Projektnr. 2.411.01 - Umbau Haus 3 2.OG zu ambulantem OP Bereich + Angiografieeinheit mit Nebenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2.411.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Naumburger Str. 76
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8961424440
Fax: +49 614244444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Georg-Muche-Str. 5
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-61424440
Fax: +49 89-614244444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektnr. 2.411.01 - Umbau Haus 3 2.OG zu ambulantem OP Bereich + Angiografieeinheit mit Nebenräume
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Umbau einer Ebene von Haus 3 (hier: 2.Obergeschoss) der Asklepios Klinik Weißenfels GmbH in der Naumburger Straße 76, 06667 Weißenfels. Der Bestandsgrundriss des 2.Obergeschoss in Haus 3 beherbergt derzeit Diensträume einiger Ärzte, Untersuchungsräume etc. Der Bestand ist zu entkernen und technisch zu ertüchtigen, sodass in den neu geschaffenen Räumlichkeiten der Aufbau einer Angiographieanlage mit zwei Sälen für das ambulante Operieren inklusive sämtlicher notwendiger Nebenbereiche, Technikfläche etc. entstehen. Die Leistung wird in 5 Losen ausgeschrieben (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf die Gewerke HLS, Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Gewerk Elektro, Tragwerksplanung, Planungsleistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz). Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2.411.01.01 Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume einschließlich Grundleistungen der thermischen Bauphysik und aller Leistungen für Planung Bau- und Raumakustik:
Für das Asklepios Klinik Weißenfels GmbH soll das Obergeschoss in Haus 3 (Naumburger Straße 76, 06667 Weißenfels) zu einer Angiographie-Suite mit zwei Sälen für das ambulante Operieren umgebaut werden.
Gegenstand des Auftrags dazu sind Architektenleistungen der Objektplanung Leistungsbild Gebäude und Innenräume im Sinne des § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 (zu §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI), einschließlich Grundleistungen der thermischen Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 und aller Leistungen für Planung Bau- und Raumakustik, jeweils Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst wird in der 1. Stufe die Leistungsphasen 1 - 3 beauftragt (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Bei Entscheidung des Auftraggebers für die Fortführung erfolgt der weitere Auftrag für alle weiteren Leistungsphasen 4 - 9 (Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung) bei dem vorgenannten Leistungsbild. Die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme hängt insbesondere von Fördermittelzusagen und der Realisierbarkeit des Gesamtprojektes ab.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch keine Planungsleistungen erbracht worden sind.
Die Gesamtmaßnahme wird in mehreren Losen ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens und Leistungsumfanges ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Bewerber und Bieter können sich auf mehrere Lose bewerben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Voraussetzung für die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen und Mindestanforderung der Ausschreibung. Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Sollten weniger als 3 Teilnahmeanträge vorliegen wird der Auftraggeber alle Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern oder die Ausschreibung aufheben. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei kann ein Bewerber/ Bewerbergemeinschaft max. 100 Punkte erreichen. Dabei stellt sich die Gewichtung der einzelnen Kriterien wie nachfolgend dargestellt auf. Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl erreichen und zugleich zu den besten 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften gehören, entscheidet das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Auswahl der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden richtet sich nach den folgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien:
1. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter im ausgeschrieben Leistungsbild – Gewichtung 5 %
5 Punkte: mind. 10 Beschäftigte
4 Punkte: mind. 8 Beschäftigte
3 Punkte: mind. 6 Beschäftigte
2 Punkte: mind. 4 Beschäftigte
1 Punkt: mind. 3 Beschäftigte
0 Punkte: weniger als 3 Beschäftigte
2. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter – Gewichtung 15 %
15 Punkte: mind. 8 Mitarbeiter
10 Punkte: mind. 5 Mitarbeiter
5 Punkte: Mind. 3 Mitarbeiter
0 Punkte: Weniger als 3 Mitarbeiter
3. Vergleichbarkeit der mitgeteilten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Beschreibung der Referenzen im Dokument I._Formblatt_01_Erklärung_zur_Eignung. Dabei werden insbesondere die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der fachlichen Herausforderungen in Betracht genommen. – Gewichtung 60 %
Kriterium 1: Leistungsart (Anzahl der erbrachten Leistungsphasen (LPH) pro Referenzprojekt
30 Punkte: Mehr als sechs LPH
20 Punkte: sechs LPH
15 Punkte: Fünf LPH
10 Punkte: Vier LPH
05 Punkte: drei LPH
00 Punkte: zwei und weniger LPH
Kriterium 2: Leistungsumfang (Volumen des Gesamtprojekts (KG 300 + 400, netto) pro Referenzprojekt
30 Punkte: >/= 6,00 Mio. EUR
25 Punkte: >/= 5,00 Mio. EUR
20 Punkte: >/= 4,00 Mio. EUR
15 Punkte: >/= 3,00 Mio. EUR
10 Punkte: >/= 2,00 Mio. EUR
05 Punkte: >/= 1,00 Mio. EUR
00 Punkte: < 1,00 Mio. EUR
Jede Referenz erhält eine Bepunktung nach dem oben dargestellten Bewertungsmaßstab. Die Punkte für die Kriterien 1 und 2 werden sodann addiert. Die finalen Punkte der einzelnen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der eingereichten (und nach den Maßstäben der Vergabeunterlagen geeigneten) Referenzen geteilt.
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) – Gewichtung 5 %
5 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
3 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
1 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
5. Teilumsatzumsatz mit Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauten des Gesundheitswesens des Bewerbers (in EUR brutto) – Gewichtung 15 %
15 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
10 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
5 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
Einzelheiten dazu werden unter Ziff. 2.1.7.1 in dem Dokument der „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ dargestellt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 3.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planungsleistungen Umbau 2. OG Haus 3 Klinikum Weißenfels – 2.411.01.02 Los 2 Technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär:
Für das Asklepios Klinik Weißenfels GmbH soll das Obergeschoss in Haus 3 (Naumburger Straße 76, 06667 Weißenfels) zu einer Angiographie-Suite mit zwei Sälen für das ambulante Operieren umgebaut werden.
Gegenstand des Auftrags dazu sind Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär im Sinne des § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15 (zu §§ 55 Abs. 5, 56 Abs. 3 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Voraussetzung für die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen und Mindestanforderung der Ausschreibung. Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Sollten weniger als 3 Teilnahmeanträge vorliegen wird der Auftraggeber alle Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern oder die Ausschreibung aufheben. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei kann ein Bewerber/ Bewerbergemeinschaft max. 100 Punkte erreichen. Dabei stellt sich die Gewichtung der einzelnen Kriterien wie nachfolgend dargestellt auf. Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl erreichen und zugleich zu den besten 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften gehören, entscheidet das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Auswahl der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden richtet sich nach den folgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien:
1. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter im ausgeschrieben Leistungsbild – Gewichtung 5 %
5 Punkte: mind. 10 Beschäftigte
4 Punkte: mind. 8 Beschäftigte
3 Punkte: mind. 6 Beschäftigte
2 Punkte: mind. 4 Beschäftigte
1 Punkt: mind. 3 Beschäftigte
0 Punkte: weniger als 3 Beschäftigte
2. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter – Gewichtung 15 %
15 Punkte: mind. 8 Mitarbeiter
10 Punkte: mind. 5 Mitarbeiter
5 Punkte: Mind. 3 Mitarbeiter
0 Punkte: Weniger als 3 Mitarbeiter
3. Vergleichbarkeit der mitgeteilten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Beschreibung der Referenzen im Dokument I._Formblatt_01_Erklärung_zur_Eignung. Dabei werden insbesondere die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der fachlichen Herausforderungen in Betracht genommen. – Gewichtung 60 %
Kriterium 1: Leistungsart (Anzahl der erbrachten Leistungsphasen (LPH) pro Referenzprojekt
30 Punkte: Mehr als sechs LPH
20 Punkte: sechs LPH
15 Punkte: Fünf LPH
10 Punkte: Vier LPH
05 Punkte: drei LPH
00 Punkte: zwei und weniger LPH
Kriterium 2: Leistungsumfang (Volumen des Gesamtprojekts (KG 300 + 400, netto) pro Referenzprojekt
30 Punkte: >/= 6,00 Mio. EUR
25 Punkte: >/= 5,00 Mio. EUR
20 Punkte: >/= 4,00 Mio. EUR
15 Punkte: >/= 3,00 Mio. EUR
10 Punkte: >/= 2,00 Mio. EUR
05 Punkte: >/= 1,00 Mio. EUR
00 Punkte: < 1,00 Mio. EUR
Jede Referenz erhält eine Bepunktung nach dem oben dargestellten Bewertungsmaßstab. Die Punkte für die Kriterien 1 und 2 werden sodann addiert. Die finalen Punkte der einzelnen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der eingereichten (und nach den Maßstäben der Vergabeunterlagen geeigneten) Referenzen geteilt.
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) – Gewichtung 5 %
5 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
3 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
1 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
5. Teilumsatzumsatz mit Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauten des Gesundheitswesens des Bewerbers (in EUR brutto) – Gewichtung 15 %
15 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
10 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
5 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
Einzelheiten dazu werden unter Ziff. 2.1.7.1 in dem Dokument der „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ dargestellt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 3.
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planungsleistungen Umbau 2. OG Haus 3 Klinikum Weißenfels – 2.411.01.03 Los 3 Technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf das Gewerk Elektro:
Für das Asklepios Klinik Weißenfels GmbH soll das Obergeschoss in Haus 3 (Naumburger Straße 76, 06667 Weißenfels) zu einer Angiographie-Suite mit zwei Sälen für das ambulante Operieren umgebaut werden.
Gegenstand des Auftrags dazu sind Architektenleistungen der Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf das Gewerk Elektro im Sinne des § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15 (zu §§ 55 Abs. 5, 56 Abs. 3 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Voraussetzung für die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen und Mindestanforderung der Ausschreibung. Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Sollten weniger als 3 Teilnahmeanträge vorliegen wird der Auftraggeber alle Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern oder die Ausschreibung aufheben. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei kann ein Bewerber/ Bewerbergemeinschaft max. 100 Punkte erreichen. Dabei stellt sich die Gewichtung der einzelnen Kriterien wie nachfolgend dargestellt auf. Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl erreichen und zugleich zu den besten 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften gehören, entscheidet das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Auswahl der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden richtet sich nach den folgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien:
1. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter im ausgeschrieben Leistungsbild – Gewichtung 5 %
5 Punkte: mind. 10 Beschäftigte
4 Punkte: mind. 8 Beschäftigte
3 Punkte: mind. 6 Beschäftigte
2 Punkte: mind. 4 Beschäftigte
1 Punkt: mind. 3 Beschäftigte
0 Punkte: weniger als 3 Beschäftigte
2. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter – Gewichtung 15 %
15 Punkte: mind. 8 Mitarbeiter
10 Punkte: mind. 5 Mitarbeiter
5 Punkte: Mind. 3 Mitarbeiter
0 Punkte: Weniger als 3 Mitarbeiter
3. Vergleichbarkeit der mitgeteilten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Beschreibung der Referenzen im Dokument I._Formblatt_01_Erklärung_zur_Eignung. Dabei werden insbesondere die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der fachlichen Herausforderungen in Betracht genommen. – Gewichtung 60 %
Kriterium 1: Leistungsart (Anzahl der erbrachten Leistungsphasen (LPH) pro Referenzprojekt
30 Punkte: Mehr als sechs LPH
20 Punkte: sechs LPH
15 Punkte: Fünf LPH
10 Punkte: Vier LPH
05 Punkte: drei LPH
00 Punkte: zwei und weniger LPH
Kriterium 2: Leistungsumfang (Volumen des Gesamtprojekts (KG 300 + 400, netto) pro Referenzprojekt
30 Punkte: >/= 6,00 Mio. EUR
25 Punkte: >/= 5,00 Mio. EUR
20 Punkte: >/= 4,00 Mio. EUR
15 Punkte: >/= 3,00 Mio. EUR
10 Punkte: >/= 2,00 Mio. EUR
05 Punkte: >/= 1,00 Mio. EUR
00 Punkte: < 1,00 Mio. EUR
Jede Referenz erhält eine Bepunktung nach dem oben dargestellten Bewertungsmaßstab. Die Punkte für die Kriterien 1 und 2 werden sodann addiert. Die finalen Punkte der einzelnen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der eingereichten (und nach den Maßstäben der Vergabeunterlagen geeigneten) Referenzen geteilt.
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) – Gewichtung 5 %
5 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
3 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
1 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
5. Teilumsatzumsatz mit Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauten des Gesundheitswesens des Bewerbers (in EUR brutto) – Gewichtung 15 %
15 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
10 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
5 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
Einzelheiten dazu werden unter Ziff. 2.1.7.1 in dem Dokument der „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ dargestellt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 3.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst wird in der 1. Stufe die Leistungsphasen 1 - 3 beauftragt (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Bei Entscheidung des Auftraggebers für die Fortführung erfolgt der weitere Auftrag für alle weiteren Leistungsphasen 4 - 9 (Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung) bei dem vorgenannten Leistungsbild. Die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme hängt insbesondere von Fördermittelzusagen und der Realisierbarkeit des Gesamtprojektes ab.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch keine Planungsleistungen erbracht worden sind.
Die Gesamtmaßnahme wird in mehreren Losen ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens und Leistungsumfanges ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Bewerber und Bieter können sich auf mehrere Lose bewerben.
Los 4
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planungsleistungen Umbau 2. OG Haus 3 Klinikum Weißenfels – 2.411.01.04 Los 4 Tragwerksplanung:
Für das Asklepios Klinik Weißenfels GmbH soll das Obergeschoss in Haus 3 (Naumburger Straße 76, 06667 Weißenfels) zu einer Angiographie-Suite mit zwei Sälen für das ambulante Operieren umgebaut werden.
Gegenstand des Auftrags dazu sind Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung im Sinne des § 51 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14 (zu §§ 51 Abs. 5, 52 Abs. 2 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Voraussetzung für die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen und Mindestanforderung der Ausschreibung. Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Sollten weniger als 3 Teilnahmeanträge vorliegen wird der Auftraggeber alle Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern oder die Ausschreibung aufheben. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei kann ein Bewerber/ Bewerbergemeinschaft max. 100 Punkte erreichen. Dabei stellt sich die Gewichtung der einzelnen Kriterien wie nachfolgend dargestellt auf. Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl erreichen und zugleich zu den besten 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften gehören, entscheidet das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Auswahl der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden richtet sich nach den folgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien:
1. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter im ausgeschrieben Leistungsbild – Gewichtung 5 %
5 Punkte: mind. 10 Beschäftigte
4 Punkte: mind. 8 Beschäftigte
3 Punkte: mind. 6 Beschäftigte
2 Punkte: mind. 4 Beschäftigte
1 Punkt: mind. 3 Beschäftigte
0 Punkte: weniger als 3 Beschäftigte
2. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter – Gewichtung 15 %
15 Punkte: mind. 8 Mitarbeiter
10 Punkte: mind. 5 Mitarbeiter
5 Punkte: Mind. 3 Mitarbeiter
0 Punkte: Weniger als 3 Mitarbeiter
3. Vergleichbarkeit der mitgeteilten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Beschreibung der Referenzen im Dokument I._Formblatt_01_Erklärung_zur_Eignung. Dabei werden insbesondere die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der fachlichen Herausforderungen in Betracht genommen. – Gewichtung 60 %
Kriterium 1: Leistungsart (Anzahl der erbrachten Leistungsphasen (LPH) pro Referenzprojekt
30 Punkte: Mehr als sechs LPH
20 Punkte: sechs LPH
15 Punkte: Fünf LPH
10 Punkte: Vier LPH
05 Punkte: drei LPH
00 Punkte: zwei und weniger LPH
Kriterium 2: Leistungsumfang (Volumen des Gesamtprojekts (KG 300 + 400, netto) pro Referenzprojekt
30 Punkte: >/= 6,00 Mio. EUR
25 Punkte: >/= 5,00 Mio. EUR
20 Punkte: >/= 4,00 Mio. EUR
15 Punkte: >/= 3,00 Mio. EUR
10 Punkte: >/= 2,00 Mio. EUR
05 Punkte: >/= 1,00 Mio. EUR
00 Punkte: < 1,00 Mio. EUR
Jede Referenz erhält eine Bepunktung nach dem oben dargestellten Bewertungsmaßstab. Die Punkte für die Kriterien 1 und 2 werden sodann addiert. Die finalen Punkte der einzelnen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der eingereichten (und nach den Maßstäben der Vergabeunterlagen geeigneten) Referenzen geteilt.
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) – Gewichtung 5 %
5 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
3 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
1 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
5. Teilumsatzumsatz mit Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauten des Gesundheitswesens des Bewerbers (in EUR brutto) – Gewichtung 15 %
15 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
10 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
5 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
Einzelheiten dazu werden unter Ziff. 2.1.7.1 in dem Dokument der „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ dargestellt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 3.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst wird in der 1. Stufe die Leistungsphasen 1 - 3 beauftragt (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Bei Entscheidung des Auftraggebers für die Fortführung erfolgt der weitere Auftrag für alle weiteren Leistungsphasen 4 - 9 (Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung) bei dem vorgenannten Leistungsbild. Die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme hängt insbesondere von Fördermittelzusagen und der Realisierbarkeit des Gesamtprojektes ab.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch keine Planungsleistungen erbracht worden sind.
Die Gesamtmaßnahme wird in mehreren Losen ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens und Leistungsumfanges ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Bewerber und Bieter können sich auf mehrere Lose bewerben.
Los 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planungsleistungen Umbau 2. OG Haus 3 Klinikum Weißenfels – 2.411.01.05 Los 5 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz:
Für das Asklepios Klinik Weißenfels GmbH soll das Obergeschoss in Haus 3 (Naumburger Straße 76, 06667 Weißenfels) zu einer Angiographie-Suite mit zwei Sälen für das ambulante Operieren umgebaut werden.
Gegenstand des Auftrags dazu sind Fachplanungsleistungen des Leistungsbild AHO Heft 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ (4. Auflage, Stand Dezember 2022), Leistungsphasen 1 bis 9.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Voraussetzung für die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen und Mindestanforderung der Ausschreibung. Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Sollten weniger als 3 Teilnahmeanträge vorliegen wird der Auftraggeber alle Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern oder die Ausschreibung aufheben. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei kann ein Bewerber/ Bewerbergemeinschaft max. 100 Punkte erreichen. Dabei stellt sich die Gewichtung der einzelnen Kriterien wie nachfolgend dargestellt auf. Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl erreichen und zugleich zu den besten 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften gehören, entscheidet das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Auswahl der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden richtet sich nach den folgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien:
1. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter im ausgeschrieben Leistungsbild – Gewichtung 5 %
5 Punkte: mind. 10 Beschäftigte
4 Punkte: mind. 8 Beschäftigte
3 Punkte: mind. 6 Beschäftigte
2 Punkte: mind. 4 Beschäftigte
1 Punkt: mind. 3 Beschäftigte
0 Punkte: weniger als 3 Beschäftigte
2. Gesamtzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlichen Mitarbeiter – Gewichtung 15 %
15 Punkte: mind. 8 Mitarbeiter
10 Punkte: mind. 5 Mitarbeiter
5 Punkte: Mind. 3 Mitarbeiter
0 Punkte: Weniger als 3 Mitarbeiter
3. Vergleichbarkeit der mitgeteilten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Beschreibung der Referenzen im Dokument I._Formblatt_01_Erklärung_zur_Eignung. Dabei werden insbesondere die fachliche und aufwandsbezogene Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der fachlichen Herausforderungen in Betracht genommen. – Gewichtung 60 %
Kriterium 1: Leistungsart (Anzahl der erbrachten Leistungsphasen (LPH) pro Referenzprojekt
30 Punkte: Mehr als sechs LPH
20 Punkte: sechs LPH
15 Punkte: Fünf LPH
10 Punkte: Vier LPH
05 Punkte: drei LPH
00 Punkte: zwei und weniger LPH
Kriterium 2: Leistungsumfang (Volumen des Gesamtprojekts (KG 300 + 400, netto) pro Referenzprojekt
30 Punkte: >/= 6,00 Mio. EUR
25 Punkte: >/= 5,00 Mio. EUR
20 Punkte: >/= 4,00 Mio. EUR
15 Punkte: >/= 3,00 Mio. EUR
10 Punkte: >/= 2,00 Mio. EUR
05 Punkte: >/= 1,00 Mio. EUR
00 Punkte: < 1,00 Mio. EUR
Jede Referenz erhält eine Bepunktung nach dem oben dargestellten Bewertungsmaßstab. Die Punkte für die Kriterien 1 und 2 werden sodann addiert. Die finalen Punkte der einzelnen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der eingereichten (und nach den Maßstäben der Vergabeunterlagen geeigneten) Referenzen geteilt.
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) – Gewichtung 5 %
5 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
3 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
1 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
5. Teilumsatzumsatz mit Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauten des Gesundheitswesens des Bewerbers (in EUR brutto) – Gewichtung 15 %
15 Punkte: Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
10 Punkte: 2. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
5 Punkte: 3. Höchster durchschnittlicher Jahresbruttoteilumsatz unter den Teilnehmern
0 Punkte: Alle weiteren Teilnehmer
Einzelheiten dazu werden unter Ziff. 2.1.7.1 in dem Dokument der „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ dargestellt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 3.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst wird in der 1. Stufe die Leistungsphasen 1 - 3 beauftragt (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Bei Entscheidung des Auftraggebers für die Fortführung erfolgt der weitere Auftrag für alle weiteren Leistungsphasen 4 - 9 (Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung) bei dem vorgenannten Leistungsbild. Die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme hängt insbesondere von Fördermittelzusagen und der Realisierbarkeit des Gesamtprojektes ab.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch keine Planungsleistungen erbracht worden sind.
Die Gesamtmaßnahme wird in mehreren Losen ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens und Leistungsumfanges ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Bewerber und Bieter können sich auf mehrere Lose bewerben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein, mit Ausnahme der Urkunde über die Eintragung in die Liste der Architekten- bzw. Ingenieurkammer. Hier reicht auch eine ältere Urkunde, soweit es seit der Eintragung keine Veränderungen gab. Die Vorlage nicht beglaubigter Kopien sind ausreichend und zulässig.
Für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird verlangt:
— Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer des/der Projektverantwortlichen;
— Bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister;
— Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen, z. B. durch aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen;
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB.
Der Auszug aus dem Handelsregister und der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle sind vorzulegen, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Sofern ein Bewerber seinen Sitz im Ausland hat, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, soweit im jeweiligen Land des Unternehmenssitzes eine Eintragungspflicht besteht.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis ihrer Eignung für die zu vergebende Leistung gem. Ziff. III.1.1) bis III.1.3) mit dem Teilnahmeantrag durch deren Eintragung in ein geeignetes Präqualifikationsverzeichnis (Zertifizierung im bundesweit agierenden AVPQ oder
Zertifizierung im regionalen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)) oder durch Einreichung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und jeweils durch Beifügung aller erforderlichen besonderen und geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise und Referenzen zum Teilnahmeantrag führen. Es ist seitens der Bewerber/Teilnehmer eigenverantwortlich darauf zu achten, dass der Teilnahmeantrag insoweit alle Eignungsvoraussetzungen abdeckt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden, werden durch den
Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen der Ausschreibung entspricht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen und auftragsspezifischen Referenzen dem Teilnahmeantrag in der geforderten Form separat beizufügen.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
— sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind;
— ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird;
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und
— erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Die Erklärung ist im Original einzureichen und von allen Mitgliedern im Original zu unterzeichnen).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer.
Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, müssen die unter Ziff. III.1.1) – Ziff. III.1.3) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses Unternehmen entsprechend zu machen.
1. Als Beleg über das Vorhandensein der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden (Mindestdeckungssumme von 1.500.000 €) für Sachschäden (Mindestdeckungssumme von 1.000.000 €) und für Vermögensschäden (Mindestdeckungssumme von 1.000.000 €) bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer aktuellen Gültigkeit vorzulegen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Alternativ Erklärung: "Ich/Wir verfüge/n aktuell nicht über entsprechende Haftpflichtversicherungen, verpflichten uns aber, solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen."
2. Der Gesamtumsatz des Bewerbers (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist anzugeben.
3. Der Teilumsatzumsatz mit Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauten des Gesundheitswesens des Bewerbers (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist anzugeben.
1. Beleg der Kenntnisse und Erfahrungen des Bewerbers in Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für
Los 1:
Leistungsbilder Gebäude und Innenräume im Sinne des § 34 HOAI i.V.m Anlage 10 (zu §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI)
Los 2:
Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär im Sinne des § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu §§ 55 Abs. 5, 56 Abs. 3 HOAI 2021)
Los 3:
Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf das Gewerk Elektro im Sinne des § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu §§ 55 Abs. 5, 56 Abs. 3 HOAI 2021)
Los 4:
Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne des § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu §§ 51 Abs. 5, 52 Abs. 2 HOAI 2021)
Los 5:
Leistungsbild Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz (AHO Heft 17)
Nachweis durch Benennung von drei (3) unternehmensbezogenen und bereits abgeschlossenen Referenzprojekten die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind innerhalb der letzten 10 Jahre (Bezeichnung des Projekts, Name und Art des Referenzgebers, Angabe Ansprechpartner des Referenzgebers (Name, Telefonnummer), Beschreibung der beauftragten Leistungen und Angabe der Leistungsphasen, Angabe BGF, Baukosten des Auftraggebers (anrechenbare Kosten/ Kostenberechnung/ Kostenfeststellung), Angabe der Honorarzone, Zeitraum der erbrachten Leistung (zwingend in den letzten 10 Jahren begonnen und abgeschlossen) (Monat/Jahr bis Monat/Jahr), Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto).
2. Angabe über die Zahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte gegliedert (Mitarbeiterzahlen Gesamt und für ausgeschriebenes Leistungsbild).
Soweit Planungs- und Objektüberwachungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, der Nachweis ist nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. (Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen).
Der Auftrag wird nur an Bieter/Bietergemeinschaften vergeben, die sich gem. den in Sachsen-Anhalt geltenden Regelungen zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
verpflichten (vgl. § 17 des Vertrages).
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Gesamtmaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage des Landes Sachsen-Anhalt abhängig (Fördermittel nach dem Corona Sondervermögensgesetz (SVCG)). Die Beauftragung erfolgt daher in zwei Stufen und zunächst nur bis zur Leistungsphase 3. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragung der Stufe 2 u.a. von der Finanzierbarkeit der Maßnahme abhängt. Hierzu wird der Auftraggeber auf Grundlage der Planungsergebnisse der Stufe 1 mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt die Fördermittelgewährung abzustimmen haben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle für das Vorhaben einschlägigen förderrechtlichen Vorgaben in der jeweils geltenden Fassung und ggfs. ergebende Auflagen aus dem Fördermittelbescheid bei seiner Leistungserbringung zu beachten und einzuhalten. Das Vergaberecht ist nach den gesetzlichen und handelsrechtlichen Vorschriften bei der Vergabe der noch auszuschreibenden Bauleistungen einzuhalten. Die Bieter sind deswegen bei Gestaltung ihres Angebotes und der Erbringung ihrer Leistungen auch an diese Vorgaben gebunden.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Die Ausführungsfrist für den Auftrag beträgt 2 Monate und richtet sich nach dem durch die Bieter vorzulegenden Terminplan.
- Die Planungsleistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. 17 Abs. 1 VgV vergeben. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung.
- Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag und dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen und der „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“.
- Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
- Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
- Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu stellen. Die Beantwortungen der Fragen werden auf der unter Ziff. I.3) bezeichneten Internetplattform veröffentlicht. Die Fragen werden gesammelt beantwortet. Die Vergabestelle behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatze vor, Rückfragen, die nicht spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten.
- Die Teilnahmeanträge werden in einem dreistufigen Verfahren überprüft:
-1. Stufe: Prüfung der formalen Anforderungen,
-2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen,
-3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen/finanziellen und technisch/beruflichen Leistungsfähigkeit. Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies erfolgt durch Wertung der Teilnahmeanträge anhand festgelegter objektiver Kriterien. Siehe dazu Ziff. II.2.9) dieser Bekanntmachung.
- Aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 4.7.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 04.07.2019 sind die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt.
- Da die Vergabe der Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb erfolgt, ist vorgesehen, das weitere Vergabeverfahren im Anschluss an die Teilnahmephase wie folgt zu gestalten: Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Dieses Erstangebot ist vollständig auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Die Erstangebote müssen zuschlagsfähig sein.
- Die Auftraggeberin wird den 3 Bietern, die zur Angebotsabgabe mit separaten Schreiben aufgefordert werden, auch die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung im Klinikum zur Kalkulation ihres Angebotes und Einsichtnahme in die vorhandene Bestandsdokumentation einräumen. Die Ortsbesichtigung findet zur Wahrung des Geheimwettbewerbes in getrennten Einzelterminen während der Angebotsphase statt und ist nach vorheriger Absprache mit dem Klinikum bis zum Ende der Angebotsfrist möglich. Zur Abstimmung eines Einzeltermins, bitten wir die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an .
- Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gem. § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch auf Verhandlungen oder die Durchführung von Bietergesprächen besteht somit nicht. Sofern der Auftraggeber nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden alle Bieter mit wertbaren Angeboten zu einer Verhandlung eingeladen. Die Erstangebote der Bieter werden dann im Rahmen von Bietergesprächen erörtert. Bieter, über deren Angebot verhandelt worden ist, werden zur Abgabe eines überarbeiteten und endgültigen Folgeangebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an eine erste Verhandlungsrunde eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Abweichungen des Erstangebots und aller Folgeangebote
von den Vorgaben der Vergabeunterlagen von dem jeweiligen Bieter/der jeweiligen Bietergemeinschaft eine Aufklärung dahingehend zu fordern, die Konformität des Erst- und der Folgeangebote sicherzustellen. Angebote, denen es an der Konformität mit den Vergabeunterlagen fehlt, können nach dem Ermessen des Auftraggebers vom Verfahren ausgeschlossen werden.
- Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben. Dies insbesondere dann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann oder bis zum Ablauf der Teilnahmefrist weniger als drei Teilnahmeanträge eingehen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Gleiches gilt für die Angebotsphase.
- Nebenangebote oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
- Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Vergabestelle hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.
- Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
- Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Bezüglich der Speicherung der übermittelten Daten wird auf das Formblatt „Information Datenschutz“, die Datenschutzerklärung des Asklepios Klinik Weißenfels GmbH, abrufbar unter https://www.asklepios.com/weissenfels/unternehmen/datenschutzerklaerung/ sowie die Datenschutzerklärung der Kontaktstelle Leinemann & Partner Rechtsanwälte, abrufbar unter https://www.leinemann-partner.de/datenschutz/ hingewiesen.
- Für alle weiteren Details wird auf diesen Bekanntmachungstext, die „Aufforderung zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ und die sonstigen
Vergabeunterlagen ausdrücklich verwiesen
- Die Vergabestelle behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 6112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.