Lieferung von 5 Stück LKW mit Ladekran Referenznummer der Bekanntmachung: Z231-001-2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 146-465615)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hasselbachstraße 6
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LSBB, Zentrale
E-Mail:
Fax: +49 391-5672720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.lsa-net.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 5 Stück LKW mit Ladekran
Lieferung und Montage von 5 Stück Lastkraftwagen mit Ladekran und einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg - Auflastung für den Straßenwinterdienst auf mindestens 31.000 kg (mit Eintragung in den Zulassungsbescheinigungen).
Ausführung als 3-Achs-LKW mit Allradantrieb (zuschaltbar/ VA und 1. HA angetrieben; 2. HA lift- und lenkbar) sowie mit Dreiseitenkipper und LKW-Ladekran auf einem Wechselsystem.
Der Dreiseitenkipper und der LKW-Ladekran werden auf eine Wechselbrücke montiert und müssen als eine Einheit abgenommen werden können und gegen eine Feuchtsalzstreumaschine ersetzt werden können. Der Ladekran muss für die Aufnahme und Nutzung eines Personenkorbs als Hubsteiger geeignet sein.
Die Hydraulikanlage ist zum gleichzeitigen Betreiben des Dreiseitenkippers und des LKWLadekrans im Sommerdienst und eines Vorbauschneepfluges und einer Aufbaustreumaschine im Winterdienst auszulegen.
Die Fahrzeuge werden zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz.
Im Sommerdienst werden die LKW für länger andauernde Ladekranarbeiten und für Absicherungsarbeiten eingesetzt. Bauteile wie zum Beispiel Motor, Getriebe und Hydraulik-Anlage sind für einen Dauerbetrieb im Stand und bei Geschwindigkeiten von unter 5 km/h auszulegen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen