Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: EU LÖ 083/23

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3941-59705719
Fax: +49 3941-59704282
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535724
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535724
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Nahverkehrsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Nahverkehrsunternehmen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung

Referenznummer der Bekanntmachung: EU LÖ 083/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme - MA03
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung, im Rahmen des Modellprojekt "harzbewegt"

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 10 515 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket - MA12
48219300 Verwaltungssoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Harz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der im Internet unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse www.evergabe.sachsen-anhalt.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware im Rahmen des geförderten Bundesprojektes „harzbewegt“. Der Auftraggeber ist der Landkreis Harz.

Im Modellprojekt "harzbewegt“ soll der ÖPNV moderner, digitaler, innovativer und attraktiver gestaltet werden. Unter dem Aspekt der Digitalisierung soll für das angestrebte ID-basiertes Ticketing im Schülerverkehr eine Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung angeschafft werden, um die Prozesse der Antragsstellung, Bearbeitung, Routenplanung und Bescheiderteilung zu digitalisieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 85 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/11/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

-elektronisches Verfahren-

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

- elektronisches Verfahren-

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines

Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30

Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages

führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle

der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt

der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

2. Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 GWB:

"Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2023