Herrichtung eines Besucherinformationszentrum für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom Referenznummer der Bekanntmachung: B19N02d
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 19
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
E-Mail:
Telefon: +49 3445-23010
Fax: +49 3445-2301110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vereinigtedomstifter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herrichtung eines Besucherinformationszentrum für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom
Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO Welterbe
beschlossen.
Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele im Einvernehmen
mit dem Land Sachsen-Anhalt, dem Burgenlandkreis und der Stadt Naumburg beschlossen, ein
Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der
gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut
werden.
Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der
Kernzone des Welterbes. Entsprechend wurden umfangreiche Auflagen zum Erhalt durch die
Denkmalbehörden und die Icomos-Monitoringgruppe gemacht.
Es wird vorausgesetzt, dass alle geplanten Arbeiten am Objekt der besonderen Sorgfaltspflicht
und Umsicht im Umgang mit dem Denkmal Rechnung tragen.
1. Ausgangslage Domplatz 1 - Zentrum Welterbe
Die Bischofskurie befindet sich im westlichen Stadtgebiet Naumburgs, in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Dom sowie am öffentlichen Domplatz.
Die Baustelle ist über schmale und gewundene Kopfsteinpflasterstraßen (teilweise
Einbahnstraßen) zu erreichen.
Auf Grund der zentralen Lage stehen nur begrenzt Lagerflächen zur Verfügung, welche durch die
Bauherrschaft bzw. die Bauleitung ausgewiesen werden. Im Innenhof befindet sich die
Hauptlagerfläche und in der Grünfläche vor dem Gebäude wird die Möglichkeit einer
temporären Nutzung als Lagerfläche bestehen. Die Zufahrt in den Innenhof wird durch das
bestehende gemauerte Rundbogentor deutlich eingeschränkt (Durchfahrtsbreite: 2,25m, Höhe:
2,41m / 3,9m).
Die mittelalterliche Anlage der Bischofskurie mit Hauptgebäude und Wohnturm stammt aus
dem 12./13. Jahrhundert, brannte beim Stadtbrand 1532 aus, wurde danach durch den
namensgebenden Bischof Julius Pflug im Stil der Renaissance wiedererrichtet und danach
mehrfach überformt.
Durch Freilegungen in Vorbereitung der Planung wurden gravierende Baumängel offengelegt,
die unter Verkleidungen verborgen waren. Grundlegende statisch-konstruktive Mängel stellen
größte Herausforderungen dar, um möglichst viel Originalsubstanz und Raumstruktur zu
erhalten.
2. Nutzungs- und Maßnahmenbeschreibung
Das Zentrum Welterbe setzt sich aus 2 Gebäudeteilen zusammen, die funktional miteinander
verbunden werden: Hauptgebäude Domplatz 1 (ehem. Bischofskurie) und dem nördlich
anschließenden "Domkirchner".
Das Hauptgebäude Domplatz 1 wird umfassend statisch ertüchtigt. Im EG entsteht der
Empfangsbereich mit Ticketverkauf, im 1.OG befinden sich die Ausstellungsräume und im 2.OG
entsteht ein zentral angeordneter Saal für die Durchführung von Vorträgen, Lesungen o.ä.
Der nördlich anschließende "Domkirchner" beinhaltet vorrangig Technik, Sanitäranlagen und
eine zentrale Treppenanlage als 1. Rettungsweg. Es handelt sich dabei um einen Ersatzneubau
als Lückenbebauung. Das Gebäude besteht aus 3 Etage, die höhengleich mit den Etagen des
Domplatz 1 ausgebildet werden.
Folgende Maßnahmen sind für den Domkirchner geplant:
-Kompletter Rückbau des vorhandenen Zwischenbaus;
-Ausführung eines Ersatzneubaus in massiver Bauweise aus Poroton-, KS-Mauerwerk und
Stahlbeton mit höhengleichen Übergängen in den 3 Etagen zum Domplatz 1; Ausbildung eines Erkers in Holzrahmenbau in der
-Etage zur Schaffung des Übergangs
in Domplatz 1;
-Zentrales Treppenhaus in Ortbeton als 1. Rettungsweg;
-Aufzug
-Sanitäranlagen
-Heizraum und Technikräume;
-Beheizung erfolgt über Fußbodenheizung, Bodenbelag Sichtestrich;
-Teil der technischen Ausstattung ist die Einrichtung einer Brandmelde- und
Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung im Gebäude Neuer Steinweg 1;
-Dacheindeckung mit Biberschwanzziegeln in Kronendeckung, die vorhandene Gaube auf
der Westseite wird nach Bestand nachgebaut; Dachentwässerung und Blitzschutz in
Kupfer;
Der gesamte Gebäudekomplex sowie die hofseitige Gartenanlage stehen unter Denkmalschutz.
Alle Arbeiten sind daher mit äußerster Sorgfalt und unter Beachtung denkmalpflegerischer
Gesichtspunkte
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz Domplatz 1 06618 Naumburg
Im Rahmen des Umbau und der Sanierung des Gebäudes Domplatz 1 zum Welterbe-Zentrum
soll eine maschinenraumlose Aufzugsanlage errichtet werden.
- Es ist ein Aufzug mit verringerter Schachtgrube und verringertem Schachtkopf anzubieten.
- Schachttüren, sollen einseitig öffnen (zweiteilige Teleskop-Schiebetür)
- Das Aufzug hat eine Ladeseite mit 3 Haltestellen
- Der Aufzugsschacht (Sichtbeton) ist feuerbeständig nach DIN 4102 ausgeführt,
die Schachttüren der Aufzugsanlage müssen dem entsprechend ausgebildet sein.
- Der Aufzug ist behindertengerecht nach EN 81-70 auszuführen.
Gemäß Brandschutzkonzept ist der Aufzug mit einer separaten Entrauchung über Dach, Öffnungsfläche mind. 0,1m² bzw. 2,5% der Grundfläche auszustatten. Der
Aufzug ist zudem mit einer dynamischen Brandfallsteuerung auszurüsten, die durch
- Rauchdetektion innerhalb des Aufzugsschachtes,
- eine im BV zu errichtenden Hausalarmanlage,
- Ausfall der Versorgungsspannung
anzusprechen ist
Die Ankerschienen, Bohranker usw. sind vom Aufzugsbauer zu liefern.
Die Notrufauschaltung erfolgt über einen GSM- Modul.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen vergleichbarer Objekte innerhalb der letzten 3 Jahre mit entsprechenden Angaben.
Bauvorhaben, Ort, Art der Arbeiten, Ausführungszeitraum, Bauherr, Planungsbüro)
Abgabe der geforderten Referenzen,
Abgabe Erklärung Tariftreue,
Abgabe Erklärung zum Nachunternehmergesetz,
Abgabe Beachtung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK168W7
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift: Domplatz 19
Ort: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3445-23010
Fax: +49 3445-2301110
Internet-Adresse: www.vereinigtedomstifter.de