Stadtbahnprogramm Halle, Lieferung FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik, A 2023/17 Referenznummer der Bekanntmachung: A 2023/17
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): V//VS
E-Mail:
Telefon: +49 345-5815115
Fax: +49 345-5815129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahnprogramm Halle, Lieferung FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik, A 2023/17
Stadtbahnprogramm Halle, Lieferung FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik, A 2023/17
Halle/Saale
Beschaffung von Fahrgastinformationsanlage für Straßenbahnhaltestellen im Rahmen der Baumaßnahmen Böllberger Weg Süd/Südstadtring, Merseburger Straße und Mansfelder Str.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die
nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen
Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der
Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Günstiger Erwerb durch Nutzung einer besonders vorteilhaften, kurzfristigen Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den Marktpreisen liegt
Versogung der Anzeiger durch vorhandenen Steuerrechner (Server), welche Fahrplaninformationen von ITCS Leitsystem zur Darstellung aufbereitet. Vorhandener Steuerrechner ist nicht in der Lage anderer Anzeiger anzusteuern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stadtbahnprogramm Halle, Lieferung FGI-Anlagen mit Kommunikationstechnik, A 2023/17
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
b) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
c) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigten des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten).
d) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
e) Kosten für die Erstellung der Unterlagen und Teilnahme an Verhandlungsterminen werden nicht erstattet.
f) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
g) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
h) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.