Rahmenvertrag Apple-Hardware und -leistungen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: KID_AHW_05/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alter Markt 15
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Saager, Patrick
E-Mail:
Fax: +49 24464400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Apple-Hardware und -leistungen 2023
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Apple-Hardware und -leistungen sowie mit entsprechendem Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 2 in der Verwaltung entstehen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Apple-Hardware und -leistungen für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Hintergrund DigitalPakt Schule
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.09.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt"
• Handreichung Datenschutz an Schulen nebst Anlagen
Hintergrund IKT-RL
Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
• Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations-technologien an Schulen – IKT-RL, RdErl. des MB vom 10.02.2023 – 35-46105
Apple-Hardware für Grund-, weiterführende -, berufsbildende - und Förderschulen
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung von Apple-Hardware und -leistungen zu decken.
Derzeit hat die KID Magdeburg GmbH mehrere Schulträger Sachen-Anhalts in der Betreuung. Der Bedarf der Schulträger definiert sich im Kontext der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations-und Kommunikationstechnologien" (IKT) sowie an der Richtlinie zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (IKT-RL), veröff. am 20. Februar 2023 im SVBl. LSA gem. RdErl. des MB vom 10. Februar 2023 – 35-46105.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für an Apple-Hardware sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen mit deutschsprachigem Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 5.500.000,00 bis 6.000.000,00 € (netto) aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 1 - Apple-Hardware für Grund-, Weiterführende-, Berufsbildende und Förderschulen (DigitalPakt LSA) auf ca. 2.700.000,00 bis 3.200.000,00€.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 3.200.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Apple-Hardware für kommunalen Einrichtungen und Behörden
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung von Apple-Hardware und -leistungen zu decken.
Derzeit hat die KID Magdeburg GmbH 52 Bedarfsträger in der Sitzungsdienst-Betreuung. Die KID Magdeburg GmbH sieht immer mehr den Trend, dass die Gremienarbeit digital, sprich über eine Anwendung auf einem Tablet, erfolgen soll. Die Größe der Räte, in welchen die Technik eingesetzt wird, variiert und ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommunen. So gibt es Kommunen mit einem Stadtrat von 20 Stadträten, aber auch Kommunen mit weit über 40 Ratsmitgliedern (in der Landeshauptstadt Magdeburg als Spitze sogar 56). Neben den Gemeinde- und Stadträten werden Tablets und einige Notebooks auch in den Ortschaftsräten zur digitalen Gremienarbeit verwendet.
Ebenso plant der Bedarfsträger Landeshauptstadt Magdeburg mit 2.500 Mitarbeitern in den nächsten Jahren zuerst die Diensthandys von Android-Geräten auf iOS-Geräte sukzessive sowie teilweise bei mobilen Geräten umzustellen.
Aus den Erfahrungen heraus sollten die eingesetzten Endgeräte alle 3-4 Jahre ausgetauscht werden.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für an Apple-Hardware sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen mit deutschsprachigem Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 5.500.000,00 bis 6.000.000,00 € (netto) aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 1 - • LOS 2 Apple-Hardware für kommunalen Einrichtungen und Behörden auf ca. 2.200.000,00 bis 2.800.000,00 €.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 2.800.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Handelsregisterauszug in Kopie, soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
- Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
- Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
- Angaben über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
- Referenzen
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
- des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
- der Auftraggeber,
- des Leistungszeitraums,
- sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Die KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Ver-gleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Los 1
Lieferung und Installation über 2.000 Endgeräte an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von ca. 700.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit Schulen, Hochschuleinrichtung und Bildungsstätten unabhängig von der Trägerart.
Zertifikat/Nachweis Apple Partnerstatus des Bieters
Einzureichen sind Zertifikate/Nachweise des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht. Die Zertifikate/Nachweise müssen den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft bzw. einbezogene Drittunternehmen als autorisierter Händler für Apple Produkte ausweisen. Vergleichbar sind Zertifikate/Nachweise, die folgende Mindestkenn-zahlen ausweisen:
Apple Authorized Education Specialist:
Das Zertifikat Apple Authorized Education Specialists (AAES) ist sowohl für die KID als auch die KITU-Mitglieder zwingend als Apple-Zertifizierungsstandard erforderlich, da sicherzustellen ist, dass der Bieter die jeweiligen Schulen, Schulträger und weiteren KITU-Mitglieder in den Themenfeldern
- Entscheidung
- Beschaffung
- Integration und Anwendung
- Fortbildung
kontinuierlich unterstützen kann.
