AB Schönhausen km 49,95 - 50,70 (Kampfmittel) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0140/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
AB Schönhausen km 49,95 - 50,70 (Kampfmittel)
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Schönhausen (Elbe) wird als Ertüchtigungsmaßnahmen entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
Vorangegangene Ausbaumaßnahmen erfolgten nicht auf Grundlage der nach 2013 neu festgelegten Bemessungswasserstände (Stand 05/2015). Um auf dem Abschnitt Jerichow - Havelberg einen durchgehenden Hochwasserschutz auf der Grundlage der Bemessungswasserstände zu erlangen, ist die Ertüchtigung des Deiches von km 49,95 bis 50,70 erforderlich.
Ab April 1945 erfolgte entlang des Deiches der Ausbau von Infanteriekampfstellungen. Der erkennbare Stellungsausbau sowie die erfolgten Abwehrkämpfe deutscher Verbände entlang der Deichlinie Havel-berg - Jerichow zur Sicherung des Brückenkopfes Tangermünde lassen hier Gefechte vermuten. Im Bereich des ins Vorland führenden Weges bei km 50,6 sind vermutlich mehrere Wechselstellungen für mobile Artillerie vorbereitet worden. Entsprechend den angenommenen Verursachungsszenarien Bodenkämpfe und Munitionsvernichtung kam es mit großer Wahrscheinlichkeit im Untersuchungsgebiet (UG) entlang der auf den Deich gestützten Verteidigungslinien zur Ablagerung von Waffen, Munition und Ausrüstung.
Aus der bauvorbereitenden und baubegleitenden Kampfmittelräumung der nördlich und südlich anschließenden Sanierungsabschnitte sowie aus der Bergung von Gelegenheitsfunden bei der Deichertüchtigung 2011 sind Kampfmittelfunde bekannt.
Der Stellungsausbau war zum Zeitpunkt der Befliegung am 17.04.1945 noch nicht abgeschlossen. Es sind luftbildsichtbare Stellungssysteme sowohl in der Deichkrone als auch in der wasserseitigen Böschung erkennbar. Der landseitig angrenzende Raum ist mit Bäumen bestanden und nicht luftbildeinsichtig. Im Bereich des dichten Baumbestandes werden Lagerplätze deutscher Verbände vermutet.
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreis Stendal vom 29.07.2022 ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendiger Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung durchzuführen.
rechter Elbdeich westlich der Ortslage Schönhausen (Elbe)
Oberflächensondierung des Deiches und Nebenflächen (Elektromagnetik)
26.740 m²
Oberflächensondierung des Deiches und Nebenflächen (Magnetik 10nT)
18.060 m²
Oberflächensondierung von Nebenflächen (Magnetik 3nT)
2.650 m²
Öffnen, Räumen, Verschließen von Verdachtspunkten ohne Einsatz von Verbau jedoch geböschte Herstellung nach DIN 4124 mit Behinderung durch Grund- und Oberflächenwasser
5.760 St.
Baubegleitung durch einen Truppführer (Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG) und einen Räumarbeiter
112 h
Erschwertes Bergen: Trichterberäumung
16 h
Erschwertes Bergen: Stellungssysteme
16 h
Vermessungsarbeiten im Räumfeld
7 Wo
Erstellen von Dokumentationen
ELER HWS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AB Schönhausen km 49,95 - 50,70 (Kampfmittel)
Postanschrift: Sachsenhausener Str. 23a
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.