Reinigungsleistung Kiita Schermen Referenznummer der Bekanntmachung: 85-Mö.2023-VgV.Gra
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Straße 25
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 39201-64763
Fax: +49 39201-64799
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwolmirstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistung Kiita Schermen
Reinigungsleistung Kita Schermen
Gemeinde Möser
Ortsteil Schermen
Kita Schermen
Unterhalts-, Grund - und Glasreinigung Kita Schermen
Die Vertragslaufzeit kann optional um maximal ein Jahr verlängert werden.
Die Vertragslaufzeit kann optional um maximal ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter, den Nachunternehmen sowie Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung;
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer;
- zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung.
Die o. g. Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Ausländische Bieter haben entsprechende Bescheinigungen des jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter, den Nachunternehmen sowie Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- FB 124_LD Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Erklärung zur Tariftreue - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz TVergG LSA
- Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze;
- Eigenerklärung oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen:
• 5 Millionen € pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden
• 25.000 € bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.)
• 100.000 € bei Bearbeitungsschäden;
- Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruckes in den Ausschreibungsunterlagen;
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV) und darüber, dass der geforderte und vorgelegte Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Die o. g. Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Ausländische Bieter haben entsprechende Bescheinigungen des jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweisein deutscher Übersetzung nachzufordern.
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter, den Nachunternehmen sowie Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck;
- Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck.
- Mindestens drei geeignete, in den letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben:
• des Auftraggebers,
• der Objektart,
• der Auftragssumme pro Jahr in Euro,
• der erbrachten Leistungen (Reinigungsarten)
• der Jahresreinigungsfläche in m²,
• des Ansprechpartners oder der Abteilung,
• der Telefonnummer und
• der Vertragslaufzeit
gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung entsprechen und mit dieser vergleichbar sein).
Die o. g. Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Ausländische Bieter haben entsprechende Bescheinigungen des jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutescher Übersetzung nachzufordern.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bei Feststellung von Verstößen gilt gem. § 160 (3) Nr. 1 VgV
eine Frist zur Rüge des Verstoßes von zehn Kalendertagen
nach Erhalt von Informationsschreiben gem. § 134 (2) GWB.