Im speziellen weist das Zertifikat die Grundlage auf, dass der Bieter organisatorische sowie praktische Erfahrungen in den genannten Themenfeldern zu den von KID definierten Apple Spezialisierungsgrad aufweist. Nachfolgend wird auf die einzelnen Themenfelder spezieller eingegangen.
• Entscheidung
Ein Apple Authorized Education Specialist unterstützt die Schule sowie den Schulträger und weiteren KITU-Mitgliedern bei der Entscheidungsfindung hin-sichtlich einer optimal auf die Erfordernisse der Schule abgestimmten digitaler Lernumgebung. Dies beinhaltet digitale Lernkonzepte, Infrastruktur sowie individuelle Fortbildungskonzepte. Damit alle Entscheider aktiv in die Projektplanung eingebunden sind, bietet der Apple Authorized Education Specialist maß-geschneiderte Strategieworkshops für Leitungsteams an – die sogenannten “Planning Essentials” Workshops.
• Beschaffung
Der Apple Authorized Education Specialist gibt der Schule sowie den Schulträger und weiteren KITU-Mitgliedern Hilfestellung bei der Frage was im Digitalpakt förderfähig ist, welche Sofortprogramme für digitale Lernmittel in Anspruch genommen werden können und welche darüberhinausgehenden Finanzierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel kommunales Leasing oder Elternfinanzierung, in Betracht kommen.
• Integration und Anwendung
Für einen reibungslosen Start unterstützt der Apple Authorized Education Specialist die Schule sowie den Schulträger und weiteren KITU-Mitgliedern bei der Einrichtung des Apple School Manager, einem webbasierten Portal für IT-Administratoren. Zusätzlich erfolgt Hilfestellung bei der automatischen Geräteregistrierung im Bildungsbereich (DEP), bei der Beschaffung von Apps und Inhalten über das Volumenlizenzprogramm (VPP) und bei der Integration einer zentralen Geräteverwaltung (MDM).
• Fortbildung
Der Apple Authorized Education Specialist bietet auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte medienpädagogische Fortbildungsformate an und unterstützt damit die Lehrkräfte bei der Planung und Entwicklung des digitalen Unterrichts. Daneben hilft der AAES bei der Umsetzung des Apple Teacher Programms, einer kostenlosen Online-Plattform zum Selbststudium und schafft damit die Grundlage für den sicheren Umgang mit dem iPad im Kollegium.
• Anzahl Mitarbeiter, Standort(e), Niederlassung(en), Vertriebsbüro(s), Gültigkeit bis (Monat/Jahr)
Merkmale der Status:
Apple Authorized Education Specialist (AAES)
• Lieferung umfassender Lösungen für Schulen, die auf die Bedürfnisse aller beteiligten abgestimmt sind
• Experten für alle Apple Produkte die hinsichtlich Produktberatung, Services und Implementierungen bei den anzubietenden Apple Produkten und Services unterstützen und beraten können
• Unterstützung bei neuen Lernmodellen
• Vorbereitung der Lehrer und Schulleiter hinsichtlich des bestmöglichen Umgangs mit Apple Produkten
• Konzeptunterstützung im Bereich Apple-Learning
• Zertifizierter Apple Techniker
• DEP-Geräteverwaltung
• Gewährung von speziellen Appöe Rabatten für Bildungsinstitutionen
macOS Essentials Zertifizierung:
Der Auftragnehmer (ggf. sein Lieferant) muss ein zertifizierten Mitarbeiter/Techniker stellen, der einen Test über die gängige macOS Version ablegt hat, um die KID-Kunden gemäß dem vom KID definierten Standard in Form der genannten Applezertifizierung ausführlich technisch sowie organisatorisch beraten zu können.
• Anzahl Mitarbeiter, Standort(e), Niederlassung(en), Vertriebsbüro(s), Gültigkeit bis (Monat/Jahr)
Los 2
Lieferung und Installation über 1.500 Endgeräte an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von ca. 525.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit kommunalen Einrichtungen und Behörden.
macOS Essentials Zertifizierung:
Der Auftragnehmer (ggf. sein Lieferant) muss ein zertifizierten Mitarbeiter/Techniker stellen, der einen Test über die gängige macOS Version ablegt hat, um die KID-Kunden gemäß dem vom KID definierten Standard in Form der genannten Applezertifizierung ausführlich technisch sowie organisatorisch beraten zu können.
• Anzahl Mitarbeiter, Standort(e), Niederlassung(en), Vertriebsbüro(s), Gültigkeit bis (Monat/Jahr)
• Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL, RdErl. des MB vom 10.02.2023 – 35-46105 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise
• Rahmenempfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen (MF LSA)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 5.500.000,00 € bis 6.000.000,00 € aus.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 105 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
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geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle/Saale
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Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115