Encrypted Computing 2 Referenznummer der Bekanntmachung: CAEU-VV/2023-80
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Große Steinstraße 19
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH - Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 1514-4150656
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cyberagentur.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Encrypted Computing 2
Die Erforschung, Entwicklung und Validierung innovativer Lösungen zu neuartigen kryptografischen Techniken, welche das Rechnen auf verschlüsselten Daten ohne Kenntnis der Klartexte ermöglichen, sodass dadurch sowohl neue relevante Use-Cases erschlossen werden können als auch bereits bekannte Use-Cases, welche schon heute theoretisch aber noch nicht praktisch umsetzbar sind, durch einen signifikanten Performancegewinn auch für die Praxis relevant werden.
Der Auftraggeber fordert die möglichen Teilnehmer aus Wissenschaft und Forschung sowie Unternehmen und Freiberufler auf, durch eine vorkommerzielle Beschaffung bis zu vier Forschungsfragen (Research Areas) zu beantworten, zu welchen diese Angebote abgeben können. Jede dieser Forschungsfragen ist dabei technologieoffen formuliert, d. h. die Teilnehmer können selbst entscheiden, welche Technologie sie für die jeweilige Forschungsfrage für zielführend halten.
Die wichtigsten technischen Herausforderungen, die es konkret zu bewältigen gilt, sind unter anderem:
Die algorithmische Beschleunigung passender kryptographischer Verfahren, den passgenauen Zuschnitt von kryptographischen Protokollen auf relevante Use-Cases, und die Validierung von Ergebnissen bei einem stets hohem Sicherheitsniveau während der Datenverarbeitung.
Die Auftragsvergabe erfolgt in Form einer vorkommerziellen Beschaffung (PCP), bei der FuE-Dienstleistungsaufträge parallel an eine Reihe von FuE-Anbietern in einem schrittweisen Ansatz vergeben werden. Dies wird es ermöglichen, konkurrierende alternative Lösungen zu vergleichen.
Jeder ausgewählte Bieter erhält eine Vereinbarung, die verschiedene Phasen beinhaltet, sofern er über sämtlichen drei Phasen beteiligt bleibt. Am Ende bleiben maximal vier Auftragnehmer über, die jeweils mindestens eine der vier Forschungsfragen bearbeiten.
Die ausgewählten Teilnehmer behalten das Eigentum an den Rechten an geistigem Eigentum (IPR), die sie während des PCP generieren, und können sie nutzen.
Phase 1 Kurzkonzept
Diese Phase zielt darauf ab, sich für das Vorhaben zu qualifizieren. Sie wird nicht vergütet.
Phase 2 Detailkonzept
Die Phase zielt darauf ab, ein (Preis-)Angebot zu erstellen. Damit einher geht auch die Erstellung detaillierter Konzepte zur Erreichung der Projektziele in Phase 3. Jeder Bieter in Phase 2 erhält pauschal 32.000 EUR netto für die Erarbeitung der detaillierten Konzepte.
Phase 3 Forschungs- und Entwicklungsprozess
Diese Phase zielt darauf ab, den Forschungs- und Entwicklungsprozess durchzuführen, welche nach Angebotspreis vergütet wird und
insgesamt 48 Monate umfasst. Die Phase 3 untergliedert sich in mehrere Abschnitte, zu
welchen Zwischenevaluationen bzw. die Endevaluation stattfinden.
Es handelt sich um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag, der in Anwendung des Ausnahmetatbestandes § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Der Auftrag wird im Rahmen einer Vorkommerzielle Auftragsvergabe in Anlehnung an den wettbewerblichen Dialog vergeben.
