Planungsleistungen Technische Ausrüstung (§§ 53 bis 56 HOAI, Anlagengruppe 1, 2 und 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/083
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 171-538843)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 24/26
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Boljahn
E-Mail:
Telefon: +49 391-5405567
Fax: +49 391-5405502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Technische Ausrüstung (§§ 53 bis 56 HOAI, Anlagengruppe 1, 2 und 3)
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt den Neubau einer Rettungswache in der Birkenallee 34, 39130 Magdeburg.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die LPH 2-3 abgerufen. Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Planungsergebnisse durch die Gremien der Stadt. Die Beauftragung der LPH 5-8 erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Baugenehmigung. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung der Bedingung nicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt den Neubau einer Rettungswache in der Birkenallee 34, 39130 Magdeburg.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die LPH 2-3 abgerufen. Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Planungsergebnisse durch die Gremien der Stadt. Die Beauftragung der LPH 5-8 erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Baugenehmigung. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung der Bedingung nicht.
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt den Neubau einer Rettungswache in der Birkenallee 34, 39130 Magdeburg.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst wird die LPH 2 abgerufen. Die Beauftragung der LPH 3 und nachfolgend die LPH 4 erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Planungsergebnisse durch die Gremien der Stadt. Die Beauftragung der LPH 5-7 und der LPH 8 erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Baugenehmigung. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung der Bedingung nicht.
Planungsleistungen nach HOAI nach §§53-56 Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3.
Planungsleistungen nach Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI (2013) für die Anlagengruppe:
1.) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2.) Wärmeversorgungsanlagen
3.) Technische Anlagen
für den Neubau einer Rettungswache.
Planungsleistungen nach Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI (2013) für die Anlagengruppe:
1.) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2.) Wärmeversorgungsanlagen
3.) Lufttechnische Anlagen
für den Neubau einer Rettungswache.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer in der ersten Stufe mit den Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 nach § 55 HOAI, im zweiten Schritt die Leistungsphase 4 einschließlich Erstellung der Bauantragsunterlagen und im dritten Schritt die Leistungsphasen 5 bis 8. Einen Rechtsanspruch auf die weiteren Beauftragungen der Leistungsphasen 4 und Leistungsphasen 5 bis 5 besteht nicht. Eine Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Entwurfsplanung und zur Weiterführung des Planungsverhältnisses. Die Leistungsphase 3 ist in der unter Pnkt II.2.7) genannten Frist zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer in der ersten Stufe mit den Leistungen der Leistungsphasen 2 nach §55 HOAI, im zweiten Schritt die Leistungsphase 3, im dritten Schritt die Leistungsphase 4 einschließlich Erstellung der Bauantragsunterlagen, im vierten Schritt die Leistungsphasen 5 bis 7 und im fünften Schritt die Leistungsphase 8. Einen Rechtsanspruch auf die weiteren Beauftragungen der Leistungsphasen 3 und Leistungsphasen 4 bis 8 besteht nicht. Eine Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Entwurfsplanung und zur Weiterführung des Planungsverhältnisses.
Die Leistungsphase 2 ist in der unter Punkt II.2.7) genannten Frist zu erbringen.