Erarbeitung und u.Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Info-Leitsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-07-LEILS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987077
Fax: +49 3462-9987080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.badduerrenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung und u.Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Info-Leitsystem
Erstellung eines Besucherleit-und Informationssystems auf dem Gelände der Landesgartenschau, mir dem sich alle geplanten Komponenten der Beschilderung einheitlich und optisch ansprechend umsetzen lassen.
Solestadt Bad Dürrenberg, Gelände der Landesgartenschau, historischer Kurpark
siehe Pkt. II.1.4
Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien
(Leader) (M19-FP7191)
Erarbeitung und u.Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Info-Leitsystem
Erstellung eines Besucherleit-und Informationssystems auf dem Gelände der Landesgartenschau, mir dem sich alle geplanten Komponenten der Beschilderung einheitlich und optisch ansprechend umsetzen lassen.
Ergänzendes Informationsangebot und Beschilderung.s. Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der
Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt
werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim
Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine
Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird
eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen
Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine
eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt
werden.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die
von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als
Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD
VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und
Unterlagen entsprechend § 44 VgV von nicht präqualifizierten Unternehmen/
jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft
und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität
in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder
2.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige
Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen
Stelle des Herkunftslandes
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die
von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als
Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit
dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und
Unterlagen sind entsprechend § 45 VgV von nicht präqualifizierten
Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/
Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
eine Erklärung über den Umsatz soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i.
H. v. mindestens 25.000 EUR.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht
präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer
Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich
insbesondere folgende Unterlagen abzufordern: 1.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder
des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
2.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im
Original gültig
3.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder
des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im
Original gültig)
4.
Der Auftraggeber wird - wenn notwendig - von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der vergabespezifische Mindestlohn für die ausgeschriebeneDienstleistung
beträgt gem. § 11 TVergG-LSA 13,48 EUR.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes gem. § 11 (3)
TVergG-LSA kann unter folgendem Link nachvollzogen werden:
https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek
/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads
/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die
von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als
Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit
dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD
VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter
mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).
Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
3.
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht
präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer
Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich
insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in
den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit
Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter
Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
4.
die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des
Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und
Forschungsmöglichkeiten
5.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die
von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als
Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit
dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD
VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter
mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).
Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
3.
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)
---
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht
präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer
Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich
insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in
den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit
Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter
Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
4.
die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des
Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und
Forschungsmöglichkeiten
5.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt
---
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die
von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als
Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit
dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD
VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter
mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).
Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
3.
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht
präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer
Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich
insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in
den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit
Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter
Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
4.
die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des
Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und
Forschungsmöglichkeiten
5.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen
beigelegten Formblatts 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/
Dienstleistungen“.
Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden soll (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung
auf gesondertes Verlangen.
---
Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden,
wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern
(auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen
einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:
1.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das
Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder
der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung
am Ort der Ausführung gilt.
Das für die Ausführung der, gemäß Leistungsverzeichnis, zu erbringenden
Dienst- und/ oder Lieferleistungen maßgebliche Mindeststundenentgelt beträgt
13,48 EUR.
Die Grundlage dafür bildet der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder
DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10
i. V. m. § 11 TVergG-LSA. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die für die
Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden
Tarifvertrages zu berücksichtigen sind.
Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden
Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu
berücksichtigen.
Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/
Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in
Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung
zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2
TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
---
Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/
Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot
sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4
TVergG LSA)
2.
Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH
Witzlebenweg 7a
06231 Bad Dürrenberg
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§55 VgV und 14 EU VOB/A sind Bieter hierbei nichr zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem
Angebot einzureichen:
1.
Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
---
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer
nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen
Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen
Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des
Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die
eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält,
werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung
informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).