DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Lieferung von Servertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VST-113/2023/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3461-401142
Fax: +49 3461-402061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Lieferung von Servertechnik
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Servertechnik für Schulen in Trägerschaft des Landkreis Saalekreis.
06217 Merseburg
Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgenden Lieferumfang:
Server 22 Stück
USV 20 Stück
Ersatzbatterie USV 6 Stück
Arbeitsspeicher 28 Stück
Festplatten 14 Stück
Verlängerung Support 7 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Lieferung von Servertechnik
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5140
Fax: +49 345-5141444
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.