Kassen-und Einlasskontrolldienst, Nachtbestreifung, Baustellenbewachung, Parkplatzbewirtschaftung und Veranstaltungssicherheitsdienst im Rahmen der Landesgartenschau Bad Dürrenberg im Jahre 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-07-KA-ED
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 86653687
Postanschrift: Witzlebenweg 7 a
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987076
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laga-badduerrenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kassen-und Einlasskontrolldienst, Nachtbestreifung, Baustellenbewachung, Parkplatzbewirtschaftung und Veranstaltungssicherheitsdienst im Rahmen der Landesgartenschau Bad Dürrenberg im Jahre 2024
Kassen- und Einlasskontrolldienst, Nachtbestreifung, Baustellenbewachung, Parkplatzbewirschaftung und Veranstaltungsicherheitsdienst zur Landesgartenschau 2024 in 06231 Bad Dürrenberg (historischer Kurpark an der Saale) vom 19.04.2024 bis 13.10.2024, sowie vom 02.04.2024 bis 19.04.2024 und vom 13.10.2024 bis 25.10.2024.
Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 GmbH
Witzlebenweg 7a
06231 Bad Dürrenberg
Die Beauftragung beschränkt sich auf die Veranstaltungsleitung entsprechend des LaGa-Sicherheitskonzeptes, den Kassen- und Einlassdienst, die Nachtbestreifung, die Parkplatzbewirtschaftung sowie auf den Veranstaltungsschutz in der Zeit vom 19.04.2024 bis zum 13.10.2024 und die Baustellenbewachung in der Zeit vom 02.04. bis 18.04.2024 und vom 14.10. bis 25.10.2024.
Art und Umfang, Bedürfnisse und Anforderungen an die Leistung sind im beiliegendem Leistungsverzeichnis benannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen
beigelegten Formblatts 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/
Dienstleistungen“.
Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf
gesondertes Verlangen.
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Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden,
wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern
(auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen
einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:
1.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das
Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder
der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung
am Ort der Ausführung gilt.
Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Entgeltgruppe 1 wird
ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA
und beträgt demnach 13,48 EUR.
Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen der zur Anwendung
kommenden Tarifverträge sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des
vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/
Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.
Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/
Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
ergänzende Vertragsbedingungen zu VHB 221/ 222 Kalkulation der
Preisermittlung
Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in
Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung
zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2
TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
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Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/
Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot
sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4
TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH
06231 Bad Dürrenberg
Witzlebenweg 7a
Bürger-und Vereinshaus 1.Etage
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der§§ 55 VgV und 14 EU VOB/A, sind Bieter hierbei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem
Angebot einzureichen:
1.
Angebotsschreiben (Formblatt 633)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer
nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen
Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen
Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des
Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die
eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält,
werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung
informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).