HWSB Schönhausen, km 51,9 bis 53,0, Ausgleichspflanzung Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0139/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Schönhausen, km 51,9 bis 53,0, Ausgleichspflanzung
Pflanz- und Pflegearbeiten:
Im Rahmen der Sanierung des rechten Elbedeiches im Abschnitt Schönhausen, Deich-km 51,9 bis 53,0, wurden naturschutzrechtliche Eingriffe hervorgerufen, die unter anderem durch eine Ausgleichsmaßnahme kompensiert werden sollen. Gleichzeitig wurde während der Deichsanierung ein Bodenlagerplatz im Deichhinterland genutzt. Für die Beanspruchung der Lagerfläche wurde der vorhandene Hybrid-Pappel-Bestand beseitigt. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird der LHW die gesamte Fläche nach der Beanspruchung renaturieren bzw. wieder bepflanzen.
Im Rahmen der Eingriffsgenehmigung des Landkreises Stendal wurde die Ausgleichsmaßnahme als Nebenbestimmung festgelegt. Sie beinhaltet die Pflanzung / Initiierung einer Hartholzaue. Die Vorhabensfläche befindet sich innerhalb eines Qualmpolders.
Schönhausen
Pflanz- und Pflegearbeiten, Pflanzung von Heistern und Sträuchern, flächige Pflanzung, insgesamt Pflanzung von 2.571 Heistern und 292 Sträuchern, Pflege über einen Zeitraum von 5 Jahren und Wässerung
ELER-HWS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Schönhausen, km 51,9 bis 53,0, Ausgleichspflanzung
Postanschrift: An der Bahn 4
Ort: Arendsee (Altmark)
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39619
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.