Abbrucharbeiten Pestalozzi Referenznummer der Bekanntmachung: 01/FS-LOS 1/M005222189
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle - Amt für Recht und Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3464535-5107
Fax: +49 3464535-5090
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mansfeldsuedharz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten Pestalozzi
Es handelt sich um den Abbruch eines Schulkomplexes, bestehend aus 4 nahezu baugleichen, eingeschossigen Schulgebäuden und einer Sporthalle vom Typ KT60. Alle Gebäude sind ungenutzt und sollen komplett abgebrochen werden, zur Schaffung von Baufreiheit für den Bau eines neuen Schulgebäudes. Es dürfen keine Fundamente im Boden verbleiben. Die Abbruchmassen dürfen nicht zum Verfüllen der Baugruben benutzt werden.
Der Schulkomplex wurde ab 1969 erbaut. Die Schulgebäude bestehen nur aus einem Erdgeschoss, mit einem Mittellängsflur, sind nicht unterkellert und besitzen ein nicht ausgebautes Holz-Binderdach mit 15° Dachneigung und Eindeckung mit Stahl-Trapezblech, sowie äußerer Dachentwässerungsanlage aus Titan-Zinkblech. Die Außenwände sind bis zu 45 cm dick und bestehen aus einschaligem Anhydrit- oder Porenbeton-Mauerwerk, inkl. Putz. Die Innenwände und Gebäudesockel wurden mit Ziegelmauerwerk hergestellt. Die Schulgebäude wurden auf Streifenfundamenten, mit Breite/Tiefe = 70/80 cm gegründet. Der Unterbeton der Fußböden wurde zwischen den Wänden eingebaut. Als Estrich wurde Zementestrich verbaut.
Die Größe eines Einzel-Schulgebäudes beträgt ca. 48 x 13 m, Firsthöhe ca. 5,10 m. Die lichte Innenraumhöhe der Schulgebäude beträgt ca. 2,80 m. Die Fenster sind teilweise Kunststoff-Fenster oder Holz-Verbundfenster. Die Fußböden in den Fluren bestehen aus Terrazzoplatten, in den Klassenräumen aus PVC oder Linoleum-Belag.
Die Sporthalle ist ein Typenprojekt (KT60), aus Stahlbeton-Fertigteilen, HP-Schalen und Wandmauerwerk aus Porenbeton. In der abzubrechenden Sporthalle ist die Bestandsheizungsanlage für den Gesamtkomplex untergebracht.
Vor dem Abbruch werden die Gebäude durch den Auftragnehmer entkernt und alle Schadstoffe beseitigt. Der Abbruch erfolgt als maschineller Abbruch. Das Abbruchmaterial wird zerkleinert, vorsortiert und getrennt entsorgt. Betonstahl in Stahlbetonbauteilen wird vom Beton getrennt.
Im Außenbereich werden ein ehemaliger, gemauerter Fernwärmekanal, Zäune, Gehwege, der Schulhof, Schmutz- und Regenwasserschächte, Bäume und Straßen-Mastleuchten abgebrochen, gemäß Darstellung auf dem Lageplan.
06295 Lutherstadt Eisleben
Es handelt sich um den Abbruch eines Schulkomplexes, bestehend aus 4 nahezu baugleichen, eingeschossigen Schulgebäuden und einer Sporthalle vom Typ KT60. Alle Gebäude sind ungenutzt und sollen komplett abgebrochen werden, zur Schaffung von Baufreiheit für den Bau eines neuen Schulgebäudes. Es dürfen keine Fundamente im Boden verbleiben. Die Abbruchmassen dürfen nicht zum Verfüllen der Baugruben benutzt werden.
Der Schulkomplex wurde ab 1969 erbaut.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der PQ-Nummer:
Oder
Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt;
2) Dem Angebot ist ein kurzes Unternehmensprofil (grds. Nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden;
3) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§123,124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach §124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB zu ermöglichen.
4) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlehngesetzes und §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen;
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung erfüllt.
a) Das Unternehmen hat seinen Jahresumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
c) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
b) Das Unternehmen fügt in einer Anlage eine aussagekräftige Aufstellung von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge bei, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
In einer Anlage benennt das Unternehmen mindestens auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455140
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
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