Erbringung von Beratung & Projektleitung im Bereich Inputmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2023 - 0017

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6V51/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6V51
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: gesetzliche Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von Beratung & Projektleitung im Bereich Inputmanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2023 - 0017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen und Unterstützung bei Projekten der Auftraggeberin sowie deren Umsetzungsbegleitung im Bereich Inputmanagement.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
75112100 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

AOK Sachsen - Anhalt Lüneburger Str. 4 39106 Magdeburg Die Leistungserbringung des Auftragnehmers wird grundsätzlich am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg erbracht. Davon abweichend, kann im Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin in geeigneten Einzelfällen die Leistungserbringung auch an einem anderen Ort als dem Sitz der Auftraggeberin (remote) erbracht werden; ein Anspruch des Auftragnehmers besteht nicht.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel und Zweck der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist die Begleitung der Transformation zum Servicemarktführer in der analogen und digitalen Welt professionell zu gestalten, neue Ansätze und Trends im Inputmanagement-Umfeld zeitnah zu erkennen und deren Nutzen für die Ziele der Auftraggeberin zu bewerten sowie die verschiedenen Projekte im Inputmanagement-Umfeld aus Sicht der Auftraggeberin professionell, strategisch aufeinander abgestimmt und erfolgreich durchzuführen. Dazu bedarf es den Zugriff auf ein breites Spektrum an Beratungs- und Methodenkompetenz im Gesundheitswesen, ein vielfältiges Erfahrungswissen sowie einen Ressourcenpool von erfahrenen Projektmanagern, welche die verschiedenen Projekte erfolgreich in den Linienbetrieb überführen (können).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 215 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr, bis längstens 31.12.2027 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bei einer höheren Anzahl als 5 formal geeigneten Bewerbern wird eine Abschmelzung vorgenommen. Dazu erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des jeweiligen Bewerbers eine Bewertung anhand der Bewertungsmatrix des "Fragenkatalogs Eignung zum Teilnahmeantrag" und die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl. Die Auftraggeberin wird eine Rangfolge unter den Bewerbern anhand der erzielten Gesamtpunktzahl bilden. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl führt die Rangfolge an.

Zur Angebotsabgabe werden die 5 Bewerber aufgefordert, die die höchsten Gesamtpunktzahlen erzielt haben.

Bei einer identischen Punktzahl entscheidet das Losverfahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr, bis längstens 31.12.2027 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 3 Auftragnehmern geschlossen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einfacher Auszug aus dem Handelsregister (bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate); ausländische Bewerber haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme im Fall von Personen- und Sachschäden von 1,0 Mio. EUR je Schadensereignis sowie Vermögensschäden inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme im Fall von Personen- und Sachschäden von 1,0 Mio. EUR je Schadensereignis sowie Vermögensschäden inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber/ Bieter hat mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Diese werden hinsichtlich Branchenerfahrung und des Grades ihrer inhaltlichen Vergleichbarkeit mit den Handlungsfeldern der ausgeschriebenen Leistung bewertet.

Auf die Inhalte und Ausführungen in der "Erklärung Referenzen" wird verwiesen.

Für die bei der Auftraggeberin zu erbringenden Leistungen werden auf Seiten des Bewerbers/ Bieters verschiedene Qualifikationen / Skills benötigt. Auf den "Fragenkatalog Eignung zum Teilnahmeantrag" wird verwiesen.

Für die Auftraggeberin ist ein Beraterteam vorzuhalten, welches über Erfahrungen im Rahmen von Digitalisierung, Prozessoptimierung, Personalmanagement und -entwicklung besteht und sich aus mindestens 6 Personen (3 Berater und 3 Projektleiter nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung) zusammensetzt.

Durch das Beraterteam sind mindestens die Qualifikationen / Skills

- SAFe-Agilist und Scrum Master nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber/ Bieter hat mindestens 2 Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren (2020-2022) nachzuweisen. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss mindestens 50 Beratertage umfasst haben.

Für die Auftraggeberin ist ein Beraterteam vorzuhalten, welches über Erfahrungen im Rahmen von Digitalisierung, Prozessoptimierung, Personalmanagement und -entwicklung besteht und sich aus mindestens 6 Personen (3 Berater und 3 Projektleiter nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung) zusammensetzt.

Durch das Beraterteam sind mindestens die Qualifikationen / Skills

- SAFe-Agilist und Scrum Master nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Bestätigung der:

- Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 (Russlandsanktionen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;

2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID

CXP4YRA6V51 zum Download zur Verfügung.

Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.

Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.

3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;

4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA6V51

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...

Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/08/2023