Erneuerung Schienenauszugsvorrichtungen Nordbrückenzug - Materiallieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-109-01-01-0712
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 25
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf / Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Schienenauszugsvorrichtungen Nordbrückenzug - Materiallieferung
Erneuerung Schienenauszugsvorrichtungen Nordbrückenzug - Materiallieferung
AE / EZB Otto-von-Guericke-Straße 39104 Magdeburg Deutschland
Schienenauszug liefern
Profilform 60R2
Spur 1435 mm.
Konstruieren für das Radreifenprofil gem. Zeichnung S-M/MVB.01/2007 und S-M/MVB.02/2007.
Rillenweite gemäß Quermaßtabelle 2018 der MVB, es gelten die Werte für r = 8, einfaches Herzstück, Tiefrille. In Bereichen, in denen die Spurführung über den Radrücken erfolgt, gelten die Werte für Tiefrille Radlenker.
Materialvorgaben:
Rillenschienen:
- Stahlsorte R260V,
- Härte HBW 260 - 300
- Mindestzugfestigkeit 880 N/mm²
Zungenschienen/ Backenschienen/ Radlenker:
- Stahlsorte Dillidur 400,
- Härte HBW 370 - 430
- Mindestzugfestigkeit 1200 N/mm²
Zungenstützen:
- Stahlsorte S355J2G3
Alle übrigen Bauteile:
- Stahlsorte S235JRG2
Der Schienenauszug besteht aus einer rechten und linken Auszugshälfte (links und rechts im Sinne der Fahrtrichtung).
Die Gesamtbauhöhe der Konstruktion beträgt maximal 180 mm. Die Konstruktion ist in den zur Verfügung stehenden Raum hinter den Widerlagern einzupassen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Schienenauszug im eingebauten Zustand auf einem 4 cm starken elastischen Unterguss liegt. Der Schienenauszug liegt teilweise im Bogen, r= 448,45 m. Der Schienenauszug ist so zu konstruieren, dass er im Regelbetrieb stumpf befahren wird. Die Gesamtbaulänge beträgt ca. 4070 mm, für die Schienenauszugskonstruktion stehen max. 2689 mm zwischen der Fahrbahnübergangskonstruktion und dem landseitigen Bauende zur Verfügung.
Die Auszugslänge ist mit +/-100 mm vorzusehen. Die Bewegung erfolgt ausschließlich auf dem Überbau. Durch die Bewegung darf keine Spurveränderung auftreten. Der Schienenauszug
- ist für den Einbau in einer Fahrbahn, die regelmäßig durch Straßenfahrzeuge befahren wird, zu konstruieren,
- soll so konstruiert sein, dass ein Austausch der Verschleißteile (Schienen und Befestigungsmittel) und Kabel ohne Aufbruch der
Straßenfahrbahn möglich ist,
- muss dem Lastmodell 1 nach EC 1 genügen,
- muss den Anschluss an die vorhandene Entwässerung ohne Umbau der Brücke ermöglichen,
- ist konstruktiv so auszubilden, dass ein Abheben der beweglichen Teile verhindert wird,
- ist konstruktiv so auszubilden, dass der Überlauf von Zunge zu Backenschiene geräuschfrei erfolgt,
- ist zur Begrenzung der Dehnwege und zur Aufnahme der Längskräfte mit geeignetem Wanderschutz auszurüsten,
- ist so zu konstruieren, dass die Spurweite auch ohne Verankerung im Untergrund dauerhaft gewährleistet ist. Innerhalb der Schienenauszugskonstruktion sind je Schiene Kabelquerschnitte Cu 1*4*120 mm² für die Stromrückführung
einzubauen. An den Schienenauszug sind in Richtung Überbau
Rillenblockschienen B1 anzuschließen. Diese sind für den Einbau in der vorhandenen Fahrbahnübergangskonstruktion in der Breite und der Höhe zu bearbeiten:
Breite Schienenprofil fertig: 110 mm,
Höhe Schienenprofil fertig: 60 mm
Länge des bearbeiteten Bereiches: 880 mm,
Landseitig ist der Anschluss an die vorhanden RI60N-Schienen zu ermöglichen. Dazu muss der Schienenauszug dort in für das Verschweißen ausreichender Länge das vollständige Schienenprofil 60R2 aufweisen.
Der Übergang von der Zunge/Backenschiene der Schienenauszugsvorrichtung zur modifizierten Rillenbockschiene und zur Schiene 60R2 ist so auszubilden, dass die
Schienenschweißung nicht mit dem Querschnittswechsel zusammenfällt.
Zwischen Fahrbahnübergangskonstruktion und neuem Schienenauszug ist für die Blockschienen eine Unterstützungskonstruktion zu liefern, die in der Höhe den Raum
zwischen Schienenunterkante und Unterkante des auszubauenden Schienenauszug ausfüllt. Diese Konstruktion ist beidseitig seitlich neben der Blockschiene bis auf 5 mm unter SOK zu führen, um einen Deckenschluss herstellen zu können und gleichzeitig die Längsbeweglichkeit der Schiene zu gewährleisten (U-Trog). Die Unterstützungskonstruktion muss mit der benachbarten Fahrbahnübergangskonstruktion wasserdicht verschweißbar sein und auf der Baustelle gekürzt werden können. Zum Ausgleich von Ungenauigkeiten im Bestand soll sie in Schienenlängsrichtung mit einem Reservezuschlag von 7%
hergestellt werden. Die Schienenauszugsvorrichtung ist mit Anschlussstutzen zu
versehen, die eine Verbindung zur vorhandenen Entwässerung ermöglicht. Die beiden Hälften der Schienenauszugsvorrichtung sind gegeneinander und gegen die Umgebung zu isolieren (Streustrom). Die Befestigung der Auszugshälften soll mit isolierten Kragendübeln und Ankern - mind. M20, nicht rostender Stahl - in der Brückenkonstruktion verankert werden können. Die Befestigungsmittel sind Bestandteil der Lieferung. Die Bohrungen der neuen Schienenauszügen müssen einen ausreichenden Abstand zu den Bohrungen der bisher eingebauten Schienenauszüge aufweisen. Die Übergabe an den AG erfolgt abgeladen auf dem Betriebsgelände der MVB in der Kroatenwuhne 4, 39116 Magdeburg.
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- verpreistes und vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (in PDF Datei und X84-Datei)
- eventuelle Erläuterungen zum Angebot - Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder Eintragung in das Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unterzeichnete Formblätter Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
- ausgefüllte Bewerbererklaerung_gem_RdErl_MW_21.11.2008_41-3257-03
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
- Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Auflistung von vergleichbaren Referenzen für die ausgeschriebene Leistung
(Auftraggeber + entsprechender Ansprechpartner, Auftragswert, Auftragsgröße)
HINWEIS:
Mit Ihrem Angebot sind Referenzen aufzuführen, um die Eignung des Bieters nachzuweisen. Hier muss mindestens EINE Referenz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachgewiesen werden.
Mängelanspruchsbürgschaft: 3 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 v. H.
Die Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft hat im Original unmittelbar nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart.
Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529