HWSB Deich Klietznick, KM 37,0 - 38,865 - Fremdüberwachung Vermessung (FÜ Vermessung) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0105/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Deich Klietznick, KM 37,0 - 38,865 - Fremdüberwachung Vermessung (FÜ Vermessung)
Der neue Deich wird im geschützten Deichhinterland, auf einer ebenen Ackerfläche errichtet. Er schließt beidseitig an einen bestehenden Deich an.
Parallel zur geplanten Deichtrasse verläuft ein asphaltierter landwirtschaftlicher Weg. An dieser Zufahrt befindet sich auch die Lagerfläche.
Das Vorhabensgebiet befindet sich auf der rechten Elbeseite, südwestlich von Jerichow und westlich der Ortslage Klietznick, im Landkreis Jerichower Land.
Es liegt in der Gemarkung Jerichow (Flur 21). Der Deichneubaubereich erstreckt sich am rechten östlichen Elbeufer, im Bereich bei Elbe-km 379,0, ca. 1,3 km westlich von Klietznick.
Fremdüberwachung Vermessung: Leistungen in Anlehnung an die Bauvermessung nach HOAI, Anlage 1, Abschnitt 1.4.7, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (LB)
ELER HWS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Deich Klietznick, KM 37,0 - 38,865 - Fremdüberwachung Vermessung (FÜ Vermessung)
Postanschrift: Hohenwarsleber Straße 6
Ort: Dahlenwarsleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.