Vorhaben STADTLand+, M 32 Einführung und Betrieb eines Öffentlichen Fahrradvermietsystems Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): V//VS
E-Mail:
Telefon: +49 345-5815115
Fax: +49 345-5815130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Vorhaben STADTLand+, M 32 Einführung und Betrieb eines Öffentlichen Fahrradvermietsystems
Vorhaben STADTLand+, M 32 Öffentliches Fahrradvermietsystem, A 2022/21
Einführung und Betrieb eines Öffentlichen Fahrradvermietsystems in Halle (Saale)
Halle (Saale)
Um die Klimaziele des Bundes für den Verkehrssektor bis 2030 zu erreichen, müssen CO2-Emissionen deutlich reduziert und motorisierter Individualverkehr auf Verkehre des Umweltverbundes verlagert werden. Zur Realisierung müssen unterschiedlichste Reiseketten, Reiseanlässe der Zielgruppen besser unterstützt werden, indem in die Feinerschließung von Wohngebieten, in die Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV untereinander und mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes, in das Angebot des ÖPNV, die Anbindung von POIs, die Einbindung des Radverkehrs im Speziellen sowie in multimodale Angebote und eMobilität investiert werden.
Die Hallesche Verkehrs-AG strebt als Maßnahme im ÖPNV-Modellprojekt STADTLand+ die Schaffung eines attraktiven multimodalen Gesamtangebotes an.
Mit der Einrichtung eines öffentlichen Fahrradvermietsystems in Halle (Saale) sollen die Stärkung und Förderung klimafreundlicher Mobilität und eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV erreicht werden. Dabei profitieren vor allem folgende Nutzer:innengruppen von dem Angebot in Halle (Saale): Besuchende der Stadt, Berufspendelnde und Geschäftsreisende, Freizeitradelnde, Neubürger:innen, Familien, Studierende sowie Auszubildende. Zur Erreichung dieser Ziele sollen im Fahrradvermietsystem Halle (Saale) die drei Fahrradarten konventionelles Fahrrad, Pedelec und Lastenrad angeboten werden.
Die HAVAG als Auftraggeber (AG) beabsichtigt hierfür den Abschluss eines Vertrages über den Betrieb eines öffentlichen Fahrradvermietsystems in Halle (Saale). Das Fahrradvermietsystem soll ab 01.08.2023 öffentlichkeitswirksam starten.
Der Auftragnehmer (AN) hat im Zusammenhang mit dem Förderprojekt SL+ vier Aspekte zu beachten und diese in der Planung und Umsetzung des Fahrradvermietsystems zu berücksichtigen:
1. Im Rahmen des Projekts SL+ entstehen zehn sogenannte Mobilitätsstationen. An diesen müssen Fahrräder bereitgestellt werden.
2. Die HAVAG entwickelt im Rahmen von SL+ eine multimodale Mobilitätsplattform (in Form einer App). Das Fahrradvermietsystem muss in die App integriert werden. Die App ist nicht ausschließliches, aber primäres Zugangsmittel zum Angebot.
3. Die HAVAG plant einen multimodalen Tarif, in welchem unter anderem die Nutzung von Mieträdern mit Freiminuten inkludiert ist.
4. Das Fahrradvermietsystem wird, wie alle weiteren im Rahmen von SL+ entstehenden Produkte, unter der Dachmarke movemix kommuniziert.
Des Weiteren wird der AG mit dem 1. Angebot zwei Alternativangebote abfordern (siehe hierzu Ziffer II. Auftragsgegenstand Datei A1 Allgemeines zum Verfahren).
Variante A:
Auftrag für 400 Konventionelle Fahrräder, 30 Pedelecs und 6 Lastenräder (feste Bestellung zum 01.08.2023)
Optionale Beauftragung 1: 50 Konventionelle Fahrräder (Lieferung 3. Quartal 2023)
Optionale Beauftragung 2: 50 Konventionelle Fahrräder, 30 Pedelecs, 6 Lastenräder (Lieferung 1. Quartal 2024)
Optionale Beauftragung 3: 20 Pedelecs, 8 Lastenräder (Lieferung 2. Quartal 2024)
Variante B:
Auftrag für 400 Konventionelle Fahrräder, 30 Pedelecs mit Wechselakku und 6 Lastenräder (feste Bestellung zum 01.08.2023)
Optionale Beauftragung 1: 50 Konventionelle Fahrräder (Lieferung 3. Quartal 2023)
Optionale Beauftragung 2: 50 Konventionelle Fahrräder, 30 Pedelecs mit Wechselakku, 6 Lastenräder (Lieferung 1. Quartal 2024)
Optionale Beauftragung 3: 20 Pedelecs mit Wechselakku, 8 Lastenräder (Lieferung 2. Quartal 2024)
Weitere Informationen sind in der Projektbeschreibung (D1) enthalten, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
- Verlängerungsoption für den Betrieb von einmal 2 Jahren
- Anzahl der Fahrräder (konventionelle Fahrräder, Pedelecs und Lastenräder)
- diverse Ausstattungsmerkmale des Stationsaufbaus sowie der konventionellen Fahrräder, Pedelecs und Lastenräder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorhaben STADTLand+, M 32 Einführung und Betrieb eines Öffentlichen Fahrradvermietsystems
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 VgV weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter
konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die
Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 VgV).
h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn
sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Bei Bewerbergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen (B2).
k) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
l) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge /Angeboten ist ausgeschlossen.
m) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
n) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
o) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Klärung der tatsächlichen Mittelbereitstellung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für das ÖPNV-Modellprojekt STADTLand+. Im Falle der fehlenden Mittelbereitstellung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzanspruch zu.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.