Beschaffung eines DigiMobils Referenznummer der Bekanntmachung: 87/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinbockgasse 1
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de
Postanschrift: Lessingstraße 2
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34191028-405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines DigiMobils
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalte e. V. benötigt für Beratungsangebote im ländlichen Raum ein Beratungs- und Infomobil. Dafür wird ein Sonderfahrzeug bis 4,5 t - fortan "Digimobil" - beschafft. Das mit moderner Technik ausgestattete Digimobil hält zu festen Terminen auf zentralen Plätzen, um per Videochat Beratung anzubieten.
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Steinbockgasse 1 06108 Halle (Saale)
Individuelle und thematisch spezialisierte Beratungsangebote mit gut erreichbaren örtlichen Beratungsstellen in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt aufrechtzuerhalten, ist aufwendig zu organisieren und teuer. In einigen Kreisen gibt es überhaupt keine Beratungsstelle, andere Beratungsstellen sind für Ratsuchende oft zu weit entfernt oder begrenzt auf wenige Beratungsinhalte. Spezialberatungsangebote, etwa zu Finanzthemen, können so dauerhaft zurzeit nur in den Großstädten angeboten werden.
Schwierige Verbraucherprobleme aus sehr unterschiedlichen Märkten gut zu lösen, ist oft inhaltlich komplex, nicht selten auch rechtlich kompliziert und deshalb auch zeitlich aufwendig. Die aktuellen Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass ausschließlich digitale Angebote, wie etwa eine Beratung über E-Mail oder Telefon nicht von Allen und bei allen wichtigen Themen gleichermaßen gut genutzt werden können. Häufig ist in den Hauhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher entweder die technische Infrastruktur, wie etwa ein Scanner, nicht vorhanden oder die Qualität von Dokumentenkopien, die damit oder über ein Smartphone angefertigt wurden, nicht ausreichend, weil unleserlich. Dabei ist gerade die genaue Prüfung von Vertragsunterlagen unerlässlich, um Lösungsansätze zu identifizieren.
Hinzu kommt die Notwendigkeit, mittels dialogischer Kommunikation zwischen Ratsuchenden und Beratenden entscheidende Details zu klären und mögliche Lösungsansätze zu erkennen. Eine rein telefonische Beratung kann zumeist nur eine Ersteinschätzung oder Situationsklärung leisten, bietet jedoch keine Voraussetzungen für weitere wirksame Schritte bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Anbietern.
Hier setzt der Plan an, mittels unterstützten Videochats aus einem so genannten Digimobil heraus spezielle und zielgenaue Beratungsangebote in die Fläche des Landes und so direkt zu den Menschen zu bringen. Eine Umsetzungsform, die eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit von Unterstützungsangeboten und Beratung auch im ländlichen Raum ermöglicht. Sie bietet bestimmten Zielgruppen gewissermaßen eine Brücke von der analogen in die digitale Welt. Nicht zuletzt ermöglicht sie im Verbraucherschutz eine größere Sichtbarkeit in der Fläche des Landes Sachsen-Anhalt und neue Kooperationen mit anderen Akteuren vor Ort, wie Verwaltungen, Vereinen oder Netzwerken.
Eine individuelle Beratung aus Fahrzeugen heraus ist keine neue Idee. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatte so bereits jahrelang Beratung angeboten, etwa zu Energiethemen. Spezialisierte Energieberater waren in der Vergangenheit nach einem Tourenplan unterwegs und temporär in mittleren und kleineren Städten vor Ort. Dieses bundesweite projektfinanzierte Beratungsformat wurde jedoch eingestellt, weil der Betrieb eines sehr großen Fahrzeuges mit Fahrer und zwei reisenden Beratungskräften nicht wirtschaftlich war und auch zu einem Zeitpunkt erfolgte, als mobiles Breitbandinternet noch nicht verfügbar war, was die Arbeitsfähigkeit begrenzte.
Nun soll ein anderer innovativer Lösungsansatz gewählt werden. Ein kleineres und vor allem kostengünstigeres Beratungsfahrzeug wird vor Ort nur durch eine Servicekraft (Vollzeit, Entgeltgruppe 8, TV-L) betreut. Die Beratung im Mobil erfolgt mittels Videochat durch wechselnde spezialisierte Fachberater, die an ihren regulären Arbeitsplätzen in den Beratungsstellen verbleiben. Angeboten wird damit das komplette Beratungsspektrum der Verbraucherzentrale (z. B. Verbraucherrecht, Finanzdienstleistungen, Energie, Lebensmittel, Pflege).
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens werden alle Kommunen über 10.000 Einwohner angefragt, die über keine Verbraucherberatung vor Ort verfügen. Dazu gehören auch größere Städte wie z. B. Weißenfels, Bernburg oder Köthen, die so wieder in das Beratungsnetz eingebunden werden können, in dem sie sich in den 90er Jahren bereits befanden. Der überwiegende Anteil der Beratungen wird jedoch in entfernten kleineren Kommunen angeboten, die von bestehenden Angeboten weit entfernt sind. Dazu zählen etwa Gardelegen, Tangermünde oder Zerbst. Insgesamt sollen so bedarfsgerecht etwa 30 zusätzliche Standorte erschlossen werden. Durch die beteiligten Kommunen sollen für das Digimobil zentrale, gut erreichbare und gut sichtbare Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Ein Beratungstag soll durchschnittlich an einem Tag pro Monat angeboten werden.
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Az.: 3420-201-1/1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. der Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Spezialfahrzeugbau (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc.. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden bis 1.000.000,00 EUR, Sachschäden bis 500.000,00 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, bis 100.000,00 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden bis 1.000.000,00 EUR, Sachschäden bis 500.000,00 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, bis 100.000,00 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 2 Referenzaufträge aus den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Hinweis: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er zur Gewährleistung eines ausreichendes Wettbewerbes gemäß § 46 Abs. (3), Nr. 1 VgV einschlägige Lieferleistungen (Referenzen) berücksichtigt, welche mehr als drei Jahre zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Folgende Eigenerklärungen nach Landesrecht Sachsen-Anhalt müssen abgegeben werden:
Beachtung der Kernarbeitsnormen
Anerkennung der Ergänzenden Vertragsbedingungen
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
Erklärung zur Tariftreue-Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M6VK9
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345514-0
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.