Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz Referenznummer der Bekanntmachung: 503823
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 30
Ort: Elsteraue
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06729
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.industriepark-zeitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus zwei Abwasserbehandlungsanla-gen der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
06729 Elsteraue
Übernahme, Transport und Entsorgung von entwässertem Klärschlamm (AVV 19 08 05, geschätzt mit 4.500 t OS/a (Originalsubstanz pro Jahr)) aus der zentralen Abwasserbehandlungsanlage der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH (Los 1) im Zeitraum von 12 Monaten, voraussichtlich ab Sep-tember 2023, und optional weiteren 12 Monaten.
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
06729 Elsteraue
Übernahme, Transport und Entsorgung von entwässertem Klärschlamm (AVV 07 02 12, geschätzt mit 90 t/ OS/a (Originalsubstanz pro Jahr)) aus der Abwasservorbehandlungsanlage der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH (Los 2) im Zeitraum von 12 Monaten, voraussichtlich ab Septem-ber 2023, und optional weiteren 12 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
Ort: 04420 Markranstädt
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal Ziffer 1.3. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsab-gabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) er-folgt ausschließlich über das Vergabeportal. „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Textform ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine Eigenerklärung auf durch den Auftraggeber gestelltem Formular zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. "Negativerklärung").
4. der Auftraggeber verlangt eine Erklärung des Bieters, ob der Nachunternehmen einsetzt und ob der Bieter sich Eignungen Dritter leiht. Falls eine Eignungsleihe gegeben ist, verlangt der Auf-traggeber vom Eignungsverleiher eine Verpflichtungserklärung und prüft - im Umfang der verliehenen Eignung - dessen Eignung gesondert.
5. Setzt der Bieter in seinem Leistungsbereich einen Nachunternehmer ein (§ 36 Abs. 5 VgV), hat sich dieser über das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB in der Person des Unterauftragnehmers auf Formular der Vergabestelle zu erklären. Ggf. verlangt die Vergabestelle vom Bieter dessen Ersetzung.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.