Diese Beschaffung ist vom vom WTO-Übeereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), den EU-Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen und den nationalen Gesetzen, mit denen sie umgesetzt werden, ausgenommen, da es sich um FuE-Dienstleistungen handelt, bei denen die Vorteile nicht ausschließlich dem öffentlichen Auftraggeber für seine Verwendung bei der Ausübung seiner eigenen Angelegenheiten zugute kommen.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU ist nicht als Verzicht auf diese Ausnahme zu verstehen. Die Veröffentlichung erfolgt auf freiwilliger Basis, und die Vergabe erfolgt nicht nach den Verfahren der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge, sondern nach dem in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Verfahren.
Das Verhandlungsverfahren wurde in Abschnitt IV 1.1) "Verfahrensart" aus formalen Gründen gewählt, da die vorkommerzielle Auftragsvergabe nicht als Verfahren verföffentlicht werden kann, und die "Verhandlung" dem beschriebenen Verfahren am nächsten kommt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hochschulen und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, soweit nicht privat-rechtlich organisiert:
- Grundordnung der Hochschule
- Satzung der Einrichtung
Gewerbliche/freiberufliche Bieter einschl. privat-rechtlich organisierte Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen haben folgende Eignung nachzuweisen, soweit dies vorgeschrieben ist:
- einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Datum dieser Bekanntmachung) Nachweis der Gewerbeanmeldung oder eine vergleichbare Anmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
- einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Datum dieser Bekanntmachung) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
Unabhängig der Rechtsform sind abzugeben:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe nach §§ 123/124 GWB für Unternehmen,
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen,
- Eigenerklärungen zu Bewerber- und Bietergemeinschaft, Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, soweit zutreffend
- Unternehmensdaten (Angaben zu Forschungstätigkeit und durchschnittliche Anzahl der aktiv Beschäftigten insgesamt) sowie Rechtsform und Kontaktdaten (Angaben zu den oder die Ansprechpartner, deren Adressen, Telefon-Nummern und E-Mail-Adressen der für die Auftraggeber zuständigen Mitarbeiter nach den hier relevanten Funktionen)
- Unternehmensdaten Hochschulen (Angaben zur Auftragsforschung im Bereich des Auftragsgegenstandes der letzten drei Jahre und durchschnittliche Anzahl der aktiv Beschäftigten insgesamt und in Bezug auf die durchführende Organisationseinheit) sowie Kontaktdaten (Angaben zu den oder die Ansprechpartner, deren Adressen, Telefon-Nummern und E-Mail-Adressen der für die Auftraggeber zuständigen Mitarbeiter nach den hier relevanten Funktionen)
Neugründungen, die keine relevanten Umsätez oder Mitarbeiterzahlen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nachweisen können, können auch durch Vorlage entsprechender Bankerklärungen, diese Eignung nachweisen.
Bankerklärungen müssen jedenfalls so gestaltet sein, dass insofern keine Bedenken oder Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufkommen können - nicht ausreichend sind unklare, nicht eindeutige Erklärungen oder auch veraltete Erklärungen, die nicht mehr aktuell sind.
Denkbar ist auch eine Haftung der Bank für ihre entsprechenden Erklärungen, wenn hier erhebliche rechtliche Schwierigkeiten z. B. bei Geltendmachung eines Anspruches bestehen dürften (Kausalität, Verschulden etc.).
Vorlage eines Kurzkonzeptes, wie geplant wird, die Ziele der Leistungsbeschreibung zu erreichen.
Im Mittelpunkt sind dort aufzuführen:
- Logische Schlüssigkeit
- Nutzen für Bedarfsträger
- Impact
- Interdisziplinärer Austausch
- Nachwuchsförderung
- Projektmanagement
- Ressourcenplanung
- Hauptrisiken
Des Weiteren sind
- Vorerfahrung in Form von Publikationen
- Vorerfahrung in Form von Hardware/Software
darzustellen.
Eigenerklärung zur Einhaltung von § 19 Abs. 1 MiLoG, ggf. Arbeitnehmerentsendegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Beschaffung ist von den EU-Vergaberichtlinien und den sie umsetzenden nationalen Gesetzen ausgenommen.