HWSB Schartau km 9,0-10,18 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0042/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LHW Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Schartau km 9,0-10,18 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Deichausbau auf ca. 1.000 m Länge, Erhöhung der Deichgesamthöhe, Einbringen einer Spundwand als Innendichtung, Herstellung landseitige Berme, Deichkronenbefestigung mit Deichverteidigungsweg in Asphaltbauweise, Deichunterhaltungsweg auf der Berme in Betonbauweise, Zwei Ausweichstellen auf Krone und Berme, Landschaftsbau und Ausgleichsmaßnahmen.
Hierfür ist die ist die Sicherheits- und Gesunheitsschutzkoordination erforderlich.
Ausführungsort ist die Stadt Burg, Ortsteil Schartau
rechter Elbdeich km 9,0-10,18
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr. 15:
Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen,
Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
Zusammenstellen der Unterlage,
Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Ar-beitssicherheit und Gesundheitsschutz,
Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen,
Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes,
Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen,
Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage,
Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen,
Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen,
Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise,
Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort,
Dokumentation, Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen,
Anfertigung einer Schlussdokumentation
Größere Umplanungen können Anpassungbedarf an Sicherheits- und Gesundheitschutzplannach mit entsprechender vergütung nach sich ziehen.
Die Teilnahme an Bauberatungen, mit Ausnahme der Bauanlaufberatung, erfolgt nur auf Weisung des Auftraggebers und wird gesondert vergütet.
ELER HWS Aktenzeichen: 6201 22 0000 10
Beginn:14.08.2023, (geplanter Baubeginn ist der 21.08.2023)
Ende: die vorgesehene Bauzeit beträgt 12 Monate
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Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Bauzeit in regelmäßigen Intervallen, mindestens zweimal im Monat, sicherzustellen. Für die gesamte Bauzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Schartau km 9,0-10,18 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Postanschrift: Hallische Straße 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Portal der eVergabe (www.evergabe-online.de) über Ihre bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen. Interessierte die sich nicht (kostenlos) registrieren, werden nicht automatisch informiert (bspw. über Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen). Diese haben sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig zu informieren (Holpflicht).
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2) Rechtzeitige Anfragen und Anforderung von Informationen:
Interessenten/Bewerber/Teilnehmer/Bieter (Beteiligte) haben sich unmittelbar über die Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu vergewissern. Bestehen in den Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig und vor Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Unterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anfrage / Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
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3) Infokatalog:
Anfragen und Hinweise werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Beteiligten per Infokatalog zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/Bewerbern/Teilnehmern/Bietern, Antworten des AG, neue Informationen zum Verfahren sowie zu Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen. Der Inhalt des Infokatalogs und dessen Anlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots ist dieser zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot wird der Inhalt Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Vergabeunterlagen und dem Infokatalog gelten die Informationen des Infokatalogs.
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4) Vergabeunterlagen (VGU):
Informationen und Unterlagen zum Verfahren können über den Link unter I.3) kostenfrei und ohne Registrierung abgerufen werden. Der Bereich der Vergabeunterlagen enthält u.a. die einzureichenden Formblätter sowie die Leistungsbeschreibung (LB) / das Leistungsverzeichnis (LV) und weitere Unterlagen.
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5) Form der Nachweise:
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen. Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
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6) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden weder im Verfahren noch anderweitig berücksichtigt.
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7) Die Arbeitssprache ist deutsch. Bei der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
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8) Für Ausarbeitung der Teilnahme-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Teilnehmern/Bietern keine Kosten erstattet.
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9) Bei verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
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10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
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Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.