Kälteanlage Bergmannstrost
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bornknechtstr. 5
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nico Burschil
E-Mail:
Telefon: +49 345/5812280
Fax: +49 345/5811779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kälteanlage Bergmannstrost
Planung der Kälteversorgung des Klinikums Bergmannstrost..
Halle (Saale)
1. Ausgangssituation:
Die EVH betreibt in Halle (Saale) am Standort des Heizkraftwerkes Dieselstraße ein Kälteerzeugungssystem, bestehend aus zwei Absorptions- und einer Kompressionskältemaschine (AKM 1, AKM 2, KKM 3). Die AKM sind am Fernwärmenetz angeschlossen und nutzen Wärme zur Erzeugung von Kälte für die Belieferung des ca. 200 m entfernten Berufsgenossenschaftlichen Klinikums Bergmannstrost. Dort wird mittels Kaltwasser die Klimatisierung der Serverräume, medizinischen Einrichtungen und Gebäude sichergestellt.
Der jährliche Bedarf des Klinikums an Kälteenergie beträgt ca. 3.300 MWh, wovon 2.800 MWh mit den AKM bereitgestellt werden. Für die Gewinnung der Kälteenergie aus den Absorptionskältemaschinen werden ca. 4.700 MWh Fernwärme eingesetzt.
Das für den Betrieb der AKM notwendige Fernwärme-Temperaturniveau liegt bei mindestens 90 °C und bestimmt damit die Mindest-Vorlauf-Temperatur im Fernwärmenetz. Diese Restriktion der Absorptionskältetechnologie behindert eine weitere Temperaturabsenkung im Fernwärmenetz und damit die Effizienzsteigerung im Fernwärmenetz. Die zukünftig angestrebte Fernwärmevorlauftemperatur im Sommer beträgt 80 °C.
2. Zukünftiges Versorgungskonzept:
Die zukünftige Kälteversorgung des Klinikums Bergmannstrost soll durch Kombination verschiedener, markterprobter Technologien eine emissionsarme und flexible Bereitstellung der Energieformen Wärme und Kälte ermöglichen. Die für die Gewinnung der Kälte entzogene Wärme wird auf das Temperaturniveau des Fernwärmenetzes gebracht und eingespeist. Dadurch werden die beiden erzeugten Energieformen (Wärme und Kälte) direkt genutzt.
Aufbauend auf den bereits bestehenden Voruntersuchungen ist das Konzept einer Kompressionskälteanlage mit gekoppelter Wärme-Kälte-Nutzung und deren technisch-wirtschaftliche Dimensionierung, Aufstellung und Einbindung in die bestehenden Systeme zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Folgende investive Maßnahmen sollen dabei zum Einsatz kommen:
- Kompressionswärmepumpen,
- ein Kältespeicher sowie
- ein Luftkühler zur Wärmeabgabe der Abwärme an die Atmosphäre bei Nichtverfügbarkeit des Fernwärmenetzes.
Das bestehende Kältenetz zum und im Klinikum Bergmannstrost wird unverändert weitergenutzt, ebenso wie das Fernwärmenetz.
Die Aufgabenstellung umfasst die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI-Phasen 1 bis 8 mit sämtlichen erforderlichen und zweckmäßigen Planungs- und Fachplanungsleistungen sowie Leistungen der Sonderfachleute.
Die Beauftragung soll über die zwei folgend aufgeführten Projektstufen erfolgen, jedoch mit stufenweisem Abruf. Bei Abruf ist der Auftragnehmer zur Leistung verpflichtet.
- Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4):
o Planung – Kälte-Wärmepumpen-Anlage inkl. Kältespeicher und Luftkühlung + Luft-Wärmepumpen-Umschaltbetrieb
- Stufe 2 (HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8):
o Ausführungsplanung und Umsetzung der auf Basis der vorangegangenen Planung erarbeiteten Variante des Gesamtkonzeptes
Der Abruf der Folgestufe 2 ist abhängig vom Erhalt beantragter Fördermittel sowie dem positiven Investitionsbeschluss der EVH bzw. seiner Gremien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei:
I) Jahresdurchschnittlicher Umsatz des Bewerbers für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (10 %),
II) Referenzen der letzten 10 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (60 %).
III) Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters sowie stellvertretenden Projektleiters (30 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland,
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA),
5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 500.000,00 EUR,
b) Sachschäden 500.000,00 EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden 250.000,00 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei der Planung und Errichtung von:
- Großwärmepumpen bzw. -kältemaschinen oder
- Konzepten zur (Kraft)-Wärme-Kälte-Kopplung oder
- und innovativen Kälteversorgungskonzepten ggf. in Verbindung mit der Integration von Kältespeichern
vor.
2. Organigramm des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s sowie stellvertretenden Projektleiter/s nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
Zugelassen sind alle Bewerber die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Architekt oder Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unterwww.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Kälteanlage Bergmannstrost“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail: , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 27. September 2023 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland