Salzlandkreis, LAG-Management für die LAG Börde-Bode-Auen e. V. ; -Regionalmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 0076/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlsplatz 37
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3471684-0
Fax: +49 3471684-561010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzlandkreis, LAG-Management für die LAG Börde-Bode-Auen e. V. ; -Regionalmanagement
Durchführung des Regionalmanagements einschl. Sensibilisierung für die Lokale Aktionsgruppe Börde-Bode-Auen e.V. zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie Leader/ CLLD
Salzlandkreis
Karlsplatz 37
06406 Bernburg (Saale)
Durchführung eines Managements nach dem Leader/CLLD-Ansatz für die Lokale Aktionsgruppe Börde-Bode-Auen e.V. bestehend aus den genannten Städten und Gemeinden einschl. Sensibi-lisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der nachhaltigen Regionalentwicklung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie.
Hauptort der Dienstleistung: Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Stadt Staßfurt, Stadt Hecklingen
ZS/2023/07/177749
LEADER ist ein Förderinstrument der EU zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Mit der Förderung von Projekten in zu Beginn der Förderperiode ausgewählten LEADER-Regionen wird nachhaltige Entwicklung in den ländlichen Gebieten unterstützt. Das Bundesland Sachsen-Anhalt verfolgt auch den CLLD-Ansatz. Das LEADER-Management wird aus dem EFRE-Programm gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aussagekräftige Darstellung des Unternehmens und seiner institutionellen Struktur mit Angabe der Adresse, der Rechtsform, des Gründungsjahres sowie der Namen der rechtlich verantwortlichen Personen
- Erklärung, dass sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabredungen, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit entgegenstehender unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
- Nachweise nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 17 und 18 TVergG LSA
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 TVergG LSA
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Im Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. späteren Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und im Falle der Auftragserteilung eine juristische Person (Körperschaft des privaten Rechts) bilden. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten. Geforderte Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
-Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen (Personenschäden 1,5 Mio €, Sachschäden 0,3 Mio €) oder verbindliche Absichtserklärung entsprechend § 45 (4) Nr. 2 VgV und eine Erklärung/Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich (Regionalmanagement) für die letzten 3 Jahre
- Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten fünf Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten fünf Jahren ersichtlich ist
- Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Der Anteil darf nicht mehr als 50 % betragen.)
-Nachweis der regionalen und fachlichen Erfahrungen und Kenntnisse der Gemeinsamen Agrarpolitik, der ländlichen Strukturen und der Verfahren der verschiedenen Förderinstrumente des Unternehmens in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (Erfahrungen mit den EU-Strukturfonds, Evaluierung von Entwicklungsprozessen, administrativen Umsetzungs-und Kontrollmechanismen, Steuerung von integrierten Entwicklungsprozessen, der Querschnittsthemen wie z.B. Chancengleichheit, nachhaltige Entwicklung) anhand von Referenzen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
- Nachweis gebietsspezifischer Kenntnisse und Erfahrungen über den Raum zwischen Elbe und Harz (regionalspezifische Gegebenheiten und Entwicklungsrichtungen, wirtschaftliche, kulturhistorische und soziale Besonderheiten des angegebenen Gebietes und speziell der genannten LAG)
- Nachweis theoretischer, empirischer und methodischer/ konzeptioneller Arbeiten im Bereich der ländlichen Entwicklung und/oder Kreis-/ Gebietsentwicklung
- Nachweis der Qualifikation für den Regionalmanager durch:
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, mind. Fachhochschul-/ Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss und dementsprechende Tätigkeit einschl. des Nachweises spezifischer Erfahrungen und Fähigkeiten (Kommunikation, Moderation, Leitungstätigkeit), die im Rahmen der Leistungserbringung und Schwerpunktsetzung in der Aufgabenstellung erforderlich sind (siehe auch Richtlinie EFRE LAG) oder Berufserfahrung (mind. 3-jährigen Tätigkeit), in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist
einschl. des Nachweises spezifischer Erfahrungen und Fähigkeiten (Kommunikation, Moderation, Leitungstätigkeit), die im Rahmen der Leistungserbringung und Schwerpunktsetzung in der Aufgabenstellung erforderlich sind (siehe auch Richtlinie EFRE LAG) und - Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt oder enthält Leitungsverantwortung für kleine untergeordnete Einheiten Unter Bezugnahme auf Punkt III.1.3. ist für jede/n für die Managementtätigkeit benannten Mitarbeiter/-in ein kurzer fachlicher Lebenslauf mit vergleichbaren Referenzprojekten aus regionalen Entwicklungsprozessen mit Schwerpunkt Regionalmanagement beizufügen.
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung der Bieter für die Dienstleistung einsetzen wird.
Alle Partner des Unternehmens müssen das Angebot mit den dazugehörigen Verdingungsunterlagen unterzeichnet einreichen. Als Ansprechpartner und Rechenschaftspflichtiger gegenüber dem AG ist ein/-e Projektleiter/-in verbindlich zu benennen, die/der den Prozess dauerhaft betreut. Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die o.a. Nachweise/ Erklärungen sind dem Angebot in der o. a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der o. a. Nummerierung beizufügen. Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/ oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: Ja
Der Auftrag wird durch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilisierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt (Richtlinie EFRE LAG) RdErl. des MF vom 22.06.2023 - 46840 zu 90 % gefördert.
Sonstige Informationen:
Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z.B. steuerliche Bescheinigungen zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen,
Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. Fragen von Bietern sind ausschließlich elektronisch über das Fragen- und Antwortentool des Vergabeportals zu stellen.
Die textlichen Ausführungen im Bearbeitungskonzept sollten 10 Seiten (Schriftgröße: mindestens Arial 10, exklusive Abbildungen, Screenshots, Kopien von Qualifikationsnachweisen u.ä.) nicht überschreiten. Das Bearbeitungskonzept soll unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung zu folgenden Punkten Stellung nehmen:
13. Methoden und Steuerungsprinzipien integrierter Entwicklungsansätze, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie genutzt werden sollen,
14. zeitliche und inhaltliche Arbeitsplanung/ Organisation/ Verfügbarkeit/ Qualitätssicherung
15. Methodik der Außendarstellung/Sensibilisierung der Akteure Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes für ein Regionalmanagement in Zusammenarbeit mit der LAG Börde-Bode-Auen e.V. und dem Auftraggeber mit Blick auf die besonderen Herausforderungen in dieser Förderphase und in der regionalen Planung und Entwicklung vor Ort (Demografie, Gesellschaft, Wirtschaft). Der Auftraggeber erwartet Darlegungen zur Projekt- und Netzwerkarbeit und zum Vorgehen wie ländliche Entwicklungsprozesse initiiert, organisiert und
umgesetzt werden. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen des Auftraggebers, die in der Leistungsbeschreibung näher definiert sind, umsetzen möchte. Für die Einbindung unterschiedlicher Gruppen in die regionale Entwicklung (Jugend, Frauen, wirtschaftliche Unternehmen, Sozialpartner) sind Vorschläge im Konzept zu unterbreiten.
Die beigefügte Preistabelle ist vollständig auszufüllen. Die angegebenen Ausgaben für Sensibilisierung/ Öffentlichkeitsarbeit haben sich an dem im Bearbeitungskonzept dargestellten Konzept für diesen Teil der Aufgaben zu orientieren. Der in der Richtlinie EFRE LAG vorgegebene Gesamtwert für den Förderzeitraum darf nicht überschritten werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebotsinhalte erforderlichenfalls im Rahmen eines Bieterge-spräches aufzuklären.
Die Maßnahme wird ausgeschrieben unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Zuwendungsbe-scheides.
Verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt. Das Fehlen von erforderlichen Unterschriften führt zum Ausschluss des Angebotes.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist de rVertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich
diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein, [...], (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige
Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach
Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per EMail
oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über seinen Ausschreibungsdienst
elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.