Umsetzung von Vorhaben der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) (M19-EP7101) Weinpavillon Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-LWEL
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptsraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): landesgartenschau Bad Dürrenberg2023 gGmbH
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987077
Fax: +49 3462-9987080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.badduerrenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung von Vorhaben der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) (M19-EP7101) Weinpavillon
Sanitärtechnik und Elektrotechnik
siehe Leistungsverzeichnis
Solestadt Bad Dürrenberg, Gelände der Landesgartenschau, historischer Kurpark
technische Ver-und Entsorgungsausstattung durch die Gewerke Sanitärtechnik und Elektrotechnik
siehe Leistungsverzeichnis
Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien
(Leader) (M19-FP7191)
Weinlaube
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter an den der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 2 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft (Bieter) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen
1.
die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
2.
eine Erklärung über den Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i. H. v. mindestens 1.000.000 EUR,
3.
eine Erklärung über den Umsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. mindestens 500.000 EUR.
1.
die Vorlage einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
2.
Urkalkulation
Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).
3.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
5.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
6.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
7.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
2.
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe). Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatts 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“.
Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf gesondertes Verlangen.
Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern (auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die
1.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt.
Das im Lohn TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA und beträgt demnach 13,48 EUR.
Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden Tarifvertrages sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.
Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/ Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen
1.
Formblatt 1 Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
ergänzende Vertragsbedingungen zu VHB 221/ 222 Kalkulation der Preisermittlung
Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1 Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot sind abzugeben
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH
Witzlrbrnweg 7a
06231 Bd Dürrenberg
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU
VOB/A, sind Bieter hierbei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Baustrom, Bauwasser
Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.
Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung.
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 100 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt
Baustrom 0,2 %
Bauwasser 0,2 %
BauWC 0,2 %
Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).