Grünflächenpflege für die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-405-01-03-0706
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 25
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf / Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege für die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Grünflächenpflege für die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Grünpflege an bahneigenen Gleisanlagen
Los 1: Grünpflege an bahneigenen Gleisanlagen = 248.900 m²
(davon Blühwiese = 16.970 m²)
Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
• Pflege von Pflanz- und Gehölzflächen
• Hecken-, Strauch-, Gehölz- und Wildwuchsschnittarbeiten
• Rasen-, Wiesenschnittarbeiten
• Entfernung und Entsorgung von Abfallresten aus den Vegetationsflächen
• Beseitigung von Windbruch
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den zum 30.11.2027 auslaufenden Vertrag um 1 Jahr zu verlängern.
Grünpflege Betriebshöfe
Grünpflege auf den Betriebshöfe = 20.600 m²
Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
• Pflege von Pflanz- und Gehölzflächen
• Hecken-, Strauch-, Gehölz- und Wildwuchsschnittarbeiten
• Rasen-, Wiesenschnittarbeiten
• Entfernung und Entsorgung von Abfallresten aus den Vegetationsflächen
• Beseitigung von Windbruch
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den zum 30.11.2024 auslaufenden Vertrag um 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder Eintragung in das Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unterzeichnete Formblätter Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch für eventuelle Subunternehmer (sind den Unterlagen beigefügt)
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
-Entsprechendes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Auflistung von vergleichbaren Referenzen für die ausgeschriebene Leistung
(Auftraggeber + entsprechender Ansprechpartner, Auftragswert, Auftragsgröße)
HINWEIS:
Mit Ihrem Teilnahmeantrag sind Referenzen aufzuführen, um die Eignung des Bieters nachzuweisen.
Hier muss mindestens EINE Referenz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachgewiesen werden
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- Für die Arbeitskräfte des Auftragnehmers muss die Eignung und die Tauglichkeit für Arbeiten im Gleisbereich sowie für gefährliche Baumarbeiten vorgewiesen werden. Gefährliche Baumarbeiten sind z.B. Besteigen von Bäumen, Fällungen von Gehölzen, Arbeiten mit Motorkettensägen. Weiterhin müssen die Fahr- und Bedien-berechtigungen zum Betreiben von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten vorliegen. Hierzu gehört auch das Führen einer Motorkettensäge
- Den Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer hat der Auftragnehmer zu Vertragsabschluss und jeweils bis zum 01.01. des Jahres dem Auftraggeber vorzulegen.
- Die Ausführung von Arbeiten im Gleisbereich sowie im öffentlichen Verkehrsraum darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Das eingesetzte Personal muss eine SIPO-Ausbildung besitzen oder eine Einweisung (SIPO-Schulung) für Arbeiten im Gleisnetz der MVB erhalten haben. Die Einweisung erfolgt durch die MVB
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und den Bewerbern / Bietern erfolgt während des gesamten Verfahrens ausschließlich über das Vergabeportal des Auftraggebers.
Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber / Bieter gelten als zugegangen, wenn diese im Vergabeportal eingestellt werden. Alle Bewerber / Bieter sind daher gehalten, im eigenen Interesse, regelmäßig im Vergabeportal nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über das o. g. Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen.
-
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von dem Auftraggeber vorgesehene Frist von 30 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist.
Der Auftraggeber weist auf § 15 Abs. (3) Satz 3; SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten! Grundlage: SektVO § 15 Abs. (4). Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich diese Möglichkeit in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung vorbehalten hat.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, um im Bedarfsfall die ursprünglich erbrachten Leistungen zu erweitern. Grundlage SektVO § 13 Abs. (2), Pkt. 5) und 6).
Die Angabe der zusätzlichen Leistungen (z.B. 15% des ursprünglichen Auftrags) und deren Bedingung sind in der Ausschreibung zu benennen sowie bei der Kostenschätzung zu berücksichtigen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str.
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529