Erarbeitung und u.Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Info-Leitsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-07-LEILS

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Solestadt Bad Dürrenberg
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987077
Fax: +49 3462-9987080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.badduerrenberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536004
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536004
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erarbeitung und u.Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Info-Leitsystem

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-07-LEILS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung eines Besucherleit-und Informationssystems auf dem Gelände der Landesgartenschau, mir dem sich alle geplanten Komponenten der Beschilderung einheitlich und optisch ansprechend umsetzen lassen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Solestadt Bad Dürrenberg, Gelände der Landesgartenschau, historischer Kurpark

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe Pkt. II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 23/10/2023
Ende: 15/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien

(Leader) (M19-FP7191)

Erarbeitung und u.Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Info-Leitsystem

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Erstellung eines Besucherleit-und Informationssystems auf dem Gelände der Landesgartenschau, mir dem sich alle geplanten Komponenten der Beschilderung einheitlich und optisch ansprechend umsetzen lassen.

Ergänzendes Informationsangebot und Beschilderung.s. Leistungsverzeichnis

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der

Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt

werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim

Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine

Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird

eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen

Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine

eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt

werden.

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD

VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und

Unterlagen entsprechend § 44 VgV von nicht präqualifizierten Unternehmen/

jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft

und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität

in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der

Vergabestelle einzureichen:

1.

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige

Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder

2.

Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige

Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

3.

Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen

Stelle des Herkunftslandes

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

enthalten sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit

dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und

Unterlagen sind entsprechend § 45 VgV von nicht präqualifizierten

Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/

Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die

letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,

eine Erklärung über den Umsatz soweit er Leistungen

betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss

des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i.

H. v. mindestens 25.000 EUR.

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht

präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer

Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich

insbesondere folgende Unterlagen abzufordern: 1.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine

gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder

des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

2.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige

Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im

Original gültig

3.

qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des

zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder

gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder

des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im

Original gültig)

4.

Der Auftraggeber wird - wenn notwendig - von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell

durchgeführten Selbstreinigung anfordern.

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

enthalten sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Der vergabespezifische Mindestlohn für die ausgeschriebeneDienstleistung

beträgt gem. § 11 TVergG-LSA 13,48 EUR.

Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes gem. § 11 (3)

TVergG-LSA kann unter folgendem Link nachvollzogen werden:

https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek

/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads

/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit

dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD

VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter

mit dem Angebot einzureichen:

1.

Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als

Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).

Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

3.

Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht

präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer

Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich

insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

1.

Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in

den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu

vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit

Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des

öffentlichen oder privaten Empfängers.

2.

Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter

Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

3.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar

insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

4.

die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des

Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und

Forschungsmöglichkeiten

5.

Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und

welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des

Auftrags verfügt

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9

sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

enthalten sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit

dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD

VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter

mit dem Angebot einzureichen:

1.

Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als

Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).

Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

3.

Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)

---

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht

präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer

Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich

insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

1.

Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in

den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu

vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit

Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des

öffentlichen oder privaten Empfängers.

2.

Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter

Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

3.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar

insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

4.

die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des

Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und

Forschungsmöglichkeiten

5.

Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und

welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des

Auftrags verfügt

---

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9

sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

enthalten sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit

dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD

VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter

mit dem Angebot einzureichen:

1.

Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als

Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).

Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

3.

Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht

präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer

Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich

insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

1.

Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in

den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu

vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit

Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des

öffentlichen oder privaten Empfängers.

2.

Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter

Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

3.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar

insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

4.

die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des

Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und

Forschungsmöglichkeiten

5.

Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und

welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des

Auftrags verfügt

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9

sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

enthalten sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes

Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere

Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden

(Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124

GWB zu erklären.

Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen

beigelegten Formblatts 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/

Dienstleistungen“.

Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem

Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen

werden soll (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung

auf gesondertes Verlangen.

---

Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe

öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden,

wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern

(auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen

einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:

1.

mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das

Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder

der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder

2.

mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung

am Ort der Ausführung gilt.

Das für die Ausführung der, gemäß Leistungsverzeichnis, zu erbringenden

Dienst- und/ oder Lieferleistungen maßgebliche Mindeststundenentgelt beträgt

13,48 EUR.

Die Grundlage dafür bildet der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder

DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10

i. V. m. § 11 TVergG-LSA. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die für die

Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden

Tarifvertrages zu berücksichtigen sind.

Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden

Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu

berücksichtigen.

Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/

Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

1.

Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und

Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)

Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in

Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung

zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2

TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.

---

Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/

Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot

sind abzugeben:

1.

Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4

TVergG LSA)

2.

Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der

Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)

3.

Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022

Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH

Witzlebenweg 7a

06231 Bad Dürrenberg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§55 VgV und 14 EU VOB/A sind Bieter hierbei nichr zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem

Angebot einzureichen:

1.

Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB)

2.

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm

---

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer

nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen

Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen

Leistungen zu erbringen.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des

Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die

eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.

Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens

verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält,

werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über

den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung

informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in

den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von

zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2

GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen

Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134

GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie

im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der

Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023