Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau+Ergo, Fernmelde u. Infoanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: BBG-2018-08_052.2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seepark 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sah.info
Abschnitt II: Gegenstand
Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau+Ergo, Fernmelde u. Infoanlagen
LB 052.2 Fernmelde- und Informationsanlagen
06406 Bernburg (Saale)
Fernmelde - u. Informationsanlagen
Beginn Montage: 28.11.2023
Fertigstellung Montage: 15.07.2025
Dauer: 595 Kalendertage.
Beginn der Ausführung: innerhalb von 12 WT vsl. bis 03.11.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung LSA
-Erklärungen TVergG LSA
-Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124
-Fbl.223 Auflgiederung der Einheitspreise
-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
-Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bereich der
ausgeschriebenen Leistung
-Nachweis Berufs-/Handelsregister
-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes
vergleichbarer Referenzen mit Angabe von
Leistungsgegenstand, Auftragssumme, Leistungszeitraum und
Telefonnummer
Abschnitt IV: Verfahren
Salus Altmark Holding gGmbHBereich Einkauf, VergabestelleOlga-Benario-Str. 16-1806406 Bernburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem
er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Seepark 5
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland