LEADER-Management für die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Börde und Bördeland Referenznummer der Bekanntmachung: 30.30-060.23-VgV.W
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Triftstr. 9-10
Ort: Oschersleben (Bode)
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 390472406262
Fax: +49 3904724056262
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-boerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
LEADER-Management für die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Börde und Bördeland
Wahrnehmung der Aufgaben des LEADER-Managements zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) für das Gebiet der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Börde e.V. und Bördeland e.V. für den Zeitraum 01/2024 -12/2028
Landkreis Boerde
Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Bornsche Str. 2
39340 Haldensleben
Wahrnehmung der Aufgaben des LEADER-Managements zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) für das Gebiet der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Börde e.V. und Bördeland e.V. für den Zeitraum 01/2024 -12/2028
Insbesondere mindestens mit diesen Aufgaben:
a) Unterstützung der satzungsgemäßen Organisation der LAG und gegebenenfalls vorhandener Geschäftsordnung nach Vorgaben der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt (unter anderem Dokumentation der Mitgliederversammlungen, Gremiensitzungen und weiterer Veranstaltungen), Identifizierung lokaler Bedarfe und Herausforderungen gemäß den Handlungsfeldern der LES (vom Bedarf zur Projektidee),
b) Aktivierung und Unterstützung von Interessierten und von Akteuren bei der Entwicklung von Vorhaben zur gezielten, ausgewogenen und flächendeckenden Umsetzung der Handlungs-felder der LES sowie der Auswahl der entsprechenden Förderinstrumente aus dem ELER-, EFRE- und ESF+- Fonds, auch unter Einbeziehung der Bewilligungsstellen (von der Projek-tidee zum Vorhaben),
c) Unterstützung der LAG bei der Vorbereitung der Projektauswahl mittels aussagekräftiger Unterlagen und beim Festlegen von Prioritäten unter Beachtung der Vorschriften zur Ver-meidung eines Interessenkonfliktes bei allen beteiligten Akteuren einschließlich Manage-ment, Unterstützung der LAG bei der Festlegung der Höhe der Projektförderung gemäß den Festlegungen der LES,
d) Unterstützung der Antragsteller bei der Vorbereitung und Vorlage qualifizierter und vollstän-diger LEADER/CLLD-Anträge (unter anderem bei Erstantrag, Änderungsantrag, Zahlungs-antrag mit Verwendungsnachweis), Begleitung beziehungsweise Sicherstellung der Umset-zung der Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheid durch eine kontinuierliche Kommunikation mit den Vorhabenträgern, den Bewilligungsstellen und der LAG,
e) Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Finanz- und Fördermittelmana-gements innerhalb der LAG sowie bei Projekten, bei denen die LAG selbst Zuwendungs-empfänger ist (Entwicklungs- und Projektmanagement),
f) Durchführung von Evaluierungen (Zwischenevaluierung und Abschlussevaluierung) zum Umsetzungsstand der LES unter Einbeziehung der Bevölkerung und damit Unterstützung der LAG beim Erkennen und Umsetzen einer Aktualisierung oder Fortschreibung der LES,
g) Durchführung des Berichtswesens, insbesondere das Erstellen der Jahresberichte zur Um-setzung der LES und der halbjährlichen Tätigkeitsberichte,
h) Organisation des gemeinsamen Vorgehens mit den Trägern der Managements, den Landkreisen, kreisfreien Städten, den Bewilligungsstellen und weiteren lokalen Akteuren bei der integrierten Entwicklung der Region einschließlich der Prozesssteuerung, Moderation und Förderung der Kommunikation zwischen den Beteiligten,
i) aktive Mitarbeit im LEADER/CLLD-Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt (unter anderem im Arbeitskreis des LAG-Managements) und in weiteren überregionalen Netzwerken (zum Beispiel Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland, Deut-sche Vernetzungsstelle Ländliche Räume),
j) Organisation der Schulung einschließlich der Teilnahme an zentralen Veranstaltungen von Mitgliedern der LAG und interessierten Bürgern,
k) Sicherstellung der Aktualität der Informationen auf der Internet-Seite der LAG durch Unter-stützung der inhaltlichen Bearbeitung und Betreuung,
l) Gewährleistung der Datenverarbeitung und Sicherstellung des Datenschutzes und der Da-tensicherheit für die LAG sowie alle potentiellen Vorhabenträgerträger beziehungsweise Projektbeteiligte sowie
m) Organisation von Maßnahmen zur Sensibilisierung einschließlich Öffentlichkeitsarbeit.
