HWSB Schartau km 11,5 - 12,5, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Landschaftsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0278/GN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Schartau km 11,5 - 12,5, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Landschaftsbau
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Flussbereich Genthin, beabsichtigt die DIN-gerechte Sanierung des Elbdeiches, welcher im Zuge der vergangenen Hochwasserschutzereignisse 2002 und 2013 stark beansprucht wurde. Der zu sanierende Deichabschnitt zwischen Elbe-km 352,0 bis 352,8 befindet sich rechtsseitig der Elbe in der Gemarkung Burg, innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Burg, im Landkreis Jerichower Land. Da die Sanierung des Deiches einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, wurden im Rahmen naturschutzfachlicher Untersuchungen (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsstudie) Kompensationsmaßnahmen festgelegt, welche z.T. bereits umgesetzt wurden. Nach Fertigstellung der Deichbauarbeiten sollen nun Kompensationsmaßnahmen auf der Landseite des Deiches umgesetzt werden. Diese sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Leistungen umfassen im Einzelnen:
- Ansaat von Landschaftsrasen
- Pflanzung eines Feldgehölzes
Das Bauvorhaben befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Jerichower Land, innerhalb der Gemarkung Burg. Die nächstgelegene Ortschaft Blumenthal befindet sich ca. 2,5 km östlich des Elbdeiches. Das Baufeld befindet sich östlich des Elbdeiches bei ca. Deich-km 12,3 bis 12,5.
Die Maßnahmen zum Landschaftsbau beinhalten Rasen- und Saatarbeiten, Gehölzpflanzungen sowie die einjährige Fertigstellungspflege zum Erreichen des abnahmefähigen Zustandes und die vierjährige Entwicklungspflege.
Art und Umfang der auszuführenden Landschaftsbauarbeiten
- 3.030 m² Vegetationsfläche vorbereiten
- 3.005 m² Ansaat mit zertifiziertem Saatgut
- 1.315 St Sträucher liefern und pflanzen
- 318 St Heister liefern und pflanzen
- 30 St Hochstämme liefern und pflanzen
- 380 m Verbissschutzzaun herstellen
- 7 St Greifvogelstangen setzen
Für die Flächen ist eine 1-jährige Fertigstellungspflege und eine 4-jährige Entwicklungspflege vorzusehen
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
+ Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister / IHK-Eintragung/ Handwerks-/ Gewerbekarte / zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet)
+ Umsatzangabe (Umsatzangaben in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Fb124))
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Es bestehen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten
+ Referenzen (Fb124 / PQ)
Referenznachweise:
Drei Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit folgenden Angaben:
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum (Baubeginn, Fertigstellung);
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
- Bei Einzelleistung: Mit eigenem Personal ausgeführter maßgeblicher Leistungsumfang einschl. Mengen, bzw. bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme;
- Bei Einzelleistung: Anzahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, bzw. bei Komplettleistung: Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen u. gerätespezifischen Anforderungen, bzw. bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
+ Angaben zu Arbeitskräften
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- gegliedert nach Lohngruppen,
- mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Zuverlässigkeit gemäß Fb124 / PQ:
+ Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
.
+ Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen
+ Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
+ Es ist der Tariflohn gemäß gültigen Tarifvertrag am Ausführungsort zu zahlen, jedochmindestens 13,48 € vergabespezifisches Mindeststundenentgelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Vergabeunterlagen (VGU):
Informationen und Unterlagen zum Verfahren können über den Link unter I.3) kostenfrei und ohne Registrierung abgerufen werden. Der Bereich derVergabeunterlagen enthält u.a. die einzureichenden Formblätter sowie die Leistungsbeschreibung (LB) / das Leistungsverzeichnis (LV) und weitere Unterlagen.
6) Form der Nachweise:
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen. Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
7) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden weder im Verfahren noch anderweitig berücksichtigt.
8) Die Arbeitssprache ist deutsch. Bei der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
9) Für Ausarbeitung der Teilnahme-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Teilnehmern/Bietern keine Kosten erstattet.
10) Bei verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
11) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.