HWSB Schartau km 9,0-10,18 - örtliche Bauüberwachung (öBÜ) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0041/GN

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LHW Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HWSB Schartau km 9,0-10,18 - örtliche Bauüberwachung (öBÜ)

Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0041/GN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Deichausbau auf ca. 1.000 m Länge, Erhöhung der Deichgesamthöhe, Einbringen einer Spundwand als Innendichtung, Herstellung landseitige Berme, Deichkronenbefestigung mit Deichverteidigungsweg in Asphaltbauweise, Deichunterhaltungsweg auf der Berme in Betonbauweise, Zwei Ausweichstellen auf Krone und Berme, Landschaftsbau und Ausgleichsmaßnahmen

Hierfür ist die örtliche Bauüberwachung erforderlich.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 29 672.88 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Ausführungsort ist die Stadt Burg, Ortsteil Schartau

rechter Elbdeich km 9,0-10,18

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

örtliche Bauüberwachung gemäß AHO Heft Nr. 2 (2014):

Plausibilitätsprüfung der Absteckung,

Überwachen der vertragskonformen Ausführung der Bauleistungen,

Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen,

Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen,

Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,

Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme, Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenprognosen,

Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,

Verfassen von Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung der BOL und oder des AG während der Bauausführung,

Teilnahme/Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. an den AG sowie Verteiler,

Teilnahme an öffentlichen Terminen (2x),

Prüfung der Bestandspläne

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Treten Änderungen des Leistungsumfanges der Bauausführung infolge von Ursachen, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht werden, auf, so weiten sich die Leistungungen auf diese zusätzlichen Leistungen aus. Dies gilt für:

Mehrmengen,

Zusätzliche Leistungen,

Rückabwicklung oder Anerkennung von Leistungen infolge eigenmächtiger Abweichung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

ELER HWS Aktenzeichen: 6201 22 0000 10

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Beginn:14.08.2023, (geplanter Baubeginn ist der 21.08.2023)

Ende: die vorgesehene Bauzeit beträgt 12 Monate

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Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Bauzeit in regelmäßigen Intervallen, mindestens zweimal pro Woche, sicherzustellen. Für die gesamte Bauzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 111-347545
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 23/N/0041/GN
Bezeichnung des Auftrags:

HWSB Schartau km 9,0-10,18 - örtliche Bauüberwachung (öBÜ)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurgemeinschaft Thiel GmbH
Postanschrift: Elbeuer Straße 17
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 29 672.88 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 29 672.88 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Kommunikation:

Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Portal der eVergabe (www.evergabe-online.de) über Ihre bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen. Interessierte die sich nicht (kostenlos) registrieren, werden nicht automatisch informiert (bspw. über Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen). Diese haben sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig zu informieren (Holpflicht).

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2) Rechtzeitige Anfragen und Anforderung von Informationen:

Interessenten/Bewerber/Teilnehmer/Bieter (Beteiligte) haben sich unmittelbar über die Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu vergewissern. Bestehen in den Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig und vor Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Unterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anfrage / Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.

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3) Infokatalog:

Anfragen und Hinweise werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Beteiligten per Infokatalog zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/Bewerbern/Teilnehmern/Bietern, Antworten des AG, neue Informationen zum Verfahren sowie zu Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen. Der Inhalt des Infokatalogs und dessen Anlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots ist dieser zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot wird der Inhalt Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Vergabeunterlagen und dem Infokatalog gelten die Informationen des Infokatalogs.

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4) Vergabeunterlagen (VGU):

Informationen und Unterlagen zum Verfahren können über den Link unter I.3) kostenfrei und ohne Registrierung abgerufen werden. Der Bereich der Vergabeunterlagen enthält u.a. die einzureichenden Formblätter sowie die Leistungsbeschreibung (LB) / das Leistungsverzeichnis (LV) und weitere Unterlagen.

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5) Form der Nachweise:

Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.

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Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen. Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.

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6) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden weder im Verfahren noch anderweitig berücksichtigt.

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7) Die Arbeitssprache ist deutsch. Bei der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.

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8) Für Ausarbeitung der Teilnahme-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Teilnehmern/Bietern keine Kosten erstattet.

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9) Bei verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.

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10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung

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VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1.+2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

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1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.

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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2023