Die Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) der LAG Börde e.V. und der LAG Bördeland e.V. sind im Internet veröffentlicht und einsehbar unter https://leader.sachsen-anhalt.de/leader-und-clld-2021-2027/lokale-entwicklungsstrategien-2021-2027.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibi-lisierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG) Erl. des MF vom 23.05.2023 - 46840 unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/clld-lag-management
Förderung u.a. mit Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und die Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen gem. § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erforderliche Qualifizierung des Managers - siehe dazu Punkt III.1.3)
- bei ggf. Nachunternehmern, Bieter-/Arbeitsgemeinschaften Vorlage Eigenerklärung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (in den Vergabeunterlagen enthalten)
Eigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer.
Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.siegen.de/fileadmin/cms/olsformulare/124LDEigenerklaerungZurEignung.pdf eingesehen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008
Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anlage%201a.pdf
Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei
Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Im Bedarfsfall wird eine Nachforderung zugelassen und durchgeführt.
Der Bieter hat mit seinem Angebot weiter folgende Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung 5.EU-Sanktionspaket
- Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA
- Eigenerklärung Tariftreue gem. TVergG LSA
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Fbl. 234), sofern zutreffend
- Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Fbl. 235), sofern zutreffend
V.g. Unterlagen sind ggf. auch vom Nachunternehmer bzw. ggf. von jedem Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend) vorzulegen. Alle Dokumente sind in den Vergabeunter-lagen enthalten.
Des Weiteren müssen dem Angebot beigefügt sein:
- Angebotsschreiben (Fbl. 633EU)
- aussagefähiges Konzeptpapier
- detaillierte Kostenzusammensetzung (separat für Management und Sensibilisierung) sowie Finanzplan.
Eine Übersicht bzw. Auflistung der einzureichenden Unterlagen (mit dem Angebot und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle) ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Mehrwertsteuer wird die Vergabestelle für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) sowie aus dem Wettbewerbsregister Bundeskartellamt (§ 6 WRegG) anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des LAG-Managements hat das Management mindestens aus zwei Personen (2 Vollzeitäquivalente) zu bestehen, d.h. aus einem qualifizierten Manager und einem Verwaltungsassistenten bzw. technischen Mitarbeiter. Dies gilt für beide Arten der Leistungserbringung
(Dienstleistungsvertrag/Personalanstellung).
Der Manager muss mindestens über die folgenden Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, die unbedingt
nachzuweisen sind:
a) Fachhochschul-/Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Angestelltenlehrgang II) und dementsprechende Tätigkeit
ODER
b) es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein:
1. Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen
Aufgaben verbunden ist,
2. Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt,
3. Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten.
Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen und im Konzeptpapier zu benennen. Werden die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Angebotsausschluss.
Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.Weitere Beschaffungsmerkmale werden mit der Versendung der Verdingungsunterlagen an die ausgewählten Bieter ausgereicht. Für Bewerbergemeinschaften in Form einer Arbeitsgemeinschaft gilt die Bedingungder gesamtschuldnerischen Haftung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit verbindlicher Angabedes bevollmächtigten kaufmännischen Vertreters und Stellvertreters gegenüber dem Auftraggeber. DurchArbeitsgemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der ARGE rechtsverbindlich unterschriebene Erklärungüber die Bereitschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unterwww.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Die vom Bewerber/ Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141536
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsauftrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB, genannten Verstöße zu beachten.