Lieferung, Installation und Schulung eines OP-Mikroskop für Wirbelsäulen Chirurgie Referenznummer der Bekanntmachung: MER-2023-M1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weiße Mauer 52
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3461271050
Fax: +49 3641271002
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Riemeisterstr. 8
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14169
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 16094773322
Fax: +49 3036408649
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Schulung eines OP-Mikroskop für Wirbelsäulen Chirurgie
Offenes Vergabeverfahren zur Beschaffung eines OP-Mikroskops für die Wirbelsäulenchirurgie
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH plant einen Auftrag zur Lieferung, Installation und Schulung eines OP-Mikroskop für Wirbelsäulen Chirurgie zu vergeben.
Neben der Lieferung und Installation plant das Haus optional einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Die ausführliche Beschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage Verfahrensbeschreibung.
Die Ausführung hängt von der Lieferfähigkeit der Bieter ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.