Beschaffung von multifunktionalen Kopier-, Druck- und Scansystemen sowie eines Druckmanagementsystems für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz Referenznummer der Bekanntmachung: EU-LÖ 092/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3941-59704237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von multifunktionalen Kopier-, Druck- und Scansystemen sowie eines Druckmanagementsystems für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz
Beschaffung von insgesamt 75 St multifunktionalen Kopier- Druck- und Scansystemen sowie eines Druckmanagementsystems für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz
Verwaltungsgebäude des Landkreies Harz (siehe beigefügte Liste der Kopiererstandorte)
Beschaffung von insgesamt 75 St multifunktionalen Kopier- Druck- und Scansystemen für die gesamte Verwaltung des Landkreises Harz
Option auf Vertragsverlängerung von max. 2x 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe beigefügtes Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
siehe beigefügtes Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
siehe beigefügtes Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: E.-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
2. Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 GWB:
"Der (Nachprüfungs) Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."