Ingenieurleistung zum Neubau der Kläranlage Klöden - Planungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: KA202306Ing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jessener Straße 14
Ort: Jessen (Elster)
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3537-26480
Fax: +49 3537-264826
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wazv-jessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung zum Neubau der Kläranlage Klöden - Planungsleistung
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt die Kläranlage im Ortsteil Klöden neu zu bauen. Die Kläranlage befindet sich am Rande des Ortsteils Klöden (Stadt Jessen) im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. In Auswertung der vorhandenen Belastung wird die Kläranlage im Neukonzept nur noch auf eine Größe von 1.500 EW ausgelegt, da keine zusätzlichen Erschließungen in diesem Bereich geplant sind. Da sowohl das Belebungsbecken als auch das Nachklärbecken nicht sanierungswürdig sind, soll die biologische Reinigung komplett neu errichtet werden. Ebenfalls soll ein neuer Schlammstapelbehälter sowie ein neues Ablaufpumpwerk konzeptionell berücksichtigt werden. Der Neubau soll auf dem vorhandenen und bereits genutzten Grundstück des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erfolgen. Beim Bau der neuen Kläranlage muss der Weiterbetrieb der alten Kläranlage gewährleistet sein.
Leistungsumfang:
- Planungsleistung gemäß Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
- Planungsleistung gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
- inklusive örtlicher Bauüberwachung
06917 Jessen (Elster) OT Klöden, Deutschland
- Planungsleistung gemäß Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
- Planungsleistung gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
- inklusive örtlicher Bauüberwachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistung zum Neubau der Kläranlage Klöden - Planungsleistung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle
Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte
Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig Ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail zu übermitteln. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
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Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Danach wird dieser unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§135 Abs. 2 GWB)