Wachschutz und Parkraummanagement an der UMMD Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2023/EU/E17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 391-6715699
Fax: +49 391-67290121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutz und Parkraummanagement an der UMMD
Wachschutz und Parkraummanagement entsprechend Leistungsbeschreibung an der UMMD
Magdeburg
Wachschutz und Parkraummanagement entsprechend Leistungsbeschreibung an der UMMD
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Leistungsverzeichnis nur an registrierte Bieter vesendet wird, die vorab die Vertraulichkeitsvereinbarung der Uniklinik Magdeburg
anerkannt und unterschrieben haben. Der Grund besteht darin, dass es sich um sensible Daten handelt.
Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung des Objektes sowie der Nachweis über die aktuelle Betreuung mindestens eines Krankenhauses (Maximalversorger), oder einer vergleichbaren Behörde/ Firma in Sachen Objektschutz.
Für die Objektbesichtigung melden Sie sich unter der folgenden E-Mail Adresse an. Der oben beschriebene Nachweis „Betreuung eines Krankenhauses (Maximalversorger) oder einer vergleichbaren Behörde/Firma in Sachen Objektschutz“ ist hier bereits mit einzureichen.
Sollte der geforderte Nachweis nicht Bestandteil der Anmeldung sein oder die Anmeldung nach den vorgesehenen Terminen erfolgen, können Sie zum weiteren Verfahren leider nicht zugelassen werden!
Die Besichtigung des Objektes ist in der KW 18/19_2023 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wachschutz und Parkraummanagement an der UMMD
Postanschrift: Lindenring 21-24
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4934-55141529
Fax: +49 345-5141115
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB - Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.