Stromlieferungen für den Landkreis Saalekreis im Lieferzeitraum 01.01.2024 - 31.12.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: VST-175/2023/Bu
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3461-401142
Fax: +49 3461-402061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferungen für den Landkreis Saalekreis im Lieferzeitraum 01.01.2024 - 31.12.2026
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Saalekreis im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026. Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Auftraggebers, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung.
Die Ausschreibung umfasst 74 Lieferstellen mit einem Gesamtstrombedarf von ca. 3.556.000 kWh jährlich.
Lieferstellen im Netzgebiet der Stadtwerke Merseburg GmbH und der Energieversorgung Halle Netz GmbH
Lieferstellen in Merseburg und Halle
Dieses Los umfasst 5 leistungsgemessene Lieferstellen mit einem Jahresstrombedarf von ca. 707.500 kWh und 26 nicht leistungsgemessene Lieferstellen mit einem Jahresstrombedarf von ca. 903.800 kWh.
Lieferstellen im Netzgebiet der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH
verschiedene Orte im Landkreis Saalekreis
Dieses Los umfasst 5 leistungsgemessene mit einem Jahresstrombedarf von ca. 647.400 kWh und 38 nicht leistungsgemessene Lieferstellen mit einem Jahresstrombedarf von ca. 1.298.000 kWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Leistungserbringung. Diesbezüglich ist folgender Nachweis mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Meldung Amtsgericht mit Handelsregisternummer (Anhang 6 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen).
- Ergänzend zur vorzulegenden Eigenerklärung behält sich der Auftraggeber vor, eine Bonitätsauskunft zu dem Bieter bei einer etablierten Wirtschaftsauskunftei abzufragen.
Geeignet für die Vergabe sind nur Unternehmen, denen mindestens eine gute Bonität bescheinigt wird.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Nachweise (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Das Unternehmen beliefert derzeit Letztverbraucher in Deutschland in vergleichbarem Umfang. Diesbezüglich ist folgender Nachweis mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit (Anhang 5 Vergabeunterlagen)
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Nachweise (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
siehe Vergabeunterlagen
Mit dem Angebot sind weiterhin folgende sonstigen Nachweise einzureichen:
-Eigenerklärung zu § 123 GWB
-Eigenerklärung zu § 124 GWB
Die Erklärungen sind als Anhang 3 in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
- dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
- dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.