleitung eingespeist werden soll, wird nachträglich Im Bereich der Hausanschlussstation errichtet.
Mit in 2023 abgeschlossener Einbindung der Kläranlage an das Fernwärmenetz resultiert die ergänzende Zielstellung der zusätzlichen Gewinnung von Umweltwärme aus dem gereinigten Abwasser mit einem Temperaturbereich von 12° C (Winter) bis 22° C (Sommer) durch eine Temperaturabsenkung um ca. 8 Kelvin mittels Wärmepumpen. Das gereinigte Abwasser soll vor der Einleitung in die Saale auf bis zu ca. 4 °C (Winter) abgekühlt werden. Die dem Abwasser entzogene Wärme kann nur im Winter und nur zu geringem Teil (ca. 200 bis 700 kW) im Klärwerk zur Deckung des Spitzenwärmebedarfs verwendet werden. Die überwiegende Wärme soll ganzjährig ins Fernwärmenetz eingespeist werden mit einem Temperaturniveau von bis zu 120° (VL)/ 65 °C (RL) im Winter und im Sommer von 80° C (VL)/ 55 °C (RL).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland